Pläne für Cyberabwehr lösen Debatte um Verfassungsänderung aus
Berlin () – Die Pläne von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), ausländische Cyberattacken künftig mit Gegenangriffen zu stoppen, haben eine Diskussion über die Notwendigkeit einer Verfassungsänderung ausgelöst.
So sieht der Grünen-Rechtspolitiker Helge Limburg zwar Handlungsbedarf. „Natürlich ist die Gefahr ausländischer Cyberattacken real“, sagte Limburg dem „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe). Einfach werde es aber „auf keinen Fall“, weitere rechtliche Voraussetzungen für Abwehrschläge im Cyberraum zu schaffen. Die Gefahrenabwehr sei grundsätzlich Ländersache und könne bislang nur in sehr begrenztem Umfang von einer Bundesbehörde geleistet werden.
Dass für neue Befugnisse keine Grundgesetzänderung nötig sei, wie Dobrindt es sieht, findet Limburg „zumindest zweifelhaft“. Für eine Verfassungsänderung wäre eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Dafür wären die Koalitionspartner Union und SPD auf Stimmen aus der Opposition angewiesen.
Dobrindt hatte gegenüber dem Blatt angekündigt, die rechtlichen Voraussetzungen für sogenannte Abwehrschläge im Cyberraum zu schaffen. Es gehe darum, laufende oder bevorstehende Angriffe zu stoppen. Dies sei Aufgabe der Sicherheitsbehörden des Bundes. Es gehe jedoch nicht um allgemeine Gegenschläge, sogenannte Hackbacks, sondern um reine Abwehr.
Das Bundesjustizministerium von Stefanie Hubig (SPD) erklärte auf Anfrage des „Handelsblatts“, das Ressort werde sich – wie üblich – in die verfassungsrechtliche Prüfung eines etwaigen Gesetzentwurfs „konstruktiv einbringen“. Laut der stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Sonja Eichwede findet zurzeit „eine enge Abstimmung mit dem Koalitionspartner und den Ländern“ statt, um „gute, tragfähige rechtliche Grundlagen“ zu schaffen.
Die rechtspolitische Sprecherin der Linkspartei, Clara Bünger, stellte sich gegen das Vorhaben. „Das Lahmlegen ausländischer Server oder Infrastrukturen verletzt die Souveränität anderer Staaten und birgt das Risiko schwerer Kollateralschäden, etwa wenn kritische Dienste oder zivile Netze betroffen sind“, sagte Bünger dem „Handelsblatt“.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin.
Wie lässt sich der Inhalt kurz zusammenfassen?
Die Pläne von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, ausländische Cyberangriffe mit Gegenangriffen zu stoppen, haben eine Debatte über notwendige Verfassungsänderungen ausgelöst, während Experten auf die rechtlichen Herausforderungen hinweisen und Bedenken hinsichtlich der Souveränität anderer Staaten äußern.
Was war der Auslöser des Geschehens?
Der Auslöser für die Diskussion über die Notwendigkeit einer Verfassungsänderung ist der Vorstoß von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, ausländische Cyberattacken mit Gegenangriffen zu stoppen. Dies wirft rechtliche Fragen auf, da die Gefahrenabwehr traditionell Ländersache ist und eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich sein könnte, um neue Befugnisse für Bundesbehörden zu schaffen.
Welche Reaktionen gab es von Seiten der Politik oder Öffentlichkeit?
Die Pläne von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, ausländische Cyberattacken mit Gegenangriffen zu stoppen, haben eine kontroverse Diskussion ausgelöst, in der Politiker verschiedener Parteien unterschiedliche Perspektiven einbringen. Während der Grünen-Rechtspolitiker Helge Limburg rechtlichen Handlungsbedarf sieht, bezweifelt er die Notwendigkeit einer Verfassungsänderung, während die Linkspartei Bedenken hinsichtlich der Verletzung internationaler Souveränität äußert.
Welche Folgen oder Auswirkungen werden thematisiert?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Diskussion über Verfassungsänderung, rechtliche Voraussetzungen für Abwehrschläge, zweifelhaft, ob Grundgesetzänderung nötig ist, Zweidrittelmehrheit erforderlich, Abhängigkeit von Stimmen der Opposition, Lahmlegen ausländischer Server verletzt Souveränität, Risiko schwerer Kollateralschäden.
Liegt bereits eine offizielle Reaktion oder Stellungnahme vor?
Ja, der Artikel zitiert mehrere Stellungnahmen. Der Grünen-Rechtspolitiker Helge Limburg äußert, dass die Gefahr ausländischer Cyberattacken real sei, es aber "auf keinen Fall" einfach werde, die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen für Abwehrschläge zu schaffen. Er findet die Annahme, dass keine Grundgesetzänderung nötig sei, "zumindest zweifelhaft". Clara Bünger von der Linkspartei warnt hingegen, dass das Lahmlegen ausländischer Server die Souveränität anderer Staaten verletze und Risiken für kritische Dienste mit sich bringe.
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