Gericht verpflichtet Facebook zur Löschung beleidigender Profile
Frankfurt am Main () – Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Facebook Nutzerkonten löschen muss, die ausschließlich für beleidigende Äußerungen genutzt werden. Das teilte das OLG am Freitag mit
Die Klägerin hatte sich gegen zwei Profile gewandt, auf denen unter anderem Beleidigungen wie „Du dumme Sau“ und „frigide menopausierende Schnepfe“ veröffentlicht worden waren. Das Gericht sah darin eine Persönlichkeitsverletzung.
Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass die Profile nach den Gesamtumständen nur für rechtsverletzende Äußerungen eingerichtet worden seien. Die Klägerin sei in ihrem Bekanntenkreis als betroffene Person erkennbar gewesen, unter anderem durch beigefügte Bilder. Bei einem der Profile handle es sich zudem um eine verfremdete Namensversion der Klägerin, was ebenfalls als Beleidigung zu werten sei.
Das Gericht wies darauf hin, dass die Löschung der gesamten Profile in diesem Fall das effektivere Mittel sei, um weitere Rechtsverletzungen zu verhindern. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Facebook kann noch die Zulassung der Revision beantragen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Frankfurt am Main
Wie lässt sich der Inhalt kurz zusammenfassen?
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Facebook Nutzerkonten löschen muss, die ausschließlich für beleidigende Äußerungen erstellt wurden, da sie eine Persönlichkeitsverletzung darstellen.
Was war der Auslöser des Geschehens?
Der Auslöser für das Ereignis war eine Klage einer Person, die sich gegen zwei Facebook-Profile wandte, die beleidigende Äußerungen über sie enthielten. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied, dass diese Profile ausschließlich für beleidigende Inhalte genutzt wurden, was als Persönlichkeitsverletzung gewertet wurde.
Welche Reaktionen gab es von Seiten der Politik oder Öffentlichkeit?
Im Artikel wird erwähnt, dass das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden hat, dass Facebook Nutzerkonten löschen muss, die ausschließlich für beleidigende Äußerungen genutzt werden. Die öffentliche und politische Reaktion auf das Urteil ist nicht konkret thematisiert, jedoch verdeutlicht das Urteil die Verantwortung von Plattformen, Persönlichkeitsrechte zu schützen.
Welche Folgen oder Auswirkungen werden thematisiert?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind:
Löschung von Nutzerkonten, Verhinderung weiterer Rechtsverletzungen, Urteil des Oberlandesgerichts, Möglichkeit von Facebook, Revision zu beantragen.
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Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zitiert. Das Gericht entschied, dass Facebook Nutzerkonten löschen muss, die ausschließlich für beleidigende Äußerungen verwendet werden, und begründete dies damit, dass die Profile nur für rechtsverletzende Äußerungen eingerichtet worden seien.
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