Kinderschutzbund gegen Altersgrenze für Social Media
Berlin () – Der Kinderschutzbund hat vor einer Altersgrenze für Social Media gewarnt, wie sie der Suchtbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU), gefordert hat.
Auch Kinder hätten ein Recht auf digitale Teilhabe, sagte der Vizepräsident des Vereins, Joachim Türk, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland„. Dazu brauche es sichere Räume im Internet: „Das Netz ist bislang nur an wenigen Orten sicher“, so Türk. Die Plattformen müssten altersgerechte Angebote entwickeln, etwa mit kindgerechten Layouts und Hilfsangeboten. Pauschale Verbote, wie Streeck sie vorschlägt, würden Jugendliche dagegen unvorbereitet in die Erwachsenenwelt entlassen.
Auch andere Sozialverbände sprechen sich gegen Streecks Vorschlag aus. Zwar sei die Debatte wichtig, restriktive Lösungen wären aber falsch, sagte die Vorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD), Michaela Engelmeier, dem RND. „Die Herausforderungen der Digitalisierung lassen sich nicht zurückdrehen. Ein Mindestalter mag sinnvoll klingen, ist aber kein respektvoller Umgang mit Jugendlichen.“ Stattdessen brauche es Vorbilder für gesunden Konsum, verbindliche Medienbildung an Schulen und einen aktiven Einbezug der jungen Generation in Lösungen. „Nicht Verschweigen vor der Realität, sondern ein angeleiteter Umgang ist notwendig.“
Auch der Verein „Aktiv gegen Mediensucht“ bestätigte, Kinder hätten „häufig noch nicht die geistige Reife, um mit den manipulierenden Technologien in den Sozialen Medien verantwortungsvoll umzugehen“, wie Vereinsvorstand Niels Pruin sagte. Eine abgestufte Altersreglementierung könnte deshalb aus therapeutischer Sicht sogar begrüßenswert sein. Entscheidend seien jedoch gesetzliche Vorgaben und schulische Medienbildung, etwa in Form eines verpflichtenden Unterrichtsfaches Medienkompetenz.
Der Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung hatte sich für strikte Altersgrenzen bei Plattformen wie Tiktok, YouTube und Instagram ausgesprochen. Kinder und Jugendliche, die in hohem Maße nicht altersgerechte Inhalte konsumierten, seien anfälliger für riskantes Suchtverhalten und problematischen Drogenkonsum, so Streeck. Minderjährige verbringen nach seinen Angaben im Schnitt vier Stunden täglich in Sozialen Netzwerken, hinzu kommen zwei Stunden Computerspiele und zwei Stunden Streamingdienste. Altersvorgaben könnten das aus seiner Sicht eindämmen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Junge Leute mit Smartphone (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Personen werden in dem Beitrag erwähnt?
Hendrik Streeck, Joachim Türk, Michaela Engelmeier, Niels Pruin
Welche Institutionen oder Gruppen kommen im Text vor?
Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:
Kinderschutzbund, Suchtbeauftragter der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU), Redaktionsnetzwerk Deutschland, Sozialverband Deutschland (SoVD), Michaela Engelmeier, Aktiv gegen Mediensucht, Niels Pruin.
Zu welchem Zeitpunkt hat sich das Geschehen ereignet?
Nicht erwähnt
An welchem Ort spielt die Handlung?
Berlin
Wie lässt sich der Inhalt kurz zusammenfassen?
Der Kinderschutzbund und andere Sozialverbände warnen vor einer von der Bundesregierung geforderten Altersgrenze für Social Media, da sie die digitale Teilhabe von Kindern gefährdet und stattdessen auf sichere Online-Räume, Medienbildung und Vorbilder für gesunden Konsum setzen wollen.
Was war der Auslöser des Geschehens?
Der Hintergrund des beschriebenen Ereignisses ist die Forderung nach Altersgrenzen für Social Media, um Kinder vor risksicheren Inhalten und einer möglichen Suchtgefahr zu schützen. Der Suchtbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, argumentiert, dass viele Jugendliche nicht in der Lage seien, verantwortungsvoll mit den Inhalten umzugehen, während der Kinderschutzbund und andere Verbände einen respektvollen Umgang und vor allem Bildungsangebote fordern, statt restriktiver Maßnahmen.
Welche Reaktionen gab es von Seiten der Politik oder Öffentlichkeit?
Im Artikel wird die Kritik an den Vorschlägen von Suchtbeauftragten Hendrik Streeck zur Einführung von Altersgrenzen für Social Media hervorgehoben. Der Kinderschutzbund und andere Sozialverbände argumentieren, dass Kinder ein Recht auf digitale Teilhabe haben und stattdessen sichere, altersgerechte Angebote entwickelt werden sollten, während Streecks Vorschläge als zu restriktiv und nicht respektvoll im Umgang mit Jugendlichen angesehen werden.
Welche Folgen oder Auswirkungen werden thematisiert?
Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind:
- unvorbereiteter Übergang in die Erwachsenenwelt,
- fehlende sichere Räume im Internet,
- mangelnde geistige Reife von Kindern im Umgang mit sozialen Medien,
- erhöhte Anfälligkeit für riskantes Suchtverhalten und problematischen Drogenkonsum,
- Notwendigkeit zu verbindlicher Medienbildung an Schulen,
- Bedarf an Vorbildern für gesunden Konsum.
Liegt bereits eine offizielle Reaktion oder Stellungnahme vor?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Vizepräsidenten des Kinderschutzbundes, Joachim Türk, zitiert. Er betont, dass Kinder ein Recht auf digitale Teilhabe haben und dass es sichere Räume im Internet brauche. Türk warnt vor pauschalen Verboten: "Das Netz ist bislang nur an wenigen Orten sicher" und fordert altersgerechte Angebote von Plattformen.
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