Statt Online-Antrag immer noch Papierkram, die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland lässt nach wie vor auf sich warten. Der Grund, warum in dieser Richtung nichts vorangeht: Es fehlt etwas sehr Wichtiges. In vielen Städten sollte bis Ende 2022 die Verwaltung auf dem Online-Weg erreichbar sein, aber es gibt kaum Unterstützung von den einzelnen Bundesländern. Viele Kommunen fühlen sich daher im Stich gelassen.
Keine einheitliche Strategie
Vor fünf Jahren trat das sogenannte Onlinezugangsgesetz, kurz OZG, in Kraft. Nach diesem Gesetz sind die Verwaltungen in den Städten und Gemeinden verpflichtet, ihre Leistungen auch auf dem Onlineweg anzubieten. Diejenigen, die als Sachbearbeiter für die Umsetzung des OZG zuständig sind, fühlen sich im Stich gelassen. Was fehlt, ist eine einheitliche Strategie von Bundeskanzler und Kabinett. Wie soll es in der digitalen Verwaltung weitergehen? Die Defizite sind offensichtlich und sie sind vor allem grundlegend. Das Gesetz wurde 2017 mit dem Ziel verabschiedet, dass die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Unternehmen bis Ende 2022 alle ihre Anliegen online erledigen können.
Unterschiede beim Tempo
Bund und Länder sollen sich die Vorgaben für das OZG teilen. Da es jedoch ganz unterschiedliche Anwendungen gibt, führt das Ganze teilweise zu sehr großen Unterschieden, was das Tempo bei der Umsetzung angeht. So können diejenigen, die in Berlin leben, ihren Anwohnerparkausweis auf dem Onlineweg beantragen, bei den Bürgern in Sachsen-Anhalt klappt dies aber nicht. In Nordrhein-Westfalen ist es den Eltern möglich, die Geburtsurkunde für ihr Kind im Internet zu bestellen. In Mecklenburg-Vorpommern müssen die entsprechenden Urkunden handschriftlich ausgefüllt und dann per Post an das zuständige Amt geschickt werden. Dort hat sich in den letzten 30 Jahren nicht geändert. Was die digitale Verwaltung angeht, ist Deutschland einmal mehr ein Flickenteppich.
Wo geht es mit der Digitalisierung voran?
Welche Kommunen, in welchen Bundesländern wie viele digitale Leistungen anbieten, lässt sich am sogenannte OZG-Dashboard ablesen. Auf diesem speziellen Board dokumentiert der Bund alle Fortschritte bei der Digitalisierung von Behörden und Verwaltungen. Auf dem ersten Platz steht Nordrhein-Westfalen, denn dort funktionieren immerhin 338 von 575 Leistungen. Weiter hinten landet Sachsen-Anhalt mit nur 108 umgesetzten Leistungen. Jede Kommune in diesem Bundesland kämpft offenbar für sich, viele sogar miteinander. Bis in ein anderes Bundesland, wie beispielsweise das benachbarte Sachsen, reicht es aber nicht.
Der Bund macht nicht mit
Die Digitalisierung der Ämter ist ein zentrales Thema, was alle angeht und eigentlich vom Bund gesteuert werden müsste. Der Bund hat die Verantwortung aber an die sogenannten Digitalisierungslabore der Bundesländer abgegeben. Dort arbeiten „Fachleute“ daran, wie die digitalen Anträge aussehen sollen, damit der Bürger sie auch wirklich annimmt. Das Ergebnis ist ein Umsetzungsplan, der leider nur Empfehlungen für mögliche digitale Leistungen enthält.
Fazit zur Digitalisierung in Deutschland
Einheitliche Strategien, was die Digitalisierung angeht, gibt es in Deutschland nicht. Eine sogenannte Nachnutzung vieler Leistungen durch andere Länder, wie sie das Digitalisierungslabor entworfen hat, wird „einer für Alle-Prinzip oder kurz „EfA“ genannt. Dieses Prinzip soll bei der Umsetzung des OZG eine wichtige Rolle spielen. Die tolle Idee, die dahintersteckt, ist folgende: Jedes Bundesland soll seine digitalen Leistungen so erstellen, dass die anderen Ländern ihre Programme nur noch anpassen müssen und die Leistungen ebenfalls nutzen zu können. Auf diese Weise soll Zeit gespart werden.
Bild: © Depositphotos.com / PantherMediaSeller
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