Länder drängen auf mehr Entschädigungen für Bahnkunden
Berlin () – Die Bundesländer drängen darauf, dass Bahnkunden bei fehlendem WLAN oder geschlossenem Bordbistro in den Zügen künftig entschädigt werden.
„Fahrgäste sollen darauf vertrauen können, dass beispielsweise bei längeren Fahrten im Fernverkehr ein ausreichendes Verpflegungsangebot im Zug besteht“, heißt es in einem Beschluss der Verbraucherminister, über den die „Rheinische Post“ in ihrer Freitagausgabe berichtet.
Auch spielten „die Verfügbarkeit von WLAN und ausreichende Kapazitäten für die Mitnahme von Kinderwägen sowie Fahrrädern eine wichtige Rolle“. Der Bund müsse daher „die Einführung gesetzlicher Ansprüche“ prüfen für den Fall, „dass Nebenleistungen, die von den Reisenden berechtigterweise erwartet werden können“, nicht erbracht würden. Es bestehe „Verbesserungsbedarf in Bezug auf Neben- und Serviceleistungen bei der Beförderung“, so die Länder.
Der Fahrgastverband Pro Bahn begrüßte den Vorstoß. Eine Fahrpreisminderung sei „in Betracht zu ziehen“, sagte der Vorsitzende Detlef Neuß der „Rheinischen Post“. Die Verkehrsexpertin der Grünen-Bundestagsfraktion, Victoria Broßart, erklärte, die Deutsche Bahn werbe für bestimmte Leistungen, daher wäre es denkbar, „bei Nichterbringung dieser den Fahrgästen entgegenzukommen“.
Luigi Pantisano, verkehrspolitischer Sprecher der Linken im Bundestag, sagte der Zeitung: „Wenn es hier zu Einschränkungen kommt, müssen die Fahrgäste selbstverständlich von einer Teilerstattung des Fahrpreises Gebrauch machen können.“
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | ICE mit WLAN (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Personen werden in dem Beitrag erwähnt?
Detlef Neuß, Victoria Broßart, Luigi Pantisano
Welche Institutionen oder Gruppen kommen im Text vor?
Bundesländer, Verbraucherminister, Rheinische Post, Pro Bahn, Detlef Neuß, Grüne-Bundestagsfraktion, Victoria Broßart, Deutsche Bahn, Linke, Luigi Pantisano
Zu welchem Zeitpunkt hat sich das Geschehen ereignet?
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Berlin
Wie lässt sich der Inhalt kurz zusammenfassen?
Die Bundesländer fordern Entschädigungen für Bahnkunden bei fehlendem WLAN oder geschlossenen Bordbistros, um sicherzustellen, dass Reisende auf ein ausreichendes Verpflegungsangebot und weitere Serviceleistungen vertrauen können.
Was war der Auslöser des Geschehens?
Der Auslöser für das beschriebene Ereignis ist die Forderung der Bundesländer nach Entschädigungen für Bahnkunden bei fehlenden Zusatzleistungen wie WLAN oder geschlossenem Bordbistro, da diese Dienste für die Reisenden erwartet und als notwendig erachtet werden. Die Minister fordern gesetzliche Ansprüche auf diese Leistungen, um ein verbessertes Serviceangebot im Fernverkehr zu gewährleisten.
Welche Reaktionen gab es von Seiten der Politik oder Öffentlichkeit?
Der Artikel beschreibt, dass die Bundesländer fordern, Fahrgäste bei fehlendem WLAN oder geschlossenem Bordbistro in Zügen zu entschädigen. Es gibt Unterstützung für diesen Vorschlag von verschiedenen politischen Vertretern und dem Fahrgastverband Pro Bahn, die eine Teilerstattung des Fahrpreises bei Nichterbringung der beworbenen Leistungen als notwendig erachten.
Welche Folgen oder Auswirkungen werden thematisiert?
Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind: Entschädigung für Bahnkunden bei fehlendem WLAN oder geschlossenem Bordbistro, gesetzliche Ansprüche auf Nebenleistungen, Fahrpreisminderung, Teilerstattung des Fahrpreises bei Einschränkungen.
Liegt bereits eine offizielle Reaktion oder Stellungnahme vor?
Ja, im Artikel werden mehrere Stellungnahmen zitiert. Der Fahrgastverband Pro Bahn, vertreten durch den Vorsitzenden Detlef Neuß, äußert, dass eine Fahrpreisminderung "in Betracht zu ziehen" sei. Außerdem erklärt Victoria Broßart von der Grünen-Bundestagsfraktion, dass die Deutsche Bahn, die für bestimmte Leistungen werbe, den Fahrgästen entgegenkommen sollte, wenn diese Leistungen nicht erbracht werden.
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