Kriminalbeamte für KI-Überwachung an Bahnhöfen

Überwachungskamera am Bahnhof zur Sicherheitsoptimierung durch KI-gestützte Technologie und Datenschutz.

Kriminalbeamte für KI-Überwachung an Bahnhöfen

() – Im Zusammenhang mit der Diskussion um die an deutschen Bahnhöfen hat der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) den von KI-gestützter Kameraüberwachung befürwortet und zugleich rechtlich enge Grenzen der Gesichtserkennung bekräftigt.

„Zur Modernisierung von Bahnhöfen gehört nicht nur Pünktlichkeit. Es geht auch um Sicherheit, um bessere Belichtungsanlagen, um Kameraüberwachung, aber auch um den Einsatz verfügbarer Technologien“, sagte der Bundesvorsitzende des BDK, Dirk Peglow, den Tageszeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben).

In Frankfurt werde beispielsweise seit kurzer Zeit im Umfeld des Hauptbahnhofs eine neue Generation von Überwachungssystemen eingesetzt, die mithilfe von Künstlicher Intelligenz „bestimmte Auffälligkeiten automatisch erkennen kann“, so Peglow, „etwa gefährliche Situationen, liegengebliebene Gepäckstücke oder ungewöhnliche Bewegungsmuster“.

Für die Überwachung mit KI-gestützten Systemen sagte der Kriminalbeamte, dass es sich um einen „lagebezogenen und rechtsstaatlich eingebetteten Einsatz von KI“ handele, der sich im Rahmen der EU-Vorgaben etwa durch den „AI Act“ bewege. „Es findet keine biometrische Gesichtserkennung im Echtzeitbetrieb statt, sondern eine gezielte, rechtlich kontrollierte Anwendung – beispielswese bei der Suche nach vermissten Personen oder zur Abwehr terroristischer Gefahren.“ Solche Anwendungen seien sinnvoll, wenn sie „transparent, verhältnismäßig und zweckgebunden erfolgen“.

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Der Einsatz von KI könne die Polizei auch an Bahnhöfen unterstützen, so Peglow, indem sie auf Hinweise oder Muster aufmerksam mache, „die menschliche Wahrnehmung allein kaum leisten kann“. KI ersetze jedoch nicht die menschliche Entscheidung und Verantwortung. „KI darf niemals als Instrument flächendeckender Überwachung verstanden werden, sondern muss der zielgerichteten Gefahrenabwehr dienen – im Einklang mit Rechtsstaat und Datenschutz“, sagte Peglow den Funke-Zeitungen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Überwachungskamera (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Personen werden in dem Beitrag erwähnt?

Dirk Peglow

Welche Institutionen oder Gruppen kommen im Text vor?

Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Funke-Mediengruppe, Polizei, EU, AI Act

Zu welchem Zeitpunkt hat sich das Geschehen ereignet?

Nicht erwähnt

An welchem Ort spielt die Handlung?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin, Frankfurt.

Wie lässt sich der Inhalt kurz zusammenfassen?

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter befürwortet den Einsatz von KI-gestützter Kameraüberwachung zur Verbesserung der Sicherheit an deutschen Bahnhöfen, betont jedoch die Wichtigkeit rechtsstaatlicher Rahmenbedingungen und die Abgrenzung zur biometrischen Gesichtserkennung.

Was war der Auslöser des Geschehens?

Der Auslöser für die Diskussion über den Einsatz von KI-gestützter Kameraüberwachung an deutschen Bahnhöfen ist das wachsende Sicherheitsbedürfnis und die Bemühungen um Modernisierung der Infrastruktur. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) befürwortet den Einsatz neuer Technologien zur Gefahrenabwehr, besonders in Bezug auf die Erkennung von potenziellen Bedrohungen wie gefährlichen Situationen oder ungewöhnlichen Verhaltensmustern.

Welche Reaktionen gab es von Seiten der Politik oder Öffentlichkeit?

Im Artikel wird beschrieben, dass der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) den Einsatz von KI-gestützter Kameraüberwachung zur Verbesserung der Sicherheit an Bahnhöfen befürwortet, dabei jedoch auf die rechtlichen Grenzen der Gesichtserkennung hinweist. Der BDK betont, dass KI-Technologie zur gezielten Gefahrenabwehr eingesetzt werden sollte, ohne die menschliche Verantwortung zu ersetzen, und im Einklang mit Datenschutzgesetzen stehen muss.

Welche Folgen oder Auswirkungen werden thematisiert?

Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind:

Verbesserung der Sicherheit an Bahnhöfen, Einsatz von KI-gestützter Kameraüberwachung, automatische Erkennung von gefährlichen Situationen, rechtlich kontrollierte Anwendung der Gesichtserkennung, Unterstützung der Polizei durch KI, gezielte Gefahrenabwehr, Wahrung von Transparenz und Verhältnismäßigkeit, Bestellung von Datenschutz.

Liegt bereits eine offizielle Reaktion oder Stellungnahme vor?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Dirk Peglow, dem Bundesvorsitzenden des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), zitiert. Er befürwortet den Einsatz von KI-gestützter Kameraüberwachung an Bahnhöfen, betont jedoch die rechtlichen Grenzen der Gesichtserkennung und erklärt, dass KI zur gezielten Gefahrenabwehr im Einklang mit Rechtsstaat und Datenschutz eingesetzt werden sollte.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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