GdP bewertet Staatstrojaner-Urteil "grundsätzlich positiv"
Berlin () – Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht die Ermittlungsarbeit der deutschen Polizei durch das am Donnerstag verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz sogenannter Staatstrojaner nicht eingeschränkt.
„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist aus meiner Sicht grundsätzlich positiv zu bewerten“, sagte der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland„. „Das Gericht bestätigt die Verfassungsmäßigkeit und Notwendigkeit sowohl präventiver als auch strafprozessualer Überwachungsinstrumente für die Gefahrenabwehr und Strafverfolgung“, fügte Kopelke an. Die Online-Durchsuchung werde nicht grundlegend infrage gestellt, sondern sei lediglich aus formellen Gründen verfassungswidrig. Das sei ein „formaler, aber durchaus lösbarer Mangel“.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeige, „dass die Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung weiterhin für die Verfolgung schwerer Kriminalität erlaubt ist und sichert der Polizei ein wesentliches Ermittlungsinstrument“, sagte Kopelke. Gerade im Bereich schwerer Straftaten sei der Zugriff auf verschlüsselte digitale Kommunikation für die erfolgreiche Strafverfolgung unerlässlich. „Damit bleibt sichergestellt, dass bei besonders schwerwiegenden Delikten moderne Ermittlungsbefugnisse eingesetzt und kriminelle Aktivitäten auch im digitalen Raum wirksam verfolgt werden können.“
Die Nichtigkeit betreffe nur ‚kleinere Kriminalität` und sei deshalb zu verkraften. „Die Quellen-TKÜ wurde in den vergangenen Jahren vor allem bei Ermittlungen zu Drogenkriminalität eingesetzt“, so Kopelke. Das sei auch nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts weiterhin möglich.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Gewerkschaft der Polizei (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Personen werden in dem Beitrag erwähnt?
Die im Artikel vorkommenden vollständigen Namen von Personen sind: Jochen Kopelke.
Welche Institutionen oder Gruppen kommen im Text vor?
Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bundesverfassungsgericht, Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Zu welchem Zeitpunkt hat sich das Geschehen ereignet?
Nicht erwähnt
An welchem Ort spielt die Handlung?
Berlin, Deutschland
Wie lässt sich der Inhalt kurz zusammenfassen?
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz von Staatstrojanern, da es die Verfassungsmäßigkeit und Notwendigkeit solcher Überwachungsinstrumente für die Bekämpfung schwerer Kriminalität bestätigt, wenngleich Formalitäten betroffen sind.
Was war der Auslöser des Geschehens?
Der Hintergrund für das beschriebene Ereignis ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Verfassungsmäßigkeit und Notwendigkeit von Überwachungsinstrumenten wie Staatstrojanern für die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr bestätigte, jedoch formale Mängel aufwies, die bei der Online-Durchsuchung zu berücksichtigen sind. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) betrachtet das Urteil als grundsätzlich positiv, da es die Einsatzmöglichkeiten im Bereich schwerer Kriminalität sichert.
Welche Reaktionen gab es von Seiten der Politik oder Öffentlichkeit?
Im Artikel wird die positive Reaktion der Gewerkschaft der Polizei (GdP) auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz von Staatstrojanern beschrieben. Der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke sieht in dem Urteil eine Bestätigung der Notwendigkeit von Überwachungsinstrumenten, während die Nichtigkeit in Bezug auf kleinere Kriminalität als verkraftbar angesehen wird.
Welche Folgen oder Auswirkungen werden thematisiert?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind:
Ermittlungsarbeit der Polizei nicht eingeschränkt, Verfassungsmäßigkeit präventiver und strafprozessualer Überwachungsinstrumente bestätigt, Online-Durchsuchung aus formellen Gründen verfassungswidrig, formaler, aber lösbarer Mangel, Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung weiterhin erlaubt, Zugriff auf verschlüsselte digitale Kommunikation für Strafverfolgung unerlässlich, moderne Ermittlungsbefugnisse bleiben bei schwerwiegenden Delikten, Nichtigkeit betrifft nur kleinere Kriminalität, Quellen-TKÜ kann weiterhin bei Drogenkriminalität eingesetzt werden.
Liegt bereits eine offizielle Reaktion oder Stellungnahme vor?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei (GdP) zitiert. Jochen Kopelke, der Bundesvorsitzende der GdP, bewertet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts als grundsätzlich positiv und betont, dass es die Verfassungsmäßigkeit und Notwendigkeit präventiver und strafprozessualer Überwachungsinstrumente bestätigt. Er stellt fest, dass die Online-Durchsuchung nicht grundsätzlich infrage gestellt wird, sondern lediglich aus formellen Gründen verfassungswidrig ist.
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