Fest verbaute Akkus werden verboten

Fest verbaute Akkus werden verboten

Ab dem nächsten Jahr sind fest verbaute Akkus in technischen Geräten nicht mehr erlaubt. So will es zumindest das EU-Parlament und entsprecht damit dem Wunsch der Kunden, den mit handelsüblichem Werkzeug austauschen zu können. Die Hersteller der Geräte dürfen ab 2023 die Akkus weder verkleben noch fest verbauen. Damit wird es deutlich einfacher, einen Laptop oder ein reparieren zu lassen.

Die Lebensdauer verlängern

Die Entscheidung des EU-Parlaments wird viele Nutzer von Smartphones und anderen technischen Geräten freuen. Ab dem nächsten Jahr lässt sich die Lebensdauer von elektrischen Zahnbürsten, Computern, Kopfhörern und E-Bikes verlängern. Die Besitzer können alle diese Geräte mit einfachem Werkzeug reparieren und den Akku einfach austauschen, wenn er nicht mehr funktioniert. Fest verbaute Akkus bieten diese Möglichkeit nicht. Das EU-Parlament hat damit einem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt und den nachhaltigen Umgang mit Akkus ermöglicht.

Fest verbaute Akkus sind schlecht für die Umwelt

Das EU-Parlament hat mit seiner Entscheidung zugleich an den Anteil der recycelbaren Rohstoffe gedacht, wie Kobalt, Lithium, Nickel und Blei. Fest verbaute Akkus bedeuten oft das Ende eines Gerätes und damit auch die Verschwendung von Rohstoffen. Nach dem Willen des Europäischen Parlaments soll es bis zum Jahr 2026 eine Quote beim Recycling von 90 Prozent geben. Das EU-Parlament hat die Kommission jetzt aufgefordert, möglich schnell Vorschläge und Analysen vorzulegen. Dies gilt außerdem für das geplante Pfandsystem, was für Akkus und Batterien eingeführt werden soll.

Akkus für den Austausch müssen zur Verfügung stehen

Das EU-Parlament hat sich nicht nur für ein Verbot von fest verbauten Akkus ausgesprochen, sondern die Gerätehersteller auch dazu verpflichtet, ausreichend Akkus zur Verfügung zu stellen. Die Akkus, die zum Austausch bereitstehen, müssen die gleiche Lebensdauer haben wie die ursprünglichen Akkus. Ferner soll es normalen Reparaturbetrieben möglich sein, den Austausch der Akkus vorzunehmen zu dürfen, wenn der Besitzer des Gerätes es selbst nicht kann oder möchte. Die Hersteller müssen ab dem kommenden Jahr die Verbraucher zudem besser informieren, was die Haltbarkeit und Lebensdauer der Akkus angeht. Die Hersteller von Industrie- und Autobatterien müssen dazu noch den sogenannten -Fußabdruck über den kompletten Zyklus der Produktion nachweisen können.

Siehe auch:  Ampelkoalition macht bei Digitalstrategie kaum Fortschritte

Die Verbraucher haben die Wahl

Nach Ansicht der Grünen im EU-Parlament haben die Verbraucher endlich die freie Wahl, sich für ein langlebiges, sauberes und vor allen Dingen für ein Gerät zu entscheiden, was man reparieren kann. Die Regelung tritt schon am 1. Januar 2023 in Kraft, vorher muss nur noch der Ministerrat zustimmen. Wie erwartet, sind die Hersteller, wie beispielsweise , wenig erfreut über die neue Regelung.

Fazit zu fest verbauten Akkus

Der Bundesrat hat die Entwicklung der fest verbauten Akkus bereits in vergangenen Jahr mit sehr deutlichen Worten kritisiert. So ist es nach Ansicht der Politiker eine Unmöglichkeit, dass Geräte, die sich einfach reparieren lassen, nicht mehr gebraucht werden können, nur weil der Akku fest verbaut ist. So etwas ist beispielsweise bei Laptops der Fall, ebenso wie bei vielen Smartphones. Alle, die handwerklich geschickt sind, können ab dem nächsten Jahr eine Reparatur am Akku selbst durchführen oder wenn es notwendig ist, direkt einen neuen Akku einbauen.

Bild: © Depositphotos.com / scanrail