Hubig legt Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen vor

Stefanie Hubig präsentiert den Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen gegen Cyberkriminalität.

Hubig legt Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen vor

() – SPD und Union haben sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt – jetzt legen sie den Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen vor. Demnach müssen diese Adressen künftig drei Monate lang von Internetanbietern gespeichert werden.

Das berichtet die „Bild am Sonntag“. Die Federführung liegt bei Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). Der Gesetzentwurf sehe vor, dass Anbieter die „Internetprotokoll-Adresse“, eine „eindeutige Kennung des Anschlusses“, das „Datum und die sekundengenaue Uhrzeit von Beginn und Ende der Zuweisung der öffentlichen Internetprotokoll-Adressen“ sowie weitere Daten für mindestens drei Monate speichern müssen. Die Regierung will so schärfer gegen Sexualstraftäter und andere Cyberkriminelle durchgreifen.

Das Papier wurde am Freitag zur Abstimmung an die übrigen Ministerien verschickt. Im Frühjahr soll das Gesetz im Bundestag beschlossen werden. Hubig sagte der „Bild-Zeitung“: „Auch als ehemalige Staatsanwältin ist es mein Ziel, Kriminalität im endlich wirksamer zu bekämpfen.“ Bei Kinderpornografie, -Betrug und strafbarem Hass im Netz kämen Täter bislang „viel zu oft davon“. Hubig macht klar: „Das wollen wir ändern.“ Hubig weist Kritik von Datenschützern von sich: „Die Vertraulichkeit von Kommunikation bleibt strikt gewahrt.“ Die Erstellung von Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen sei „ausgeschlossen“.

Siehe auch:  Wildberger vor Digitalgipfel: "Europa muss die Weichen stellen"
Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Stefanie Hubig am 17.12.2025

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Personen werden in dem Beitrag erwähnt?

Stefanie Hubig

Welche Institutionen oder Gruppen kommen im Text vor?

SPD, Union, Justizministerium, Bild am Sonntag, Bild-Zeitung, Bundestag

Zu welchem Zeitpunkt hat sich das Geschehen ereignet?

Das Datum des Ereignisses ist nicht explizit erwähnt, allerdings wird auf den geplanten Beschluss im Frühjahr verwiesen. Daher lautet die Antwort: Nicht erwähnt.

An welchem Ort spielt die Handlung?

Berlin

Wie lässt sich der Inhalt kurz zusammenfassen?

SPD und Union haben einen Gesetzentwurf zur dreimonatigen Speicherung von IP-Adressen durch Internetanbieter vorgelegt, um die Bekämpfung von Cyberkriminalität, insbesondere gegen Sexualstraftäter, zu verstärken, während sie gleichzeitig Datenschutzbedenken entgegenwirken.

Was war der Auslöser des Geschehens?

Der Auslöser für das beschriebene Ereignis ist der Koalitionsvertrag zwischen SPD und Union, der die Einführung eines Gesetzentwurfs zur Speicherung von IP-Adressen vorsieht. Ziel ist eine verstärkte Bekämpfung von Cyberkriminalität, insbesondere im Zusammenhang mit Sexualstraftaten und Online-Betrug.

Welche Reaktionen gab es von Seiten der Politik oder Öffentlichkeit?

Im Artikel wird berichtet, dass die SPD und die Union im Koalitionsvertrag einen Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen beschlossen haben, um gegen Cyberkriminalität effektiver vorzugehen. Justizministerin Stefanie Hubig betont, dass die Maßnahme notwendig sei, um Täter von Straftaten wie Kinderpornografie und Online-Betrug zur Rechenschaft zu ziehen, und wendet sich gegen die Kritik von Datenschützern, indem sie versichert, dass die Vertraulichkeit der Kommunikation gewahrt bleibt.

Welche Folgen oder Auswirkungen werden thematisiert?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: die Speicherung von IP-Adressen für drei Monate, schärferes Vorgehen gegen Sexualstraftäter, wirksamere Bekämpfung von Kriminalität im Internet, Betonung der Vertraulichkeit von Kommunikation, Ausschluss der Erstellung von Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen.

Liegt bereits eine offizielle Reaktion oder Stellungnahme vor?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) zitiert. Sie betont, dass es ihr Ziel sei, "Kriminalität im Internet endlich wirksamer zu bekämpfen", da Täter bei Kinderpornografie und Online-Betrug "viel zu oft davonkommen". Zudem weist sie die Kritik von Datenschützern zurück, indem sie erklärt, dass die Vertraulichkeit von Kommunikation "strikt gewahrt" bleibe.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH