Mit dem Handy am Ohr über die Autobahn rasen – damit kann es bald vorbei sein, denn ein neues Pilotprojekt der Polizei kontrolliert die Handynutzung im Auto. Mithilfe einer Blitzeranlage wird kontrolliert, ob ein Autofahrer sein Handy unzulässig nutzt. Die Bußgelder, die dabei verhängt werden, könnten aber unzulässig sein. Worauf sollten Autofahrer in Zukunft also besonders achten?
Die Autofahrer wehren sich
Das Pilotprojekt der Polizei dient der unzulässigen Handynutzung im Auto, aber schon jetzt wehren sich die ersten Autofahrer gegen die Bußgeldbescheide. Mehrere Klagen sind inzwischen eingegangen. Nach Angaben des Innenministeriums von Rheinland-Pfalz kam es in einem Testzeitraum von 46 Tagen zu 327 sogenannten „Ablenkungsverstößen“, was auch 327 Bußgeldverfahren zur Folge hatte. Das System, um Handysündern auf die Schliche zu kommen, stammt aus den Niederlanden. In Deutschland wurde das „Monocam-System“ zum ersten Mal im Sommer 2022 auf einer Autobahnbrücke bei Trier eingesetzt. Die Kamera schaut dabei in die Autos, die vorbeifahren und erkennt, wenn der Fahrer mit seinem Handy hantiert. Im Anschluss werden die Fotos von der Polizei ausgewertet. Dies passt natürlich nicht jedem Autofahrer und so dauerte es auch nicht lange, bis der erste Betroffene mit einem Anwalt vor Gericht gezogen ist.
Rechtliche Bedenken
Die Nutzung des Handys am Steuer kostet ein Bußgeld von 100 Euro, zudem gibt es einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Eine Speicherung der Aufnahmen erfolgt nur, wenn die „KI-Software im Rahmen einer automatischen elektronischen Livestream-Auswertung einen Anfangsverdacht für eine Verkehrsordnungswidrigkeit feststellt“. Laut Innenministerium werden die Aufnahmen also nur gemacht, wenn es einen konkreten Verdacht gibt. Stellen die Beamten dann aber fest, dass der Verdacht unbegründet ist, werden die Aufnahmen sofort gelöscht. Dieter Kugelmann, der Datenschutzbeauftragte des Bundeslandes, hat dem Pilotversuch nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zugestimmt.
Warnung vor den Risiken
Kugelmann hat etwa gefordert, dass die Autofahrer durch Hinweisschilder auf die Kontrollen hingewiesen werden. Außerdem soll die Testphase nicht länger als ein halbes Jahr dauern und es soll nur eine einzige Kamera eingesetzt werden. Nach der Meinung des Datenschutzbeauftragten gibt es rechtliche Risiken, die nicht unerheblich sind. So gibt es beispielsweise für den Pilotversuch keine rechtliche Grundlage. Die erste Klage eines Autofahrers ließ nicht lange auf sich warten. Sein Anwalt sagte dazu, dass ohne die Einwilligung der betroffenen Autofahrer keine rechtliche Grundlage vorliegt, sie zu filmen. Dies ist ein grundsätzlich geschütztes Rechtsgut des Betroffenen, so der Anwalt weiter. Eine solche rechtliche Grundlage muss allerdings erst geschaffen werden, und zwar dann, wenn der Einsatz der Kamera über die Testphase hinaus weiterlaufen soll.
Fazit zu Handynutzung im Auto
Das Monocam-System ist, einem Bericht zufolge, jetzt für die Dauer von drei Monaten auch in der Landeshauptstadt Mainz im Einsatz. Dort sollen in nur zwei Stunden bereits mehr als 30 Autofahrer, die während der Fahrt mit dem Handy hantiert haben, geblitzt worden sein. Selbst wenn sich viele Autofahrer gegen diese Art des Blitzers wehren, ist es auch wichtig, die Position der Polizei zu verstehen. Im vergangenen Jahr gab es bundesweit mehr als 10.000 zum Teil sehr schwere Verkehrsunfälle, bei denen die Ursache ein Handy war. Die Fahrer wurden durch den Blick auf den Bildschirm abgelenkt und 400 Menschen sind durch diese Ablenkung zu Tode gekommen oder wurden verletzt.
Bild: © Depositphotos.com / ZigicDrazen
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