Hubig will Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zügig vorlegen
Berlin () – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will zügig eine gesetzliche Regelung für den Einsatz der Vorratsdatenspeicherung zur Verbrechensbekämpfung schaffen.
„Wir sind mit dem Gesetzentwurf in meinem Haus schon weit fortgeschritten“, sagte Hubig dem „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe). Man stimme sich dabei eng mit dem Innenministerium und dem Digitalministerium ab. „Ich bin zuversichtlich, dass wir in diesem Herbst einen überzeugenden Vorschlag vorlegen können.“
Vorgesehen ist laut Hubig, Telekommunikationsanbieter künftig dazu zu verpflichten, IP-Adressen und Portnummern für mögliche Ermittlungen drei Monate lang zu speichern. Wegen rechtlicher Unsicherheiten war die alte Regelung seit 2017 nicht mehr genutzt worden. „Die dreimonatige Speicherung ist so ausgestaltet, dass sie mit europäischem Recht und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vereinbar ist“, sagte die Ministerin. Es würden keine Standortdaten oder andere Verkehrsdaten gespeichert. „Eine Bildung von Bewegungsprofilen oder Persönlichkeitsprofilen ist ausgeschlossen.“
Hubig betonte die Notwendigkeit einer Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. „Insbesondere unsere Strafverfolgungsbehörden brauchen dieses Instrument“, sagte die SPD-Politikerin. „Ich habe die Speicherung immer befürwortet und war nie eine Anhängerin des reinen Quick-Freeze-Verfahrens – auch aus meiner Erfahrung als Staatsanwältin heraus.“ Bei diesem Verfahren muss ein Richter im Verdachtsfall zunächst anordnen, dass bestimmte Daten gesichert werden dürfen. Ein entsprechender Gesetzentwurf aus der vergangenen Legislaturperiode wurde aber wegen des vorzeitigen Endes der Ampelkoalition nicht mehr beschlossen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Stefanie Hubig (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Personen werden in dem Beitrag erwähnt?
Stefanie Hubig
Welche Institutionen oder Gruppen kommen im Text vor?
Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:
Bundesjustizministerium, SPD, Innenministerium, Digitalministerium, Strafverfolgungsbehörden, Ampelkoalition.
Zu welchem Zeitpunkt hat sich das Geschehen ereignet?
Nicht erwähnt
An welchem Ort spielt die Handlung?
Die Ereignisse finden in Berlin statt.
Wie lässt sich der Inhalt kurz zusammenfassen?
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant eine gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung, die Telekommunikationsanbieter verpflichtet, IP-Adressen und Portnummern drei Monate lang für Ermittlungen zu speichern, um die Strafverfolgung zu unterstützen und gleichzeitig europäisches Recht sowie Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu beachten.
Was war der Auslöser des Geschehens?
Der Hintergrund des beschriebenen Ereignisses ist der Bedarf der deutschen Strafverfolgungsbehörden nach effektiveren Instrumenten zur Verbrechensbekämpfung. Aufgrund rechtlicher Unsicherheiten war die alte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung seit 2017 nicht mehr anwendbar. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig strebt eine Neuregelung an, um die Speicherung von IP-Adressen und Portnummern für Ermittlungen zu ermöglichen und so aus ihrer Sicht die Sicherheitslage zu verbessern.
Welche Reaktionen gab es von Seiten der Politik oder Öffentlichkeit?
Der Artikel beschreibt, dass Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) eine zügige gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung plant und betont, dass diese eng mit dem Innen- und Digitalministerium abgestimmt wird. Die Notwendigkeit einer Neuregelung wird hervorgehoben, da die Strafverfolgungsbehörden dieses Instrument benötigen, um effektiver gegen Verbrechen vorzugehen.
Welche Folgen oder Auswirkungen werden thematisiert?
Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind: gesetzliche Regelung für Vorratsdatenspeicherung, Verpflichtung der Telekommunikationsanbieter zur Speicherung von IP-Adressen und Portnummern, dreimonatige Speicherung für mögliche Ermittlungen, rechtliche Sicherheit im Einklang mit europäischem Recht und Bundesverfassungsgericht, keine Speicherung von Standortdaten oder Verkehrsdaten, keine Bildung von Bewegungs- oder Persönlichkeitsprofilen, Notwendigkeit für Strafverfolgungsbehörden, Ablehnung des reinen Quick-Freeze-Verfahrens.
Liegt bereits eine offizielle Reaktion oder Stellungnahme vor?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zitiert. Sie sagte, dass ihr Ministerium bereits weit fortgeschritten sei mit dem Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung und dass sie zuversichtlich sei, im Herbst einen überzeugenden Vorschlag vorlegen zu können. Hubig betonte außerdem die Notwendigkeit der Neuregelung und die Bedeutung dieses Instruments für die Strafverfolgungsbehörden.
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