OLG Stuttgart weist Klage gegen "Lidl Plus" ab
Stuttgart () – Das Oberlandesgericht Stuttgart hat eine Unterlassungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) gegen Lidl im Zusammenhang mit dem Vorteilsprogramm „Lidl Plus“ abgewiesen. Das teilte das Gericht am Dienstag mit.
Die Klage richtete sich gegen die Bezeichnung der App-Nutzung als „kostenlos“, obwohl Nutzer persönliche Daten angeben müssen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband argumentierte, dass die Verbraucher mit ihren Daten bezahlen und Lidl daher verpflichtet sei, einen „Gesamtpreis“ anzugeben.
Der 6. Zivilsenat des Gerichts entschied, dass die Klage unbegründet sei. Es sei nicht zu beanstanden, dass Lidl keinen „Gesamtpreis“ angebe, da die Nutzung der App keinen zu zahlenden Geldbetrag erfordere. Das deutsche und europäische Recht verstehe einen „Preis“ als Geldbetrag und nicht als sonstige Gegenleistung. Die Verpflichtung zur Angabe eines „Gesamtpreises“ diene dem Schutz vor versteckten Kosten, nicht jedoch der Offenlegung von Datenverwendungen als „Preis“.
Das Gericht befand zudem, dass die Bezeichnung der App als „kostenlos“ nicht irreführend sei. Der Begriff bringe lediglich zum Ausdruck, dass für die Nutzung kein Geld gezahlt werden müsse. Die Erhebung und Nutzung der Daten sei in den Teilnahmebedingungen klar dargelegt, sodass ein verständiger Leser der Nutzungsbedingungen nicht den Eindruck erhalte, es sei keine Gegenleistung erforderlich.
Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Lidl-Filiale (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Das Oberlandesgericht Stuttgart hat eine Unterlassungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen Lidl abgewiesen, da die Nutzung der "Lidl Plus"-App als "kostenlos" nicht irreführend ist und keine gesetzliche Verpflichtung zur Angabe eines "Gesamtpreises" für die Bereitstellung persönlicher Daten besteht.
Was war der Auslöser des Geschehens?
Der Auslöser für das beschriebene Ereignis war die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen Lidl, die sich gegen die Bezeichnung der App "Lidl Plus" als "kostenlos" richtete. Der VZBV argumentierte, dass die Nutzer durch die Angabe persönlicher Daten tatsächlich einen Preis zahlen und Lidl daher einen Gesamtpreis angeben müsse. Das Oberlandesgericht Stuttgart wies die Klage jedoch ab, da es die Nutzung der App nicht als kostenpflichtig einstufte, da kein Geldbetrag erforderlich ist.
Welche Reaktionen gab es von Seiten der Politik oder Öffentlichkeit?
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hatte eine Unterlassungsklage gegen Lidl wegen der Beschreibung der App "Lidl Plus" als "kostenlos" eingereicht, da Nutzer persönliche Daten angeben müssen. Das Oberlandesgericht Stuttgart wies die Klage ab und entschied, dass die Angaben nicht irreführend seien, da kein Geldbetrag zu zahlen sei, während die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen wurde.
Welche Folgen oder Auswirkungen werden thematisiert?
Die Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Klage des VZBV abgewiesen, Lidl muss keinen "Gesamtpreis" angeben, Nutzung der App als "kostenlos" nicht irreführend, Erhebung und Nutzung der Daten in den Teilnahmebedingungen klar dargelegt, Revision zum Bundesgerichtshof wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
Liegt bereits eine offizielle Reaktion oder Stellungnahme vor?
Im Artikel wird die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart zitiert, das die Unterlassungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) gegen Lidl abgewiesen hat. Das Gericht befand, dass die Nutzung der "Lidl Plus"-App als "kostenlos" nicht irreführend sei, da hierfür kein Geld gezahlt werden müsse und die Datenverwendung in den Teilnahmebedingungen klar dargelegt sei.
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