Der Europäische Gerichtshof kippt die Vorratsdatenspeicherung

Der Europäische Gerichtshof kippt die Vorratsdatenspeicherung

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung gegen geltendes EU-Recht verstößt. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet es, dass ihre Daten ohne Anlass überhaupt nur noch unter sehr strengen Voraussetzungen gespeichert werden dürfen. Die Vorratsdatenspeicherung, so wie sie aktuell in betrieben wird, lässt sich nicht mit dem EU-Recht vereinbaren, urteilten die Richter in Luxemburg.

Die nationale Sicherheit

Immer wenn die nationale in Deutschland bedroht ist, hat der Staat auch das Recht, sowohl die Verkehrs- als auch die Standortdaten im Bereich der elektronischen Kommunikation zu speichern. Dies ist jedoch nur in sehr engen Grenzen möglich, so das Gericht. Unabhängig von einer zeitlichen Begrenzung stellt der Zugang zu Informationen einen schweren Eingriff in die Grundrechte der Bürger dar. Aus den Daten lassen sich sehr genaue Schlüsse auf das private Leben von Millionen Deutschen ziehen. Damit, so das Gericht weiter, würde bei den Bürgern das ungute Gefühl entstehen, ständig und überall überwacht zu werden.

Kriminalität bekämpfen

Nicht nur Deutschland, auch andere Staaten der EU haben immer wieder darauf hingewiesen, dass es nur mit der Vorratsdatenspeicherung und einer lückenlosen Überwachung gelingen kann, die Kriminalität effektiv zu bekämpfen. Handelt es sich um schwere Kriminalität, wie beispielsweise den Verdacht auf Menschenhandel, Rauschgiftdelikte oder Geldwäsche im großen Stil, dann können die Mitgliedsstaaten der EU jedoch nur unter einer strikten Beachtung der Grundsätze auf die Vorratsdatenspeicherung zurückgreifen. Allerdings muss in diesen Fällen auch die Verhältnismäßigkeit stimmen.

Seit Jahren ein Streitthema

Bereits seit einigen Jahren ist das Thema Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ein sehr umstrittenes Thema. Aktuell ist die Speicherung von Daten komplett ausgesetzt. Trotzdem sehen die für die Sicherheit zuständigen Behörden die Speicherung der Daten als ein Hilfsmittel, um Straftäter schneller und besser zu ergreifen. Kritiker hingegen lehnen die Speicherung, die ohne einen speziellen Anlass passiert, weiterhin ab. Sie sehen darin einen zu tiefen Einschnitt in die Freiheitsrechte, die jeder Deutsche genießt. Die Vorratsdatenspeicherung wird damit zu einem unzulässigen Mittel der totalen Überwachung. Auf nannte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), die Entscheidung aus Luxemburg „historisch“ und sprach von einem „guten Tag für die Bürgerrechte“. Buschmann sprach sich zudem dafür aus, dass die Regierung das Gesetz jetzt „zügig und endgültig“ streichen soll.

Was sagt die Regierung?

Schon bevor das Urteil in Luxemburg gefallen ist, hatte die Bundesregierung angekündigt, die umstrittene Regelung reformieren zu wollen. Leider ist sich die Koalition bei diesem Thema nicht einig. So spricht sich die Innenministerin Faeser (SPD) dafür aus, dass zumindest die IP-Adressen gesichert werden, um beispielsweise den sexuellen Missbrauch von Kindern im schneller und effektiver verfolgen zu können.

Fazit zum Europäischen Gerichtshof

Während die Innenministerin den Behörden mehr Befugnisse geben will, spricht sich der Koalitionspartner FDP für das sogenannte „Quick-Freeze-Verfahren“ aus. Dabei werden die Daten zuerst gesammelt und dann eingefroren, aber nur, wenn ein konkreter Tatverdacht vorliegt. Damit soll verhindert werden, dass alle Bürger unter Generalverdacht gestellt werden. Die Grünen, mit dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Konstantin von Notz, sehen in einer wie auch immer gestalteten Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung weder einen politischen, noch einen rechtlichen Spielraum. Die Speicherung der Daten auf Vorrat gehöre endlich auf die „Müllhalde der Geschichte“, so Helge Limburg, der Rechtspolitiker der Grünen.

Bild: © Depositphotos.com / NewAfrica

Nadine Jäger