15 Bundesländer wollen E-Justizakte bis Jahresende einführen
Berlin () – 15 von 16 Bundesländern werden bis Jahresende die elektronische Justiz-Akte in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften einführen. Das gaben die Justizministerien in einer Umfrage der „Deutschen Richterzeitung“ an, über die die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (Mittwochausgaben) berichtet.
Mit dem Umstieg auf die elektronische Akte soll die Justiz anschlussfähig für KI-gestützte Assistenzsysteme und andere Hilfsprogramme werden, die die Fallbearbeitung vereinfachen und die Richterschaft entlasten sollen. Zudem soll die E-Akte den Weg für beschleunigte Online-Verfahren ebnen, mit denen Kläger ihre Rechte künftig auch rein digital geltend machen können.
„Es ist höchste Zeit, dass die Justiz den Umstieg auf die E-Akte vollendet“, sagte Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes (DRB), der Zeitung. Noch immer habe man mit Problemen der vergangenen Jahre zu kämpfen. Vorneweg nannte er „eine zersplitterte IT-Landschaft der Justiz“, die Lösungen aus einem Guss erschwert habe. Es sei aber „ein Meilenstein, dass Bund und Länder ihre Kräfte jetzt mit einem Rechtsstaatspakt bündeln und die Bundesregierung weitere 210 Millionen Euro bereitstellt, um die Justiz-Digitalisierung zu forcieren.“
Eigentlich sollte die E-Akte bis Ende 2025 in allen Ländern eingeführt werden. Die gerade gewährte Fristverlängerung um ein Jahr will einzig Sachsen-Anhalt nutzen. Auch in anderen Bundesländern ist der Umstieg auf die E-Akte in vielen Staatsanwaltschaften und Strafgerichten aber noch nicht abgeschlossen, während die Zivil- und Fachgerichte dort bereits flächendeckend angeschlossen sind.
Sachsen-Anhalt hängt beim Umstieg auf die digitale Prozessakte weit zurück, ergab die Umfrage. Im September hat demnach in dem Bundesland noch kein Gericht und keine Staatsanwaltschaft mit einer führenden elektronischen Gerichtsakte gearbeitet. Ob es gelingt, die E-Akte zumindest innerhalb der um ein Jahr verlängerten Einführungsphase bis zum 31. Dezember 2026 flächendeckend im Land einzuführen, lässt das Justizministerium offen.
In Niedersachsen hatten bis September sechs von elf Staatsanwaltschaften, 42 von 80 Amtsgerichten und fünf von elf Landgerichten in Strafsachen mit der E-Akte gearbeitet. In Schleswig-Holstein lag die Abdeckung in der Strafjustiz vor dem letzten Quartal 2025 bei rund 50 Prozent.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justizzentrum (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Personen werden in dem Beitrag erwähnt?
Sven Rebehn
Welche Institutionen oder Gruppen kommen im Text vor?
Deutsche Richterzeitung, Neue Osnabrücker Zeitung, Deutscher Richterbund (DRB), Bundesregierung, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Schleswig-Holstein.
Zu welchem Zeitpunkt hat sich das Geschehen ereignet?
Das beschriebene Ereignis fand bis zum 31. Dezember 2026 statt.
An welchem Ort spielt die Handlung?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind:
Berlin, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Wie lässt sich der Inhalt kurz zusammenfassen?
Bis Ende 2023 führen 15 von 16 Bundesländern die elektronische Justiz-Akte ein, um die Digitalisierung der Justiz voranzutreiben und die Fallbearbeitung zu modernisieren, während Sachsen-Anhalt hinterherhinkt und die Frist bis Ende 2026 nutzen will.
Was war der Auslöser des Geschehens?
Der Auslöser für die Einführung der elektronischen Justizakte ist die Notwendigkeit, die Justiz zu modernisieren und anwenderfreundlicher zu gestalten. Ziel ist es, die Fallbearbeitung durch digitale Lösungen zu vereinfachen, die Richterschaft zu entlasten und schneller Online-Verfahren zu ermöglichen. Herausforderungen wie eine zersplitterte IT-Landschaft und Verzögerungen in einzelnen Bundesländern haben diesen notwendigen Schritt geprägt.
Welche Reaktionen gab es von Seiten der Politik oder Öffentlichkeit?
Der Artikel beschreibt die weitgehende Unterstützung der Justizministerien der Bundesländer für die Einführung der elektronischen Akte bis Jahresende, um die Justiz zu modernisieren und die Fallbearbeitung zu erleichtern. Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, betont die Dringlichkeit des Umstiegs und die Herausforderungen der vergangenen Jahre, während die Bundesregierung zusätzliche Mittel bereitstellt, um die Digitalisierung der Justiz voranzutreiben.
Welche Folgen oder Auswirkungen werden thematisiert?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind:
- Justiz wird anschlussfähig für KI-gestützte Assistenzsysteme,
- vereinfachte Fallbearbeitung,
- Entlastung der Richterschaft,
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- digitale Geltendmachung von Rechten,
- Meilenstein in der Justiz-Digitalisierung,
- bundeseinheitliche E-Akte bis 2026,
- ungleiche Fortschritte in den Bundesländern,
- Sachsen-Anhalt weit zurück im Umstieg auf die E-Akte.
Liegt bereits eine offizielle Reaktion oder Stellungnahme vor?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Sven Rebehn, dem Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes (DRB), zitiert. Er betont, dass es höchste Zeit sei, den Umstieg auf die E-Akte zu vollenden, und hebt hervor, dass die Justiz noch immer mit Problemen aus der Vergangenheit zu kämpfen habe, insbesondere mit einer "zersplitterten IT-Landschaft". Rebehn bezeichnet die Bereitstellung weiterer Mittel zur Digitalisierung der Justiz als "Meilenstein".
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