Wiesbaden () – Beim Bundeskriminalamt (BKA) sind im vergangenen Jahr 180.300 Hinweise auf kinderpornografische Inhalte eingegangen.
Rund 89.350 davon enthielten strafbare Handlungen, schreibt die „Bild“ unter Berufung auf Daten des National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) in den USA und deutsche Sicherheitskreise. Die Hinweise enthielten oft die IP-Adressen, über die die Taten begangen wurden. Doch trotz dieser Informationen mussten 16.923 Verfahren zu Kinder- und Jugendpornografie bei deutschen Internetnutzern ohne Aufklärung endgültig eingestellt werden, denn eine Identifizierung der Tatverdächtigen war nicht möglich.
„Das bedeutet, dass Zehntausende Täter im Netz weiterhin unerkannt bleiben“, sagte Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU) der „Bild“. Auch wenn der Europäische Gerichtshof die anlasslose Speicherung von IP-Adressen erlaubt hat, gebe es in Deutschland keine Regelung, die die Kommunikationsanbieter dazu verpflichtet.
„Wir müssen die Sicherheitslücken in der digitalen Strafverfolgung schließen. Die Verkehrsdatenspeicherung darf nicht länger auf die lange Bank geschoben werden. Wenn wir hier nicht handeln und eine Mindestdauer zur Speicherung von IP-Adressen festlegen, erlauben wir Tätern weiterhin, sich hinter der Anonymität des Netzes zu verstecken“, sagte Gentges.
Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
Bildhinweis: | Polizei (Archiv) |
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