Gericht hebt Untersagung der Facebook-Seite der Bundesregierung auf

Gerichtsgebäude in Köln mit einem Symbol für soziale Medien, z.B. Facebook-Logo.

Gericht hebt Untersagung der Facebook-Seite der Bundesregierung auf

() – Das Verwaltungsgericht Köln hat der Klage des Bundespresseamts (BPA) gegen die Untersagung des Betriebs der Facebook-Seite der Bundesregierung stattgegeben.

Das teilte das BPA am Dienstag mit. Der Bescheid des damaligen Bundesdatenschutzbeauftragten vom 17. Februar 2023, der das Verbot aussprach, wurde aufgehoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte, das Urteil bestätige die Bedeutung des Facebook-Auftritts als Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Der Informationsauftrag der Bundesregierung verlange, die Bürger in über die Tätigkeiten und Ziele der Regierung zu informieren, was nur durch Orientierung an der tatsächlichen Mediennutzung der Menschen möglich sei. Soziale Medien seien für viele eine zentrale Informationsquelle.

Das Verwaltungsgericht Köln bestätige damit, dass allein Meta für die datenschutzkonforme Ausgestaltung von Facebook verantwortlich sei. Fragen zu Datenverarbeitungen sollten direkt mit Meta geklärt werden, so Kornelius.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Facebook (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Personen werden in dem Beitrag erwähnt?

Die im Artikel vorkommenden vollständigen Namen sind:

Stefan Kornelius

Welche Institutionen oder Gruppen kommen im Text vor?

Bundespresseamt (BPA), Facebook, Bundesregierung, Meta

Zu welchem Zeitpunkt hat sich das Geschehen ereignet?

Das Datum des beschriebenen Ereignisses ist der 17. Februar 2023.

An welchem Ort spielt die Handlung?

Köln

Wie lässt sich der Inhalt kurz zusammenfassen?

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Bundesregierung ihre Facebook-Seite betreiben darf, nachdem es das Verbot des Bundesdatenschutzbeauftragten aufgehoben hat, und betont, dass Meta für die datenschutzkonforme Nutzung verantwortlich ist.

Was war der Auslöser des Geschehens?

Der Auslöser für das Ereignis war die Klage des Bundespresseamts gegen die Untersagung des Betriebs der Facebook-Seite der Bundesregierung, die vom ehemaligen Bundesdatenschutzbeauftragten ausgesprochen wurde. Hintergrund ist die Notwendigkeit der Bundesregierung, Bürger über ihre Tätigkeiten zu informieren und die Rolle sozialer Medien als zentrale Informationsquelle.

Welche Reaktionen gab es von Seiten der Politik oder Öffentlichkeit?

Im Artikel wird berichtet, dass das Verwaltungsgericht Köln der Klage des Bundespresseamts gegen das Verbot der Facebook-Seite der Bundesregierung stattgegeben hat, was die Bedeutung der sozialen Medien für die Öffentlichkeitsarbeit der Regierung unterstreicht. Regierungssprecher Kornelius betont, dass die Regierung ihre Bürger über deren bevorzugte Informationskanäle erreichen müsse, während die Verantwortung für den Datenschutz bei Meta liege.

Welche Folgen oder Auswirkungen werden thematisiert?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Aufhebung des Verbots der Facebook-Seite der Bundesregierung, Bestätigung der Bedeutung der Facebook-Präsenz für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung, Möglichkeit zur besseren Information der Bürger, Verantwortung von Meta für die datenschutzkonforme Ausgestaltung, Notwendigkeit, Fragen zur Datenverarbeitung direkt mit Meta zu klären.

Liegt bereits eine offizielle Reaktion oder Stellungnahme vor?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Regierungssprecher Stefan Kornelius zitiert. Er betont, dass das Urteil die Bedeutung des Facebook-Auftritts für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung bestätigt, da dieser notwendig sei, um die Bürger über die Tätigkeiten und Ziele der Regierung zu informieren. Außerdem macht er deutlich, dass Meta für die datenschutzkonforme Ausgestaltung der Plattform verantwortlich ist.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH