Datenschutzbeauftragte will Social-Media-Verbot für Jugendliche

Frau mit Smartphone diskutiert Datenschutz und Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige.

Datenschutzbeauftragte will Social-Media-Verbot für Jugendliche

() – Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, unterstützt Forderungen nach einem Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige.

Zwar sei dieser Weg „paternalistisch und bevormundend“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben), „aber wir müssen darüber nachdenken, wie wir Heranwachsende besser auf Social Media schützen können. Eine Altersvorgabe ist ein Weg, den man gehen kann.“ Specht-Riemenschneider betonte: „Cybergrooming, also die gezielte Manipulation junger Menschen über das Internet, und Hassrede bedeuten massive Gefahren für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.“

Für die Alterskontrolle brachte die Datenschutzbeauftragte eine Lösung über eine digitale Wallet ins Gespräch. „Es ist datenschutzrechtlich nicht einwandfrei, wenn alle ihre Ausweisdokumente hochladen müssen“, sagte sie. „Aber auch da gibt es technische Möglichkeiten, das datensparsam zu machen – etwa über eine Wallet. Dann reicht es, wenn ich meine Altersangabe in einem Ausweisdokument freigebe.“

Der neue Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) plant eine digitale Wallet, in der die Bürger wichtige Dokumente wie Führerschein oder Kreditkarte aufbewahren können. Für Wildbergers Projekt machte Specht-Riemenschneider klare Vorgaben. „Bei der Wallet ist es mir wichtig, dass es bei einer dezentralen Datenspeicherung bleibt und die Wallet nur der Abrufmechanismus für die Daten ist“, sagte sie. „Mein Führerschein soll bei der Führerscheinstelle bleiben – und wenn ich in eine Verkehrskontrolle gerate, zeige ich dem Polizisten die digitale Version in der Wallet.“ Mit einer dezentralen Datenspeicherung gingen viel geringere Risiken einher als mit einer zentralen, betonte Specht-Riemenschneider. „Es sollte gewährleistet sein, dass Nutzer jeden einzelnen Datenzugriff über die Wallet autorisieren können, damit Missbrauch möglichst ausgeschlossen ist.“ Man könne die Wallet-Idee datenschutzkonform realisieren, so die Bundesbeauftragte. „Die Ausgestaltung schauen wir uns sehr genau an.“

Siehe auch:  Innenministerium sieht Gefahr durch rechtsextreme Chatgruppen
Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Junge Frau mit (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Personen werden in dem Beitrag erwähnt?

Die vollständigen Namen der Personen im Artikel sind:

Louisa Specht-Riemenschneider, Karsten Wildberger

Welche Institutionen oder Gruppen kommen im Text vor?

Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, Funke-Mediengruppe, Karsten Wildberger, CDU.

Zu welchem Zeitpunkt hat sich das Geschehen ereignet?

Nicht erwähnt

An welchem Ort spielt die Handlung?

Berlin

Wie lässt sich der Inhalt kurz zusammenfassen?

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, unterstützt ein Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige als einen Weg, Jugendliche vor den Gefahren wie Cybergrooming und Hassrede zu schützen, und schlägt eine datenschutzkonforme digitale Wallet zur Alterskontrolle vor.

Was war der Auslöser des Geschehens?

Der Hintergrund für die Forderung nach einem Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige sind die Gefahren wie Cybergrooming und Hassrede, die Jugendliche in sozialen Medien bedrohen. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, betont die Notwendigkeit, Heranwachsende besser zu schützen und diskutiert mögliche Lösungen zur Alterskontrolle, wie eine digitale Wallet zur datensparsamen Altersverifizierung.

Welche Reaktionen gab es von Seiten der Politik oder Öffentlichkeit?

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, unterstützt ein Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige und betont die Gefahren von Cybergrooming und Hassrede für die Entwicklung von Kindern. Zudem spricht sie sich für eine digitale Wallet zur Alterskontrolle aus, um den Datenschutz zu gewährleisten und Nutzer vor Missbrauch zu schützen.

Welche Folgen oder Auswirkungen werden thematisiert?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind:

Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige, Schutz von Heranwachsenden auf Social Media, massive Gefahren durch Cybergrooming, massive Gefahren durch Hassrede, technische Möglichkeiten zur Alterskontrolle, datenschutzrechtliche Bedenken bei der Upload-Praxis von Ausweisdokumenten, dezentrale Datenspeicherung für digitale Wallet, geringere Risiken mit dezentraler Datenspeicherung, Gewährleistung der Autorisierung von Datenzugriffen, Vermeidung von Missbrauch.

Liegt bereits eine offizielle Reaktion oder Stellungnahme vor?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Louisa Specht-Riemenschneider, der Bundesbeauftragten für den Datenschutz, zitiert. Sie unterstützt Forderungen nach einem Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige und betont, dass es wichtig ist, Heranwachsende besser zu schützen, auch wenn dieser Weg „paternalistisch und bevormundend“ sei. Zudem hebt sie die Gefahren von Cybergrooming und Hassrede für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen hervor.

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