Datenschutzbeauftragte fordert Nachbesserung bei E-Patientenakte

Ein Behandlungszimmer beim Arzt mit Fokus auf Privatsphäre und Datenschutz der Patientenakten.

Datenschutzbeauftragte fordert Nachbesserung bei E-Patientenakte

Berlin () – Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, fordert, den Schutz sensibler Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte zu verbessern. „Die elektronische Patientenakte sieht vor, dass Versicherte einstellen können, auf welche Daten zugegriffen werden kann“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Leider ist die Einstellung nicht so feingranular, wie wir uns das wünschen.“

Specht-Riemenschneider verwies auf die aktuelle Regulierung des europäischen Gesundheitsdatenraums. Die EU sehe eine feinere Einstellungsmöglichkeit vor, als das in der deutschen Patientenakte der Fall sei. „Mein Rat an alle Verantwortlichen lautet, dem vorzugreifen, was europäisch geregelt wird“, appellierte sie. „Sonst kann es passieren, dass technische Anpassungen später ganz schnell erfolgen müssen. Und das ist immer die schlechteste Lösung. Man sollte vorausschauend planen und dabei auf andere Länder in Europa schauen.“

Die Datenschutzbeauftragte erinnerte daran, dass auch in ursprünglich eine dokumentengenaue Grundeinstellung vorgesehen gewesen sei. „Das wurde aber wieder ein Stück weit zurückgedreht“, kritisierte sie. „Jetzt sollten die Versicherten am besten vor jedem Arztbesuch in der festlegen, was sichtbar sein soll.“

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Specht-Riemenschneider erwägt, die Patientenakte persönlich gar nicht zu verwenden. „Ich schließe es zum jetzigen Zeitpunkt nicht aus, die elektronische Patientenakte zu nutzen“, sagte sie. „Ich werde mir ganz genau angucken, was mir meine Krankenkasse zur Verfügung stellt, wenn es so weit ist. Diese Entscheidung halte ich mir explizit offen.“

Dass sensible Gesundheitsdaten in falsche Hände geraten, schloss Specht-Riemenschneider ausdrücklich nicht aus. „ ist nie zu hundert Prozent sicher“, sagte sie. „Die elektronische Patientenakte ist auf dem Stand der Technik, aber Missbrauch kann nie ausgeschlossen werden.“

Die Datenschutzbeauftragte verwies darauf, dass der Chaos Club im vergangenen Dezember eine Sicherheitslücke aufgedeckt habe. „Täter von außen konnten mit einem Ausweis für Heilberufe und einem Kartenlesegerät an fremde Gesundheitsdaten gelangen“, sagte sie. „Inzwischen ist es den zuständigen Stellen gelungen, mit Maßnahmen dafür zu sorgen, dass das Risiko für solche Angriffe sinkt.“

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Behandlungszimmer beim (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Personen werden in dem Beitrag erwähnt?

Die vollständigen Namen der Personen im Artikel sind: Louisa Specht-Riemenschneider.

Welche Institutionen oder Gruppen kommen im Text vor?

Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:

Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, Funke-Mediengruppe, EU, Chaos Computer Club.

Zu welchem Zeitpunkt hat sich das Geschehen ereignet?

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An welchem Ort spielt die Handlung?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin.

Wie lässt sich der Inhalt kurz zusammenfassen?

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, fordert eine Verbesserung des Schutzes sensibler Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte, insbesondere im Hinblick auf die granulaire Zugriffseinstellung und die Anpassung an europäische Regelungen, da technische Sicherheitsrisiken bestehen.

Was war der Auslöser des Geschehens?

Der Auslöser für die Forderung von Louisa Specht-Riemenschneider nach einem besseren Schutz sensibler Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte ist die Umsetzung von Datenschutzregelungen im Rahmen des europäischen Gesundheitsdatenraums sowie Bedenken bezüglich der aktuellen unzureichenden Feingranularität der Datenschutzeinstellungen in Deutschland. Zudem spielt eine Sicherheitslücke, die vom Chaos Computer Club aufgedeckt wurde, eine entscheidende Rolle.

Welche Reaktionen gab es von Seiten der Politik oder Öffentlichkeit?

Im Artikel wird die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, zitiert, die eine Verbesserung des Schutzes sensibler Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte fordert. Sie kritisiert, dass die derzeitigen Zugriffseinstellungen nicht ausreichend sind und appelliert an die Verantwortlichen, vorausschauend zu handeln, um mögliche technische Anpassungen aufgrund europäischer Vorgaben zu vermeiden.

Welche Folgen oder Auswirkungen werden thematisiert?

Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind:

Verbesserungsbedarf beim Schutz sensibler Gesundheitsdaten, mögliche Notwendigkeit schneller technischer Anpassungen, Rücknahme ursprünglicher Grundeinstellungen, Unsicherheit bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte, Risiko des Missbrauchs von Gesundheitsdaten, Aufdeckung von Sicherheitslücken durch den Chaos Computer Club, Gefahr von Angriffen auf Gesundheitsdaten.

Liegt bereits eine offizielle Reaktion oder Stellungnahme vor?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Louisa Specht-Riemenschneider, der Bundesbeauftragten für den Datenschutz, zitiert. Sie fordert eine Verbesserung des Schutzes sensibler Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte und kritisiert, dass die derzeitigen Einstellungsmöglichkeiten nicht ausreichend fein granulierbar sind. Sie appelliert an die Verantwortlichen, vorausschauend zu planen und sich an den europäischen Vorgaben zu orientieren, um spätere technische Anpassungen zu vermeiden.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH