Rhein hält Gesetz zur IP-Adressenspeicherung für "dringend nötig"
Wiesbaden () – Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) hat das Gesetz zur IP-Adressenspeicherung, das in einem Referentenentwurf vorliegt, als „dringend nötig“ bezeichnet.
„Es ist richtig und dringend nötig, dass die Bundesregierung jetzt ein Gesetz auf den Weg bringt, mit dem Internetanbieter IP-Adressen künftig drei Monate lang speichern müssen“, sagte Rhein den Zeitungen der Mediengruppe Bayern. „Denn ohne die Möglichkeit, IP-Adressen zu speichern, bleibt die Identität der Täter im digitalen Raum im Dunkeln.“
„Viele schreckliche Verbrechen bleiben unaufgeklärt, die Täter kommen straffrei davon. Für mich ist klar: Datenschutz darf kein Täterschutz sein. Kinderschänder haben kein Recht auf Datenschutz.“ Rhein ist einer der stärksten Fürsprecher für eine IP-Adressenspeicherung und hatte sich in einer Bundesratsinitiative vehement für eine bessere Strafverfolgung im Netz eingesetzt.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Boris Rhein (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Personen werden in dem Beitrag erwähnt?
Boris Rhein
Welche Institutionen oder Gruppen kommen im Text vor?
CDU, Bundesregierung, Mediengruppe Bayern
Zu welchem Zeitpunkt hat sich das Geschehen ereignet?
Nicht erwähnt
An welchem Ort spielt die Handlung?
Wiesbaden
Wie lässt sich der Inhalt kurz zusammenfassen?
Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) fordert dringend ein Gesetz zur Speicherung von IP-Adressen durch Internetanbieter für drei Monate, um die Aufklärung von Verbrechen im digitalen Raum zu erleichtern und den Datenschutz nicht als Täterschutz zu missbrauchen.
Was war der Auslöser des Geschehens?
Der Auslöser für das beschriebene Ereignis ist der anhaltende Anstieg von unaufgeklärten Verbrechen im digitalen Raum, bei denen Täter durch die fehlende Speicherung von IP-Adressen nicht identifiziert werden können. Ministerpräsident Boris Rhein betont die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung zur IP-Adressenspeicherung, um die Strafverfolgung zu verbessern und den Täterschutz zugunsten des Opferschutzes zu reduzieren.
Welche Reaktionen gab es von Seiten der Politik oder Öffentlichkeit?
Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) hat die geplante IP-Adressenspeicherung als dringend notwendig bezeichnet, um die Identität von Tätern im digitalen Raum zu erfassen und Verbrechen aufzuklären. Er sieht den Schutz der Daten von Tätern als hinderlich für die Strafverfolgung und fordert eine gesetzliche Regelung, um den Schutz von Kinderrechten zu verbessern.
Welche Folgen oder Auswirkungen werden thematisiert?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: unaufgeklärte Verbrechen, straffreie Täter, Identität der Täter bleibt im Dunkeln, dringend nötige Verbesserung der Strafverfolgung im Netz.
Liegt bereits eine offizielle Reaktion oder Stellungnahme vor?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Boris Rhein, dem hessischen Ministerpräsidenten, zitiert. Er bezeichnet das Gesetz zur IP-Adressenspeicherung als "dringend nötig" und betont, dass die Identität von Tätern im digitalen Raum ohne diese Speicherung im Dunkeln bleibt. Rhein kritisiert, dass viele Verbrechen unaufgeklärt bleiben und hebt hervor, dass Datenschutz "kein Täterschutz" sein darf.
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