Facebook-Fanseite bedarf einem Impressum

Genau wie bei anderen Unternehmensseiten gilt für Facbook-Fanpages oder Facebook-Firmenpräsentationen eine Impressumspflicht. Das Landgericht Aschaffenburg hat dies in einem Urteil aus 2011 entschieden (Urteil vom 19.08.2011, Az.: 2 HK O 54/11).

Impressum ist Pflicht bei Facebook-Seiten

Genauso wie bei gewöhnlichen Internetseiten besteht bei einer Facebook-Fan- oder Unternehmerseite die Pflicht ein Impressum anzugeben. Das Landgericht Aschaffenburg bestätigt dies in einem Urteil. Sehr viele Unternehmen verfügen über eine Firmenseite bei Facebook ohne Impressum. Die Information ist zwar schon länger bekannt, aber wer sich nicht daran hält, läuft Gefahr eine Abmahnung zu kassieren. Das Telemediengesetz (TMG) schreibt die Impressumspflicht für Internetauftritte vor. Facebook-Streitigkeiten haben zugenommen, was aber auch daran liegt, dass es einfach immer mehr Firmenseiten auf der Plattform gibt.

Ein Link von der Facebook-Seite reicht nicht aus für die Angaben des Impressums zu präsentieren. Diese Informationspflichten sind im Telemediengesetz ganz klar definiert. Marktverhaltensregeln haben ihre Gültigkeit. Schließlich möchte man ja auch wissen mit wem man es zu tun hat, wenn man ein Geschäft im Internet abschließt. Wenn die Pflichtangaben einfach erkennbar sind im Impressum stellt es für niemanden ein Problem dar. Es wurden bereits Verfahren mit Streitwerten in Höhe von 2000 Euro eingeleitet in punkto fehlendes Impressum.

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Dirk Schiff ist Autor der Bücher "Geheimnis SEO" sowie "Social SEO"und Gründer der Agentur In-Seo.de.
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