Elektronischer Widerrufsbutton soll Pflicht werden
Berlin () – Das Justizministerium will Unternehmen dazu verpflichten, bei im Internet geschlossenen Verträgen den elektronischen Widerruf per Button zu ermöglichen. Diese und weitere Änderungen sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Ministerium am Mittwoch veröffentlicht hat.
Demnach sollen geänderte EU-Vorgaben zu Verbraucher- und Versicherungsverträgen umgesetzt werden. „So einfach wie das Bestellen im Internet geht – so einfach soll auch das Widerrufen sein: mit einem Klick“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Mit dem elektronischen Widerrufsbutton werde man Verbrauchern das Leben leichter machen. „Mit dem Widerrufsbutton stärken wir den Schutz vor Verträgen, die man eigentlich gar nicht will“, so Hubig.
Neben der Einführung des Widerrufsbuttons sieht der Entwurf vor, dass Unternehmen Finanzdienstleistungen angemessen erläutern müssen, um eine informierte Vertragsabschlussentscheidung zu ermöglichen. Zudem soll das „ewige Widerrufsrecht“ bei Finanzdienstleistungen eingeschränkt werden.
Unternehmer sollen künftig nicht mehr verpflichtet sein, Vertragsbedingungen in Papierform zu übermitteln. Der Referentenentwurf wurde an Länder und Verbände versandt, die bis zum 1. August Stellung nehmen können.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Frau und Mann am Computer |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Personen werden in dem Beitrag erwähnt?
Stefanie Hubig
Welche Institutionen oder Gruppen kommen im Text vor?
Justizministerium, Europäische Union (EU), SPD
Zu welchem Zeitpunkt hat sich das Geschehen ereignet?
Das Ereignis fand am Mittwoch statt, als der Gesetzentwurf vom Justizministerium veröffentlicht wurde. Ein konkretes Datum wird jedoch nicht erwähnt. Daher schreibe ich: Nicht erwähnt.
An welchem Ort spielt die Handlung?
Berlin
Wie lässt sich der Inhalt kurz zusammenfassen?
Das Justizministerium plant ein Gesetz, das Unternehmen verpflichtet, einen elektronischen Widerrufsbutton für Online-Verträge einzuführen, um das Widerrufen zu erleichtern und die Verbraucherrechte zu stärken.
Was war der Auslöser des Geschehens?
Der Auslöser für das beschriebene Ereignis ist die Umsetzung geänderter EU-Vorgaben zu Verbraucher- und Versicherungsverträgen, die einen verbesserten Schutz für Verbraucher und eine vereinfachte Widerrufsprozedur bei Online-Verträgen ermöglichen sollen.
Welche Reaktionen gab es von Seiten der Politik oder Öffentlichkeit?
Im Artikel wird beschrieben, dass das Justizministerium einen Gesetzentwurf veröffentlicht hat, der Unternehmen dazu verpflichtet, einen elektronischen Widerrufsbutton für Internetverträge anzubieten, um den Verbraucherschutz zu stärken. Die Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien sind in dem Text nicht konkret erwähnt.
Welche Folgen oder Auswirkungen werden thematisiert?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind:
Einführung des elektronischen Widerrufsbuttons, Verbraucherfreundlicheres Widerrufsverfahren, Stärkung des Verbraucherschutzes, Verpflichtung für Unternehmen zur angemessenen Erläuterung von Finanzdienstleistungen, Einschränkung des "ewigen Widerrufsrechts" bei Finanzdienstleistungen, Unternehmer nicht mehr verpflichtet, Vertragsbedingungen in Papierform zu übermitteln.
Liegt bereits eine offizielle Reaktion oder Stellungnahme vor?
Ja, im Artikel wird die Stellungnahme von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zitiert. Sie betont, dass das Widerrufen so einfach wie das Bestellen im Internet sein soll: "So einfach wie das Bestellen im Internet geht - so einfach soll auch das Widerrufen sein: mit einem Klick." Zudem hebt sie hervor, dass der Widerrufsbutton den Schutz vor unerwünschten Verträgen stärkt.
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