Hubig knüpft Einsatz von Palantir-Software an Bedingungen
Berlin () – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) knüpft den bundesweiten Einsatz einer Analysesoftware des US-Unternehmens Palantir an Bedingungen. Die SPD-Politikerin spricht von „erheblichen Vorbehalten“ in der Öffentlichkeit.
Manche befürchteten, dass sensible Daten von Bürgern an ausländische Stellen weitergegeben werden können, sagte Hubig dem „Handelsblatt“. Andere wiesen darauf hin, dass sich Deutschland nicht in eine „gefährliche Abhängigkeit“ von einem Anbieter begeben dürfe. „Wenn es nicht gelingt, Vorbehalte dieser Art restlos auszuräumen, dann wäre es kaum zu verantworten, diese Software einzusetzen“, so die Ministerin.
Zugleich zeigte sich Hubig dafür offen, die Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden mit „zeitgemäßen Instrumenten“ auszurüsten, um Gefahren abzuwehren und Straftaten effektiv zu verfolgen. „Das stärkt das Vertrauen in unseren Rechtsstaat“, sagte sie. Bei Tools zur automatisierten Datenanalyse sei aber „besondere Umsicht“ geboten. Sie seien besonders grundrechtssensibel. „Ihr Einsatz darf nur auf gesetzlicher Grundlage erfolgen, und eine gesetzliche Grundlage muss mit verfassungsrechtlichen Vorgaben in Einklang stehen.“
Bislang fehle im Bundesrecht eine solche Regelung, sagte Hubig weiter. Mit der Union sei jedoch vereinbart, eine entsprechende gesetzliche Grundlage zu schaffen. Ihr sei dabei „wichtig, dass wir dabei die Vorgaben einhalten, wie sie das Bundesverfassungsgericht insbesondere in seinen Entscheidungen zu Landesregelungen in Hessen und Hamburg formuliert hat“. Laut Hubig komme demnach eine automatisierte Datenanalyse durch Behörden nur in Betracht, wenn es um die „Aufklärung gewichtiger Straftaten“ gehe oder um die „Abwehr erheblicher Gefahren“. Auch müsse die „Ermächtigungsgrundlage hinreichend bestimmt“ sein.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Stefanie Hubig (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Personen werden in dem Beitrag erwähnt?
Stefanie Hubig
Welche Institutionen oder Gruppen kommen im Text vor?
Bundesjustizministerium, Stefanie Hubig, SPD, Palantir, Handelsblatt, Union, Bundesverfassungsgericht, Hessen, Hamburg
Zu welchem Zeitpunkt hat sich das Geschehen ereignet?
Nicht erwähnt.
An welchem Ort spielt die Handlung?
Berlin
Wie lässt sich der Inhalt kurz zusammenfassen?
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) stellt den bundesweiten Einsatz einer Analysesoftware von Palantir unter Bedingungen, um Bedenken bezüglich Datenschutz und Abhängigkeit von ausländischen Anbietern auszuräumen, und setzt sich für eine gesetzliche Grundlage ein, die den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht.
Was war der Auslöser des Geschehens?
Der Auslöser für das beschriebene Ereignis ist die Besorgnis über den Einsatz der Analysesoftware von Palantir, insbesondere hinsichtlich des Datenschutzes und möglicher Abhängigkeiten von einem ausländischen Anbieter. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig äußert erhebliche Vorbehalte der Öffentlichkeit und betont die Notwendigkeit einer rechtlichen Grundlage, um die Grundrechte zu wahren.
Welche Reaktionen gab es von Seiten der Politik oder Öffentlichkeit?
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hebt hervor, dass es in der Öffentlichkeit erhebliche Vorbehalte gegen den Einsatz der Analysesoftware von Palantir gibt, insbesondere Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und einer möglichen Abhängigkeit von ausländischen Anbietern. Sie betont jedoch, dass eine gesetzliche Regelung notwendig ist, um den Einsatz solcher Technologien im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben zu ermöglichen.
Welche Folgen oder Auswirkungen werden thematisiert?
Die genannten Folgen oder Konsequenzen im Artikel sind:
sensible Daten könnten an ausländische Stellen weitergegeben werden, Deutschland könnte in eine gefährliche Abhängigkeit von einem Anbieter geraten, der Einsatz der Software wäre kaum zu verantworten, es fehle eine gesetzliche Grundlage im Bundesrecht, die automatisierte Datenanalyse sei besonders grundrechtssensibel, der Einsatz müsse auf gesetzlicher Grundlage erfolgen, eine gesetzliche Grundlage müsse mit verfassungsrechtlichen Vorgaben in Einklang stehen, automatisierte Datenanalyse komme nur bei gewichtigen Straftaten oder erheblichen Gefahren in Betracht, die Ermächtigungsgrundlage müsse hinreichend bestimmt sein.
Liegt bereits eine offizielle Reaktion oder Stellungnahme vor?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zitiert. Sie äußert erhebliche Vorbehalte der Öffentlichkeit gegenüber dem Einsatz der Analysesoftware von Palantir und betont, dass der Einsatz nur erfolgen kann, wenn diese Bedenken ausgeräumt werden. Hubig fordert zudem eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz solcher Software, die den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen muss.









