Auch im Auto heißt es: Bitte recht freundlich, denn es könnte sein, dass man am Steuer fotografiert wird. Einen Moment abgelenkt und aufs Radio anstatt auf den Tacho geschaut und schon ist es passiert, es wurde geblitzt. So etwas ist nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer. Deshalb sind Apps als Blitzer-Warner auch so beliebt, aber sind diese Apps überhaupt erlaubt?
Blitzer sind gnadenlos
„Messstationen zur Geschwindigkeitsüberwachung“ – so heißen die Blitzer im Amtsdeutsch und sie sind einfach gnadenlos. Wer zu schnell unterwegs ist, muss zahlen, aber es trifft nicht nur die notorischen Raser, sondern auch diejenigen, die immer angepasst fahren und einen Augenblick nicht aufpassen. Die Messstationen machen keinen Unterschied, daher sind die Apps als Blitzer-Warner so beliebt. Aber ist diese technische Hilfe, die vor einem Bußgeld schützen soll, eigentlich erlaubt? Populär sind die Apps als Blitzer-Warner, die es für das Smartphone oder für das Navigationsgerät im Auto gibt. Der Download und die Installation dieser Apps sind nicht verboten. Sie ermitteln wie ein GPS-Warngerät die Position des Autos über GPS, greifen dann auf die Koordinaten-Datenbank im Internet zu und warnen vor den Standorten, wo sich ein Blitzer befindet.
Blitzgeräte müssen in der Datenbank sein
Apps als Blitzer-Warner funktionieren allerdings nur, wenn die Blitzgeräte auch in der Datenbank zu finden sind. Rund 4500 dieser stationären Geräte gibt es in Deutschland. Dazu kommen dann die mobilen Stationen, die ständig den Standort wechseln sowie die Radarpistolen der Polizeikontrollen. Autofahrerinnen und Autofahrern ist es nicht verboten, vor der Fahrt, und zwar nur dann, einen Blick auf die App zu werfen. Etwas anders sieht es aus, wenn die App während der Fahrt genutzt wird. Laut Straßenverkehrsordnung darf ein Autofahrer kein technisches Gerät im Betrieb haben, was dazu bestimmt ist, Blitzer anzuzeigen oder die Messstationen zu stören. Dies gilt übrigens auch für den Beifahrer.
Nicht betriebsbereit
Wenn eine Blitzer-Warn-App bereits auf dem Smartphone gespeichert, aber nicht bereit für den Betrieb ist, dann ist das legal und damit erlaubt. Ist die App hingegen aktiv, dann ist bereits der „Verbotstatbestand“ erfüllt, hat das Oberlandesgericht in Celle 2015 entschieden. Wenn die App auf dem Smartphone aktiv ist, kann sie während der Fahrt auch jederzeit aufgerufen werden.
Wie hoch ist das Bußgeld?
Wer sich dabei erwischen lässt, auf der Smartphone-App nach Blitzern Ausschau zu halten, bekommt einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg und muss zudem 75 Euro Strafe zahlen. Falls der Autofahrer das Smartphone noch in der Hand hat, wenn die Polizei ihn ertappt, dann gibt es ebenfalls einen Punkt in Flensburg, aber ein Bußgeld von 100 Euro. Die Polizei darf jederzeit nach dem Smartphone fragen und es auch überprüfen, wenn ein Verdacht besteht.
Fazit zu Apps als Blitzer-Warner
Bei einer Kontrolle durch die Polizei ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und immer freundlich zu bleiben. So lässt sich die Kontrolle deutlich verkürzen. Wichtig ist es zudem, so wenig wie möglich zu reden und sich nicht zu äußern, wenn ein konkreter Vorwurf gemacht wird. Bei einem Anfangsverdacht, dass eine App aktiv ist, die vor Blitzern warnt, dann ist der Autofahrer nicht verpflichtet, den Polizisten den Sperrcode zu nennen. Allerdings kann es dann passieren, dass das Smartphone beschlagnahmt wird.
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