Kostenlose Impressum App bei Facebook
ERecht24 bietet eine kostenlose App zur Erstellung eines Impressums bei der eigenen Facebook-Fanseite an. Wer noch keine Impressum hat, sollte sich diese Möglichkeit nicht entgehen lassen und Fan von ERecht24 werden. Denn das ist die einzige Bedingung. Am Ende des Artikels findet Ihr ein Link zur App.
Impressum App kostenlos
In der vergangenen Woche haben einige Facebook-Page-Nutzer einen Brief vom Rechtsanwalt Hans Werner Kallert erhalten. Dieser enthielt eine Abmahnung. Viele der Betreiber einer gewerblichen Facebook-Seite haben angeblich kein Impressum aufgeführt und verstoßen damit gegen die Rechte seiner Mandantin, da es sich um einen Wettbewerbsverstoß handelt.
Gleich mit dabei ist eine Kopie des Screenshots der jeweiligen Seiten-Betreiber, damit die Beweislage eindeutig ist. Diese Mühe ist zwar lobenswert, jedoch nicht wirklich eindeutig, denn an den Scrollbalken ist zu erkennen, dass es nur einen kleinen Ausschnitt der Seite zeigt und damit nicht eindeutig, dass wirklich kein Impressum aufgeführt ist. In der Abmahnung wird zudem angegeben, dass die Screenshots aktuell vom 13. August 2012 seien, doch das entspricht auch nicht wirklich der Wahrheit, denn einige sind über mehrere Wochen alt und dürften daher aktuell nicht mehr als Beweis gelten.
Unbescholtene Bürger mit Abmahnung bombardiert
Bei der Mandantin handelt es sich um BINARY SERVICE GMBH aus dem Städtchen Regenstauf. Die Abmahnungen richteten sich alle gegen IT-Unternehmer, die auf Facebook eine Seite führen. BINARY ist ein IT-Systemhaus und sieht sich daher als gleichgestellt auf dem Markt. Als Mitbewerber sind nicht aufgeführte Impressen ein unlauterer Wettbewerb und verstoßen gegen das Gesetz. Damit würde ein Wettbewerbsvorteil bestehen, den BINARY so nicht hinnehmen kann.
Florian Blischke ist der Geschäftsführer und hat sich einen Namen gemacht, was Filesharing-Abmahnungen betrifft. Es wurde über die Kanzlei nach Tauschbörsennutzern geforscht, die Pornofilme auf diese Weise angeboten haben. Es sind Fehler aufgetreten, denn auch Bürger, die mit dieser Angelegenheit gar nichts zu tun haben, hatten eine Abmahnung im Briefkasten gehabt. In der weiteren Untersuchung ist das Oberlandesgericht in Köln der Meinung, dass die Ermittlung der IP-Adressen durchaus unseriös abgelaufen sein könnte. Urmann + Collegen, die die Abmahnungen verschickten, haben sogar vom Gericht eine Verweigerung der IP-Adressenherausgabe erhalten, da nicht eindeutig sichergestellt werden kann, dass die aufgelisteten Adressen auch wirklich einen Gesetzesverstoß durchgeführt haben.
Grauzone entdeckt?
BINARY SERVICE GMBH wird nun von Florian Blischke und Marco Hahn, laut Impressum, betrieben. Auf die Frage, warum unbescholtene Bürger eine Abmahnung erhielten, verwies er nur auf die Auftragsstellung an den Anwalt und auch auf die Frage nach den Screenshots war die Antwort sehr zweifelhaft. Er bemerkte, dass ein Impressum, wenn es vorhanden ist, welches erst durch scrollen zu entdecken sei, eigentlich nicht vorhanden ist. (Bitte was?)
Es ist tatsächlich ein umstrittenes Thema, worauf bereits schon Anfang des Jahres hingewiesen wurde. Der Rechtsanwalt Lars Jaeschke hat diese Unklarheiten in einem Interview mit „heise resale“ geäußert und darauf hingewiesen, dass es auf mobilen Geräten, beispielsweise, so gut wie nicht wahrgenommen wird, ob nun überhaupt und wenn, wo ein Impressum hinterlegt ist. Diese kleine Grauzone wurde angeblich dazu genutzt, dass die Facebook-Anbieter auf der gewerblichen Schiene, eben eine Lücke gefunden haben sich einen Wettbewerbsvorteil zu schaffen.
Unterlassungserklärung nicht gleich abgeben
Es ist jedoch auch sehr schwierig zu gestalten ein Impressum auf einer Facebook-Seite zu erstellen, das diese auch von jedem Nutzer und auch auf jedem Gerät gleich zu erkennen ist. In der Abmahnung von Rechtsanwalt Kallert sind zudem eine Frist und eine Gebühr aufgelistet. Bis zum 21. August diesen Jahres ist eine Unterlassungserklärung abzugeben und gleichzeitig eine Gebühr in Höhe von 265,70 Euro zu entrichten. Der Streitwert an sich wurde auf 3000 Euro gesetzt. Es wird jedoch allen, die eine Abmahnung erhalten haben, geraten, diese nicht einfach so abzugeben. Die Welle der Abmahnungen hat nämlich gleichzeitig eine Welle der Diskussion losgetreten. Viele „Opfer“ tauschen sich aktuell sehr intensiv über dieses Thema aus und auch Rechtsanwälte raten öffentlich davon ab, einfach diese Erklärung zu unterschreiben.
Die Zeit und die Richter werden eine Einigung erzielen müssen.
Jeder kann über diese Webseite http://www.facebook.com/eRecht24/app_164916153573376 kostenlos ein Impressum bei Facebook erstellen.
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