EU-Gericht bestätigt Zalando-Einstufung als große Online-Plattform
Luxemburg () – Das Gericht der Europäischen Union hat die Klage von Zalando gegen die Einstufung ihrer Plattform als „sehr große Online-Plattform“ abgewiesen. Das teilten die Luxemburger Richter am Mittwoch mit.
Die EU-Kommission hatte Zalando aufgrund der hohen Nutzerzahlen als solche benannt, was zusätzliche Verpflichtungen im Bereich Verbraucherschutz und Bekämpfung rechtswidriger Inhalte mit sich bringt. Zalando war gegen die Benennung ihrer Plattform als „sehr große Online-Plattform“ vorgegangen.
Der Online-Händler argumentierte, dass die Zahl der aktiven Nutzer, die den Informationen von Drittverkäufern ausgesetzt waren, geringer als von der EU-Kommission angegeben sei. Das Gericht stellte jedoch fest, dass Zalando nicht nachweisen konnte, welche Nutzer tatsächlich den Drittverkäuferinformationen ausgesetzt waren, und bestätigte die Berechnungen der Kommission, die von über 83 Millionen aktiven Nutzern ausgingen.
Zudem wies das Gericht die Argumente von Zalando zurück, dass die Bestimmungen des Gesetzes über digitale Dienste gegen die Grundsätze der Rechtssicherheit, der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit verstoßen würden. Es machte deutlich, dass Marktplätze mit einer hohen Nutzerzahl potenziell gefährliche oder rechtswidrige Produkte verbreiten könnten (Urteil in der Rechtssache T-348/23).
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Zalando (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Personen werden in dem Beitrag erwähnt?
Die im Artikel vorkommenden vollständigen Namen von Personen werden nicht erwähnt. Nur der Name der Firma "Zalando" wird wiederholt.
Welche Institutionen oder Gruppen kommen im Text vor?
Zalando, Gericht der Europäischen Union, EU-Kommission
Zu welchem Zeitpunkt hat sich das Geschehen ereignet?
Nicht erwähnt
An welchem Ort spielt die Handlung?
Luxemburg
Wie lässt sich der Inhalt kurz zusammenfassen?
Das Gericht der Europäischen Union hat Zalando's Klage gegen die Einstufung als "sehr große Online-Plattform" abgewiesen, da das Unternehmen die hohe Nutzerzahl der EU-Kommission nicht widerlegen konnte.
Was war der Auslöser des Geschehens?
Der Auslöser für das beschriebene Ereignis war die Einstufung von Zalando als "sehr große Online-Plattform" durch die EU-Kommission, basierend auf ihrer hohen Nutzerzahl. Diese Einstufung brachte zusätzliche Verpflichtungen im Bereich Verbraucherschutz und Bekämpfung rechtswidriger Inhalte mit sich, was Zalando anzufechten versuchte.
Welche Reaktionen gab es von Seiten der Politik oder Öffentlichkeit?
Der Artikel beschreibt, dass das Gericht der Europäischen Union die Klage von Zalando gegen die Einstufung als "sehr große Online-Plattform" abgewiesen hat, wodurch Zalando zusätzliche Verpflichtungen im Bereich Verbraucherschutz und der Bekämpfung rechtswidriger Inhalte auferlegt werden. Die EU-Kommission und das Gericht bestätigten die hohe Nutzerzahl der Plattform, während Zalando nicht in der Lage war, ihre Argumente zu untermauern.
Welche Folgen oder Auswirkungen werden thematisiert?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Zalando bleibt als "sehr große Online-Plattform" eingestuft, zusätzliche Verpflichtungen im Bereich Verbraucherschutz und Bekämpfung rechtswidriger Inhalte, Zalando kann nicht nachweisen, welche Nutzer den Drittverkäuferinformationen ausgesetzt waren, Gericht bestätigt Berechnungen der EU-Kommission, Zalando kann gegen die Bestimmungen des Gesetzes über digitale Dienste keine Argumente geltend machen.
Liegt bereits eine offizielle Reaktion oder Stellungnahme vor?
Im Artikel wird keine direkte Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert. Es wird lediglich berichtet, dass das Gericht der Europäischen Union die Klage von Zalando abgewiesen hat und die Argumente des Unternehmens hinsichtlich der Nutzerzahlen und der Rechtmäßigkeit der Bestimmungen des Gesetzes über digitale Dienste zurückgewiesen wurden.
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