Analyse: Compact profitiert von Verbotsverfahren
Jena () – Nach Einschätzung von Forschenden am Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft in Jena (IDZ) hat das rechtsextreme Compact-Magazin von dem Verbotsverfahren am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig messbar bei der Anhängerschaft der Szene profitieren können.
„Nicht nur die mediale Aufmerksamkeit rund um das Verbot ließ sämtliche Social-Media-Metriken steigen – bemerkenswert ist vor allem, wie nachhaltig das Compact-Magazin diese in Reichweitenzuwächse ummünzen konnte“, sagte Christian Donner, Senior Data Scientist am IDZ, den Tageszeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagsausgaben). Auf der Online-Plattform Telegram hat Compact heute mehr als 80.000 Fans.
Im Anschluss an das kurzzeitige Verbot des Magazins im Sommer 2024 stellte das Forschungsteam nach eigenen Angaben ein „enormes langfristiges Wachstum“ fest. 20.000 neue Anhänger hätte das Magazin auf Telegram gewonnen – eine Steigerung von mehr als 30 Prozent. Das Wachstum auf der Plattform X, früher Twitter, hat sich laut der Jenaer Wissenschaftler sogar vervierfacht. Starke Zuwächse gab es demnach auch bei der Videoplattform YouTube.
IDZ-Mitarbeiterin Franziska Martini sagte: „Der Telegram-Kanal von Compact hatte nach dem kurzzeitigen Verbot 2024 den stärksten Zuwachs an Abonnenten zu verzeichnen.“ Das deute darauf hin, dass Nutzer bei Verboten und Sperrungen gezielt nach Alternativen suchen, um an Inhalte zu gelangen, sagte Martini. „Compact ist ein wichtiges Bindeglied zwischen verschiedenen Milieus am rechten Rand. Das sehen wir daran, dass Inhalte von populistischen bis hin zu verschwörungsideologischen Gruppen rezipiert werden.“
Zwei Tage lang hat das Bundesverwaltungsgericht Anfang Juni über das rechtsextremistische Compact-Magazin verhandelt – am Dienstag will es in Leipzig sein Urteil fällen. Entschieden wird, ob das im Juli 2024 vom Bundesinnenministerium ausgesprochene Verbot der Compact-Magazin GmbH bestehen bleibt.
Diese gibt nicht nur das Magazin heraus, sondern betreibt auch einen Kanal etwa auf der Videoplattform YouTube. In einem vom Kläger angestrengten Eilverfahren hatte das Bundesverwaltungsgericht das Verbot im August 2024 zunächst teilweise und vorläufig außer Vollzug gesetzt (BVerwG 6 VR 1.24). Grund waren vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit. Damit konnte das Blatt vorerst wieder erscheinen.
Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
Bildhinweis: | Jürgen Elsässer (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Personen werden in dem Beitrag erwähnt?
Die vollständigen Namen der Personen, die im Artikel vorkommen, sind:
Jürgen Elsässer, Christian Donner, Franziska Martini.
Welche Institutionen oder Gruppen kommen im Text vor?
Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ), Compact-Magazin, Bundesverwaltungsgericht, Bundesinnenministerium, Funke-Mediengruppe, Telegram, X (ehemals Twitter), YouTube.
Zu welchem Zeitpunkt hat sich das Geschehen ereignet?
Das beschriebene Ereignis fand im Zeitraum Sommer 2024 statt, spezifisch wurde das Verbot des Compact-Magazins im Juli 2024 ausgesprochen und im August 2024 teilweise außer Vollzug gesetzt. Die Verhandlungen am Bundesverwaltungsgericht fanden zudem Anfang Juni statt.
An welchem Ort spielt die Handlung?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind:
Jena, Leipzig.
Wie lässt sich der Inhalt kurz zusammenfassen?
Das rechtsextreme Compact-Magazin hat laut Forscher:innen des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft von dem aktuellen Verbotsverfahren profitiert, indem es seine Anhängerschaft auf Plattformen wie Telegram signifikant steigern konnte, was auf ein nachhaltiges Wachstum und eine erhöhte Medialität hinweist.
Was war der Auslöser des Geschehens?
Der Auslöser für das beschriebene Ereignis war das Verbot des rechtsextremen Compact-Magazins durch das Bundesinnenministerium im Juli 2024. Dies führte zu einer erhöhten medialen Aufmerksamkeit und einem Anstieg der Anhängerschaft des Magazins, insbesondere auf Plattformen wie Telegram, wo das Magazin nach dem vorübergehenden Verbot signifikante Zuwächse verzeichnen konnte.
Welche Reaktionen gab es von Seiten der Politik oder Öffentlichkeit?
Im Artikel wird beschrieben, dass das rechtsextreme Compact-Magazin durch das Verbotsverfahren des Bundesverwaltungsgerichts eine messbare Steigerung seiner Anhängerschaft verzeichnete, insbesondere auf Plattformen wie Telegram und YouTube. Dennoch sorgte die mediale Aufmerksamkeit rund um das Verbot dafür, dass die Reichweite des Magazins langfristig anwuchs und es als Bindeglied zwischen verschiedenen extrem rechten Milieus fungiert.
Welche Folgen oder Auswirkungen werden thematisiert?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: messbares Wachstum der Anhängerschaft, Anstieg der Social-Media-Metriken, langfristiges Wachstum auf Telegram (20.000 neue Anhänger, mehr als 30 Prozent Steigerung), Vervierfachung des Wachstums auf X (ehemals Twitter), starke Zuwächse auf YouTube, stärkster Zuwachs an Abonnenten nach dem Verbot, gezielte Suche nach Alternativen zu gesperrten Inhalten, Compact als Bindeglied zwischen verschiedenen rechten Milieus.
Liegt bereits eine offizielle Reaktion oder Stellungnahme vor?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Christian Donner, Senior Data Scientist am Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft, erklärte, dass das Compact-Magazin durch die mediale Aufmerksamkeit rund um das Verbot seine Reichweite signifikant steigern konnte. Außerdem äußerte Franziska Martini, dass der Telegram-Kanal von Compact nach dem kurzzeitigen Verbot den stärksten Zuwachs an Abonnenten verzeichnete, was darauf hindeutet, dass Nutzer bei Verboten gezielt nach Alternativen suchen.
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