SPD-Juristen begrüßen Verfassungsbeschwerde gegen Palantir-Einsatz
Berlin () – Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) begrüßt, dass die Gesellschaft für Freiheitsrechte Verfassungsbeschwerde gegen den Einsatz des Analyse-Tools Palantir durch die bayerische Polizei erhoben hat.
„Es ist gerichtlich zu klären, ob umfängliche Analyse-Tools wie Palantir verfassungsrechtlich zulässig sind“, sagten die ASJ-Chefs Antje Draheim und Harald Baumann-Hasske am Freitag. „Solche Werkzeuge können nicht nur öffentlich zugängliche Daten der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch die nicht zugänglichen Daten verknüpfen, analysieren und daraus mutmaßliche Gefahren und Gefährder mittels Algorithmen hochrechnen.“
Ein „wegweisendes Grundsatzurteil“ sei erforderlich, „denn die drohenden schweren Eingriffe in Grundrechte Unbeteiligter und das damit entstehende Klima einer gefühlt totalen Überwachung stehen in keinem Verhältnis zu bloßen Behauptungen der Verhinderung schwerer Straftaten“.
Die Software von Palantir wurde vor Jahren auch auf der Europäischen Ebene bei Europol erprobt; damit sollten Daten aus den Mitgliedsstaaten der EU vernetzt werden. Dort kam man zu dem Ergebnis, sie entspreche weder den Anforderungen von Europol, noch denen der Kooperationspartner in den Mitgliedsstaaten.
„Die Erfahrungen in Bayern zeigen, dass die Software durch die Polizei gar nicht ausschließlich zur Vorbeugung gegen schwere, terroristische Straftaten eingesetzt wird, sondern auch in Fällen minder schwerer Kriminalität. In Nordrhein-Westfalen und Hessen, wo die Software auch bereits eingesetzt wird, laufen bereits Verfassungsbeschwerden. Das ist das, was wir immer sehen: Überwachungsinstrumente werden durch die Praxis dann ausgeweitet. Am Ende führt dies gerade nicht zu der behaupteten größeren Sicherheit für alle“, erläuterte Draheim.
„Ein wesentliches Argument gegen den Einsatz ist auch der Hersteller der Software: Die Firma Palantir mit dem Gründer Peter Thiel.“ ergänzte Baumann-Hasske „Er ist einer der Tech-Milliardäre, die im Zeitalter der Präsidentschaft von Donald Trump die Demokratie für eine ungeeignete Regierungsform halten und ein wirtschaftliches Interesse an dieser Überwachung haben. Wie kann man eigentlich auf die Idee kommen, ein Software-Produkt für wesentliche staatliche Überwachungen und Analysen von jemandem zu kaufen, der von sich selbst sagt, dass er ein Gegner der liberalen Demokratie und damit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist?“
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizei (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Personen werden in dem Beitrag erwähnt?
Antje Draheim, Harald Baumann-Hasske, Peter Thiel, Donald Trump
Welche Institutionen oder Gruppen kommen im Text vor?
Hier sind die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen:
Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen, Gesellschaft für Freiheitsrechte, bayerische Polizei, Europol, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Palantir, Peter Thiel.
Zu welchem Zeitpunkt hat sich das Geschehen ereignet?
Nicht erwähnt
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Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen.
Wie lässt sich der Inhalt kurz zusammenfassen?
Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) unterstützt die Verfassungsbeschwerde gegen das Analyse-Tool Palantir, da die rechtliche Zulässigkeit solcher Überwachungsinstrumente und deren potenzielle Bedrohung der Grundrechte zu klären sei.
Was war der Auslöser des Geschehens?
Der Auslöser für die Verfassungsbeschwerde gegen den Einsatz des Analyse-Tools Palantir durch die bayerische Polizei ist die Sorge um mögliche Grundrechtsverletzungen und die Überwachung der Bürger. Kritiker argumentieren, dass solche Software nicht nur zur Verhinderung schwerer Kriminalität, sondern auch für weniger schwerwiegende Fälle eingesetzt wird und somit ein Klima der totalen Überwachung schafft. Außerdem gibt es Bedenken hinsichtlich der Verbindung zwischen dem Hersteller Palantir und einem autoritätskritischen Unternehmensgründer, was das Vertrauen in die Anwendung der Software zusätzlich untergräbt.
Welche Reaktionen gab es von Seiten der Politik oder Öffentlichkeit?
Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) hat die Verfassungsbeschwerde der Gesellschaft für Freiheitsrechte gegen die Nutzung des Analyse-Tools Palantir durch die bayerische Polizei begrüßt. Sie fordert ein Grundsatzurteil zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit solcher Tools, die potenziell schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte Unbeteiligter ermöglichen und sieht in der Praktikabilität der Software eine Gefahr für die Demokratie.
Welche Folgen oder Auswirkungen werden thematisiert?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind:
gerichtlich zu klären, ob Analyse-Tools wie Palantir verfassungsrechtlich zulässig sind, drohende schwere Eingriffe in Grundrechte Unbeteiligter, Gefühl einer totalen Überwachung, erfordern ein wegweisendes Grundsatzurteil, Software wird nicht nur zur Vorbeugung gegen schwere Straftaten eingesetzt, Ausweitung von Überwachungsinstrumenten durch Praxis, führt nicht zu größerer Sicherheit für alle, wirtschaftliches Interesse an Überwachung durch Palantir, Problematik eines Herstellers, der demokratische Werte ablehnt.
Liegt bereits eine offizielle Reaktion oder Stellungnahme vor?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) zitiert. Die ASJ begrüßt die Verfassungsbeschwerde gegen den Einsatz des Analyse-Tools Palantir durch die bayerische Polizei und fordert ein "wegweisendes Grundsatzurteil", um zu klären, ob der Einsatz solcher Tools verfassungsrechtlich zulässig ist. Sie argumentieren, dass die mögliche Überwachung die Grundrechte Unbeteiligter gefährde und den behaupteten Sicherheitsgewinnen nicht gerecht werde.
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