GdP hält dreimonatige IP-Adressenspeicherung für nicht ausreichend
Berlin () – Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt den Gesetzentwurf für eine dreimonatige IP-Adressenspeicherung, hält die Frist aber für zu kurz.
„Insgesamt bleibt festzustellen, dass die dreimonatige Speicherfrist ein Schritt ist, aber oftmals im Rahmen von umfangreichen Ermittlungen bei Straftaten und somit längeren Verfahren durchaus nicht ausreichend sein kann“, sagte Andreas Roßkopf, Vorsitzender der GdP-Sektion Bundespolizei/Zoll, den Zeitungen der Mediengruppe Bayern. Roßkopf verweist auf die lange Dauer von Ermittlungen. „Eventuelle Ermittlungen in diesem Bereich sind oft komplex und auch international. Da sind monatelange Verfahren, Absprachen und Recherchen oftmals keine Seltenheit.“
Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, hält die Umsetzung des Plans derweil für längst überfällig. „Ich begrüße den Entwurf für die Einführung einer IP-Adressenspeicherung aus dem Hause von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ausdrücklich. Die Sicherheitsbehörden sind auf das entsprechende Instrument dringend angewiesen“, sagte Wiese der Mediengruppe Bayern.
Es sei ein „sehr wichtiges Signal“, dass man diese wichtige Einigung aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD noch im ersten Regierungsjahr umsetzen werde. „Zur Wahrheit gehört aber auch, dass dieses wichtige Instrument zur Verbrechensbekämpfung jahrelang aus ideologischen Gründen von FDP und Grünen verhindert worden ist. Damit konnten viele Täter nicht ermittelt werden.“
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Zwei Männer surfen im Internet (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Personen werden in dem Beitrag erwähnt?
Andreas Roßkopf, Dirk Wiese, Stefanie Hubig
Welche Institutionen oder Gruppen kommen im Text vor?
Gewerkschaft der Polizei (GdP), Mediengruppe Bayern, SPD-Bundestagsfraktion, Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, CDU, CSU, FDP, Grünen
Zu welchem Zeitpunkt hat sich das Geschehen ereignet?
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An welchem Ort spielt die Handlung?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin, Deutschland.
Wie lässt sich der Inhalt kurz zusammenfassen?
Die Gewerkschaft der Polizei befürwortet den Gesetzentwurf zur dreimonatigen IP-Adressenspeicherung, hält die Frist aber für zu kurz, während die SPD die Maßnahme als überfällig und wichtig für die Sicherheitsbehörden betrachtet.
Was war der Auslöser des Geschehens?
Der Auslöser für das beschriebene Ereignis ist die dringende Notwendigkeit der Sicherheitsbehörden, zur Bekämpfung von Straftaten effektivere Ermittlungsmöglichkeiten zu erhalten. Die Gewerkschaft der Polizei fordert eine verlängerte IP-Adressenspeicherung, da die dreimonatige Frist für komplexe, oft internationale Ermittlungen als unzureichend angesehen wird. Der Gesetzesentwurf wird im Kontext einer politischen Einigung zwischen den Regierungsparteien und dem Druck zur Verbesserung der Sicherheit diskutiert.
Welche Reaktionen gab es von Seiten der Politik oder Öffentlichkeit?
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt den Gesetzentwurf zur dreimonatigen IP-Adressenspeicherung, kritisiert aber die kurze Frist als unzureichend für komplexe Ermittlungen. Der SPD-Politiker Dirk Wiese bezeichnet die Umsetzung als überfällig und hebt die Bedeutung des Instruments für die Sicherheitsbehörden hervor, während er auf frühere Blockaden durch die FDP und Grünen hinweist.
Welche Folgen oder Auswirkungen werden thematisiert?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: zu kurze Speicherfrist, nicht ausreichend für umfangreiche Ermittlungen, komplexe und internationale Ermittlungen, monatelange Verfahren, keine Seltenheit bei Absprachen und Recherchen, dringender Bedarf an Instrument zur Verbrechensbekämpfung, jahrelange Verhinderung durch FDP und Grünen, viele Täter konnten nicht ermittelt werden.
Liegt bereits eine offizielle Reaktion oder Stellungnahme vor?
Ja, im Artikel werden Stellungnahmen zitiert. Andreas Roßkopf, der Vorsitzende der GdP-Sektion Bundespolizei/Zoll, äußert, dass die dreimonatige Speicherfrist zwar ein Schritt in die richtige Richtung sei, jedoch oft nicht ausreichend für komplexe und internationale Ermittlungen. Dirk Wiese von der SPD-Bundestagsfraktion bezeichnet die Umsetzung des Plans als längst überfällig und betont, dass die Sicherheitsbehörden dringend auf die IP-Adressenspeicherung angewiesen sind.
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