Grüne fordern Grundgesetzänderung zum Schutz vor Cyberangriffen

Konstantin von Notz (Archiv)

Berlin () – Der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz fordert angesichts wachsender Cyberbedrohungen eine zügige Grundgesetzänderung, um dem Bundesamt für in der Informationstechnik (BSI) mehr Eingriffsmöglichkeiten zu geben. „Unter anderem ist auch eine Grundgesetzänderung, die es dem BSI ermöglicht, bei schwerwiegenden Angriffen auf digitale Infrastrukturen der Länder Amtshilfe zu leisten, überfällig“, sagte von Notz dem „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe).

Ein entsprechender Entwurf liege schon lange vor, sei jedoch von der Union blockiert worden. Von Notz kritisierte, dass bisher „deutlich zu wenig“ geschehen sei, um die Demokratie, ihre Institutionen und kritische Infrastrukturen zu schützen. Die Umsetzung der EU-Richtlinien NIS-2 und CER stehe weiter aus – obwohl bereits konkrete Gesetzentwürfe vorlagen. Von Notz wirft CDU-Chef Friedrich Merz vor, aus „parteitaktischen Gründen“ den Schutz verweigert zu haben, wodurch „viel Zeit verloren“ gegangen sei.

Von Notz hält überdies ein umfassendes Gesetz zum Schutz kritischer Infrastrukturen für notwendig „Wir brauchen endlich einen solchen, kohärenten Schutz durch ein `Kritis-Dachgesetz`“, sagte er. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) habe zugesagt, das Gesetz „umgehend“ vorzulegen. „Wir nehmen ihm beim Wort und werden weiter Druck machen.“

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Der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler verlangte, die „seit Jahren zu Recht von den Sicherheitsbehörden geforderten Cyberabwehrbefugnisse für das Bundeskriminalamt“ zu schaffen. Zudem seien auch „klare Aufgabenzuweisungen für die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr“ überfällig, sagte er der Zeitung. All das müsse „so schnell wie möglich“ umgesetzt werden.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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