Länder wollen gegen Verunglimpfung Verstorbener im Netz vorgehen

Junge Menschen nutzen Smartphones, diskutieren online über Hasskommentare und aktuelle Polizeigewalt.

Länder wollen gegen Verunglimpfung Verstorbener im Netz vorgehen

/Mainz () – Nach der Tötung eines jungen Polizeibeamten Ende August im saarländischen wollen die Bundesländer und jetzt einen erneuten Anlauf , konsequenter gegen Hasskommentare und die Verunglimpfung Verstorbener vorgehen zu können.

Wie die „Rheinische Post“ (Donnerstag) berichtet, heißt es in einem entsprechenden Antrag an den Bundesrat, in den Sozialen Medien seien eine Vielzahl diffamierender und ehrverletzender Beiträge veröffentlicht worden. „In diesen Veröffentlichungen wurden mitunter die Ermordung des Polizeibeamten begrüßt und sein Andenken verunglimpft.“

So soll künftig auch ohne Strafantrag der Angehörigen eine Strafverfolgung möglich sein, „bei Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses“. Zudem soll es die Möglichkeit geben, dass statt der Hinterbliebenen der letzte Dienstvorgesetzte einen Strafantrag stellt. Wegen des Ampel-Aus konnte ein entsprechender Gesetzentwurf in der letzten Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt werden.

Hintergrund der damaligen Initiative war die Ermordung von zwei Polizeibeamten im rheinland-pfälzischen Kusel, die „in entsprechenden Kreisen regelrecht gefeiert worden“ sei, so die Antragsteller. Durch die aktuellen Geschehnisse in Völklingen habe der erneut eingebrachte Gesetzesentwurf „traurige Aktualität“ erlangt, heißt es weiter.

Siehe auch:  Studie: Nur wenige Dax-CEOs kommen in Medien vor
Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Junge Leute mit ihren Smartphones (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Personen werden in dem Beitrag erwähnt?

Der Artikel erwähnt keine vollständigen Namen von Personen. Daher gibt es auch keine Namen, die zurückgegeben werden können.

Welche Institutionen oder Gruppen kommen im Text vor?

Saarland, Rheinland-Pfalz, Bundesrat, Rheinische Post, Ampel-Aus.

Zu welchem Zeitpunkt hat sich das Geschehen ereignet?

Ende August.

An welchem Ort spielt die Handlung?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Völklingen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Mainz.

Wie lässt sich der Inhalt kurz zusammenfassen?

Nach der Tötung eines Polizeibeamten im saarländischen Völklingen streben die Bundesländer Saarland und Rheinland-Pfalz an, Gesetzesmaßnahmen zu ergreifen, um Hasskommentare und die Verunglimpfung Verstorbener in sozialen Medien effektiver zu bekämpfen.

Was war der Auslöser des Geschehens?

Der Auslöser für das beschriebene Ereignis war die Tötung eines jungen Polizeibeamten in Völklingen. Dies führte zu massiven Hasskommentaren in sozialen Medien, in denen unter anderem die Ermordung des Polizeibeamten begrüßt wurde. Der Vorfall veranlasst die Bundesländer Saarland und Rheinland-Pfalz, Maßnahmen zur Bekämpfung von Hasskommentaren und der Verunglimpfung Verstorbener zu ergreifen.

Welche Reaktionen gab es von Seiten der Politik oder Öffentlichkeit?

Im Artikel wird beschrieben, dass die Bundesländer Saarland und Rheinland-Pfalz nach der Tötung eines Polizeibeamten bestrebt sind, konsequenter gegen Hasskommentare und die Verunglimpfung Verstorbener in sozialen Medien vorzugehen. Der Antrag an den Bundesrat sieht vor, dass eine Strafverfolgung künftig auch ohne Strafantrag der Angehörigen möglich ist, was als Reaktion auf die öffentliche Missachtung und Diffamierung des Opfers betrachtet wird.

Welche Folgen oder Auswirkungen werden thematisiert?

Die Folgen oder Konsequenzen aus dem Artikel sind: ein erneuter Anlauf gegen Hasskommentare und Verunglimpfung Verstorbener, Strafverfolgung ohne Strafantrag der Angehörigen bei öffentlichem Interesse, Möglichkeit für den letzten Dienstvorgesetzten, einen Strafantrag zu stellen, Umsetzung eines Gesetzentwurfs aufgrund der aktuellen Geschehnisse.

Liegt bereits eine offizielle Reaktion oder Stellungnahme vor?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. In einem Antrag an den Bundesrat wird darauf hingewiesen, dass in den sozialen Medien eine Vielzahl diffamierender und ehrverletzender Beiträge veröffentlicht wurden, die die Ermordung des Polizeibeamten begrüßten und sein Andenken verunglimpften.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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