ABDA unterstützt Vorstoß gegen Rabatte von Versandapotheken
Berlin () – Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hat einen Vorstoß von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) begrüßt, die gegen Rabattangebote von europäischen Online-Versandapotheken auf rezeptpflichtige Medikamente vorgehen will.
Die Ministerin liege absolut richtig mit ihrer Einschätzung, sagte ABDA-Präsident Thomas Preis den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Es kann doch nicht sein, dass ausländische Logistikkonzerne Beitragsgelder von GKV-Versicherten dafür zweckentfremden, um mit Rabatten und Boni um Kunden zu buhlen. Rabatte und Boni gehören nicht in eine fürsorgliche Gesundheitsversorgung“, so Preis weiter.
Der ABDA-Präsident reagierte damit auf Aussagen der Bundesgesundheitsministerin. Warken hatten den Zeitungen der Funke-Mediengruppe gesagt, gegen derartige Rabattangebote vorgehen zu wollen. „Die wohnortnahe, persönliche Abgabe von Arzneimitteln muss weiterhin für alle Patienten sichergestellt bleiben. Deswegen werde ich alles dafür tun, gleiche Bedingungen zwischen Versandhandel und stationären Apotheken zu erhalten“, hatte sie erklärt.
Der Apotheker-Präsident sagte, allein in den vergangenen fünf Jahren sei die Apothekenzahl um rund zehn Prozent gesunken. Ein Ende dieser dramatischen Entwicklung sei nicht abzusehen. „Eine Ursache dafür ist der Arzneimittelversandhandel aus dem Ausland“, so Preis.
Menschen in Deutschland verlören mit jeder geschlossenen Apotheke „ein Stück wohnortnahe Versorgung“, sagte er weiter. „Für alle, besonders auch für ältere Menschen sind Apotheken in einer zunehmend digitalisierten Versorgungswelt des Gesundheitswesens oft die einzigen und ersten persönlichen Ansprechpartner für ihre Gesundheit.“ Für die Menschen entstünden zudem weite Fahrtwege. „Das ist eine sehr gefährliche Entwicklung. Die Gesundheitspolitik muss nun dafür sorgen, dass die Strukturen der Vor-Ort-Versorgung nicht noch weiter Schaden nehmen und schnell handeln“, forderte er.
Zuletzt hatte ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in dem Zusammenhang für Aufsehen gesorgt. Der BGH hatte geurteilt, dass eine im EU-Ausland ansässige Versandapotheke Kunden in Deutschland vor mehr als zehn Jahren Bonusprämien auf rezeptpflichtige Medikamente gewähren durfte. Für verschreibungspflichtige Medikamente ist die Preisbildung – anders als bei rezeptfreien – gesetzlich geregelt. Der Grundgedanke: Die betroffenen Arzneimittel sollen in jeder Apotheke zum gleichen Preis angeboten werden. Umstritten war seit Jahren, ob die Preisbindung auch für Versandapotheken im EU-Ausland gilt – oder ob das gegen den freien Warenverkehr der EU verstößt.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Lobbystand für deutsche Apotheken (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Personen werden in dem Beitrag erwähnt?
Nina Warken, Thomas Preis
Welche Institutionen oder Gruppen kommen im Text vor?
Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, CDU, GKV, Funke-Mediengruppe, Bundesgerichtshof (BGH)
Zu welchem Zeitpunkt hat sich das Geschehen ereignet?
Nicht erwähnt
An welchem Ort spielt die Handlung?
Die beschriebenen Ereignisse finden in Berlin statt.
Wie lässt sich der Inhalt kurz zusammenfassen?
Die ABDA unterstützt den Vorstoß von Gesundheitsministerin Nina Warken, Rabattangebote von europäischen Versandapotheken auf rezeptpflichtige Medikamente zu bekämpfen, um die wohnortnahe Versorgung durch stationäre Apotheken zu sichern und den Rückgang der Apotheken im Land zu stoppen.
Was war der Auslöser des Geschehens?
Der Auslöser für das beschriebene Ereignis ist der Vorstoß von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, gegen Rabattangebote von europäischen Online-Versandapotheken auf rezeptpflichtige Medikamente vorzugehen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die wohnortnahe Versorgung durch stationäre Apotheken zu schützen und gleiche Bedingungen zwischen Versandhandel und Apotheken sicherzustellen, da die Zahl der Apotheken in Deutschland infolge des Arzneimittelversandhandels aus dem Ausland sinkt.
Welche Reaktionen gab es von Seiten der Politik oder Öffentlichkeit?
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hat den Vorstoß von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken begrüßt, gegen Rabattangebote europäischer Online-Versandapotheken auf rezeptpflichtige Medikamente vorzugehen, und fordert Maßnahmen zur Sicherstellung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung. ABDA-Präsident Thomas Preis betont, dass ausländische Rabattpraktiken den lokalen Apotheken und der Gesundheitsversorgung schaden, insbesondere für ältere Menschen.
Welche Folgen oder Auswirkungen werden thematisiert?
Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind: Rückgang der Apothekenzahl um rund zehn Prozent, Verlust der wohnortnahen Versorgung für die Menschen, Entstehung weiter Fahrtwege für Patienten, Gefährdung der persönlichen Ansprechpartner für Gesundheit, Notwendigkeit für die Gesundheitspolitik, strukturen der Vor-Ort-Versorgung zu schützen, drohende Verschlechterung der Versorgungssituation.
Liegt bereits eine offizielle Reaktion oder Stellungnahme vor?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Thomas Preis, dem Präsidenten der ABDA, zitiert. Er unterstützt den Vorstoß von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken gegen Rabattangebote von Online-Versandapotheken und betont, dass es nicht hinnehmbar sei, dass ausländische Unternehmen GKV-Versicherten beitragsgelder für Rabatte und Boni nutzen. Preis warnt, dass mit jeder geschlossenen Apotheke die wohnortnahe Versorgung der Patienten leidet und fordert Maßnahmen, um die örtliche Apothekenstruktur zu erhalten.
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