Union will Gesetz zur Überwachung von Tatverdächtigen

Susanne Hierl diskutiert Gesetzesverschärfung zum Schutz von Zeugen und Verfahrensbeteiligten in Berlin.

Union will Gesetz zur Überwachung von Tatverdächtigen

Berlin () – Die Unionsfraktion im Bundestag fordert eine Gesetzesverschärfung zum besseren Schutz von Verfahrensbeteiligten und zur Überwachung von Tatverdächtigen. „Wer in Strafverfahren aussagt oder entscheidet, verdient den bestmöglichen Schutz – gerade im Umfeld organisierter Kriminalität“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, die CSU-Abgeordnete Susanne Hierl, der „Welt am Sonntag“. Die Union sei offen dafür, einen entsprechenden Gesetzesentwurf im Bundestag einzubringen.

Konkret geht es um einen Vorschlag des Landes Berlin, der im vergangenen Jahr als Bundesratsinitiative eingebracht worden war. Der Entwurf sah vor, Bedrohungen und Einschüchterungsversuche gegen Zeugen, Richter und andere Verfahrensbeteiligte als besonders schweren Fall der Nötigung zu definieren. Außerdem sollten Ermittler in solchen Fällen die Möglichkeit erhalten, Telekommunikations- und Standortdaten von Tatverdächtigen zu erheben. Der Antrag passierte die Ausschüsse, wurde aber vor der Abstimmung im Bundesratsplenum zurückgezogen, da sich keine Mehrheit abzeichnete – insbesondere wegen des Widerstands aus Ländern mit grüner Regierungsbeteiligung.

Die Unionsfraktion will den Berliner Vorschlag nun im Bundestag aufgreifen, könnte aber am Koalitionspartner scheitern. Denn die SPD lehnt die angedachte Ausweitung von Ermittlungsbefugnissen ab. „Eine Ausweitung von Überwachungsmaßnahmen wie Telekommunikationsüberwachung oder Verkehrsdatenabfragen ist aus unserer Sicht nicht tragbar“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Carmen Wegge. „Wer jetzt reflexhaft nach mehr Überwachung ruft, verkennt die eigentlichen Herausforderungen.“ Man brauche vor allem eine bessere Ausstattung der Justiz sowie einen gestärkten Zeugenschutz. Für eine sachliche Debatte sei die SPD offen.

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Auch die Grünen lehnen den Vorschlag ab. „Bei dem Gesetzesentwurf handelt es sich offensichtlich um reine Law-and-Order-Symbolpolitik“, sagte Lena Gumnior, Obfrau der Grünen im Rechtsausschuss. Die CDU liefere keine belastbaren Belege für eine Zunahme entsprechender Straftaten. Bestehende Vorschriften reichten aus, um Bedrohungen zu ahnden.

Nach Angaben der Länder ist die Bedrohungslage schwer messbar. Eine bundesweite Statistik existiert nicht. Niedersachsen registrierte im Jahr 2024 insgesamt 156 Beleidigungen, 54 Bedrohungen und neun tätliche Angriffe gegen Justizbedienstete. Baden-Württemberg zählte 195 sicherheitsrelevante Vorkommnisse. Hessen, Sachsen-Anhalt und Thüringen berichten von zunehmenden Einschüchterungen in der Justiz. Rheinland-Pfalz verweist auf geringe Fallzahlen, Nordrhein-Westfalen erhebt entsprechende Daten erst seit April 2024.

Bayern unterstützt die Berliner Gesetzesinitiative ausdrücklich und verweist auf einen deutlichen Anstieg gemeldeter Vorfälle: Zwischen Juli 2022 und Juni 2023 wurden im Geschäftsbereich Justiz 541 Gewaltvorkommnisse registriert, nach 304 Fällen im Jahr 2020.

Ob es zu einer neuen Gesetzesinitiative im Bundestag kommt, ist jedoch unklar. „Wir sind offen dafür, gemeinsam mit dem Koalitionspartner die Berliner Vorschläge im Bundestag aufzugreifen und in eine eigene Gesetzesinitiative zu überführen“, sagte CSU-Politikerin Hierl. Eine Zustimmung der Länder wäre in diesem Fall nicht erforderlich.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Susanne Hierl (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Personen werden in dem Beitrag erwähnt?

Susanne Hierl, Carmen Wegge, Lena Gumnior

Welche Institutionen oder Gruppen kommen im Text vor?

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Wie lässt sich der Inhalt kurz zusammenfassen?

Die Unionsfraktion im Bundestag will einen Gesetzesentwurf zur besseren Sicherheit von Verfahrensbeteiligten und zur Überwachung von Tatverdächtigen aufgreifen, stößt jedoch auf Widerstand von SPD und Grünen, die die geplante Gesetzesverschärfung als symbolpolitisch und unzureichend begründet betrachten.

Was war der Auslöser des Geschehens?

Der Vorschlag zur Gesetzesverschärfung, der von der Unionsfraktion im Bundestag aufgegriffen wird, hat seinen Ursprung in einem Gesetzesentwurf des Landes Berlin, der im vergangenen Jahr als Bundesratsinitiative eingebracht wurde. Der Hintergrund sind zunehmende Bedrohungen und Einschüchterungsversuche gegen Verfahrensbeteiligte, insbesondere im Kontext organisierter Kriminalität. Der Vorschlag zielt darauf ab, diesen Personen besseren Schutz zu bieten und die Überwachungsbefugnisse der Ermittler zu erweitern.

Welche Reaktionen gab es von Seiten der Politik oder Öffentlichkeit?

Die Unionsfraktion im Bundestag fordert eine Gesetzesverschärfung zum Schutz von Verfahrensbeteiligten, während SPD und Grüne den Vorschlag als überzogen kritisieren und mehr auf Justizausstattung und Zeugenschutz setzen. Die SPD lehnt eine Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse ab, während es unsicher bleibt, ob die Union die Gesetzesinitiative im Bundestag durchsetzen kann.

Welche Folgen oder Auswirkungen werden thematisiert?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind:

- Gesetzesverschärfung zum Schutz von Verfahrensbeteiligten,
- Definition von Bedrohungen gegen Zeugen und Richter als schweren Fall der Nötigung,
- Ermittler sollen Telekommunikations- und Standortdaten erheben dürfen,
- Widerstand von SPD und Grünen gegen die Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse,
- SPD fordert bessere Ausstattung der Justiz und gestärkten Zeugenschutz,
- Grünen bezeichnen den Vorschlag als Symbolpolitik,
- Niedersachsen und andere Länder berichten über Bedrohungen,
- Bayern meldet Anstieg von Gewaltvorkommnissen in der Justiz,
- Unklarheit über eine neue Gesetzesinitiative im Bundestag.

Liegt bereits eine offizielle Reaktion oder Stellungnahme vor?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Susanne Hierl, der rechtspolitischen Sprecherin der Unionsfraktion, zitiert. Sie betont, dass Personen, die in Strafverfahren aussagen oder entscheiden, den bestmöglichen Schutz verdienen, insbesondere im Kontext organisierter Kriminalität. Die Union ist offen dafür, einen entsprechenden Gesetzesentwurf im Bundestag einzubringen.

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