Bundesregierung bringt neues IT-Sicherheitsgesetz auf den Weg
Berlin () – Die Bundesregierung hat ein neues IT-Sicherheitsgesetz auf den Weg gebracht. Das Kabinett gab am Mittwoch grünes Licht für den Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zur Stärkung der Cybersicherheit.
Damit wird die zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk– und Informationssicherheit (NIS-2) in deutsches Recht umgesetzt. Künftig sollen deutlich mehr Unternehmen eine aktive Rolle beim Schutz ihrer digitalen Infrastruktur übernehmen, quer durch zentrale Wirtschaftsbereiche. Auch die Bundesverwaltung soll besser abgesichert werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhält Aufsichtsinstrumente, um Unternehmen gezielter zu begleiten und die Einhaltung der Sicherheitsstandards zu überwachen.
„Mit dem neuen Gesetz schaffen wir ein deutlich höheres Sicherheitsniveau für unsere Wirtschaft und Verwaltung“, sagte Dobrindt. „Unternehmen und Behörden werden widerstandsfähiger gegen Cyberangriffe. Wir setzen dabei auf klare Regeln ohne unnötige Bürokratie.“
Parallel plant das Bundesinnenministerium weiterhin ein sogenanntes KRITIS-Dachgesetz, das branchenübergreifende Mindeststandards für den physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen festlegen soll.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Sitz von BSI und BMI (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Personen werden in dem Beitrag erwähnt?
Alexander Dobrindt
Welche Institutionen oder Gruppen kommen im Text vor?
Bundesregierung, Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Bundesinnenministerium, EU, NIS-2, Kritische Infrastrukturen.
Zu welchem Zeitpunkt hat sich das Geschehen ereignet?
Nicht erwähnt
An welchem Ort spielt die Handlung?
Berlin
Wie lässt sich der Inhalt kurz zusammenfassen?
Die Bundesregierung hat ein neues IT-Sicherheitsgesetz beschlossen, um die Cybersicherheit in Deutschland zu stärken, indem es die EU-Richtlinie NIS-2 umsetzt und Unternehmen sowie die Bundesverwaltung zu einem besseren Schutz ihrer digitalen Infrastrukturen verpflichtet.
Was war der Auslöser des Geschehens?
Der Auslöser für das neue IT-Sicherheitsgesetz ist die Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2, die darauf abzielt, die Cybersicherheit zu stärken und Unternehmen sowie Behörden widerstandsfähiger gegen Cyberangriffe zu machen. Hintergrund sind steigende Bedrohungen aus dem Cyberraum und die Notwendigkeit, die digitale Infrastruktur besser abzusichern.
Welche Reaktionen gab es von Seiten der Politik oder Öffentlichkeit?
Im Artikel wird beschrieben, dass die Bundesregierung mit dem neuen IT-Sicherheitsgesetz einen entscheidenden Schritt zur Stärkung der Cybersicherheit unternimmt, was positive Reaktionen von Politikern wie Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hervorruft. Medien und Öffentlichkeit zeigen Interesse an den geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Sicherheit für Unternehmen und die Bundesverwaltung.
Welche Folgen oder Auswirkungen werden thematisiert?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: mehr Unternehmen übernehmen aktive Rolle beim Schutz ihrer digitalen Infrastruktur, bessere Absicherung der Bundesverwaltung, das BSI erhält Aufsichtsinstrumente, Unternehmen und Behörden werden widerstandsfähiger gegen Cyberangriffe, klare Regeln ohne unnötige Bürokratie, geplantes KRITIS-Dachgesetz mit branchenübergreifenden Mindeststandards für physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen.
Liegt bereits eine offizielle Reaktion oder Stellungnahme vor?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zitiert. Er sagte: "Mit dem neuen Gesetz schaffen wir ein deutlich höheres Sicherheitsniveau für unsere Wirtschaft und Verwaltung. Unternehmen und Behörden werden widerstandsfähiger gegen Cyberangriffe."
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