Unionsfraktion begrüßt Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung

Junge Frau nutzt Smartphone, symbolisiert digitale Kommunikation und Cyberangriffwarnung.

Unionsfraktion begrüßt Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung

() – Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alexander Throm, hat den Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zur Vorratsdatenspeicherung begrüßt.

„Es wird höchste Zeit, dass diese wichtige Maßnahme endlich kommt, wie sie im Koalitionsvertrag vor allem auf Betreiben der Union vereinbart wurde“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk „.

„Gerade für die Terrorabwehr und zum Schutz von Kindern vor sexuellen Missbrauchsdarstellungen im Netz ist dies dringend erforderlich. Darin sind sich alle Fachleute der Sicherheitsbehörden einig. Dadurch wird auch niemand anlasslos überwacht. Eine Verwertung der Daten erfolgt nur bei konkreten Anhaltspunkten für schwerste Straftaten. Ansonsten werden die Daten gelöscht.“

Zur Bekämpfung von Kriminalität im Netz sollen Internetanbieter IP-Adressen künftig drei Monate speichern.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Junge Frau mit (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Personen werden in dem Beitrag erwähnt?

Alexander Throm, Stefanie Hubig

Welche Institutionen oder Gruppen kommen im Text vor?

CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stefanie Hubig, SPD, Union, Redaktionsnetzwerk Deutschland, Sicherheitsbehörden

Zu welchem Zeitpunkt hat sich das Geschehen ereignet?

Nicht erwähnt

An welchem Ort spielt die Handlung?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin.

Wie lässt sich der Inhalt kurz zusammenfassen?

CDU/CSU-Politiker Alexander Throm begrüßt den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung von Bundesjustizministerin Hubig, welcher vor allem zur Terrorabwehr und zum Schutz von Kindern erforderlich sei und verlangt, dass Internetanbieter IP-Adressen künftig drei Monate speichern.

Was war der Auslöser des Geschehens?

Der Auslöser für das beschriebene Ereignis ist der Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zur Vorratsdatenspeicherung, der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart wurde. Ziel ist es, die Sicherheit zu erhöhen, insbesondere zur Terrorabwehr und zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch im Internet.

Welche Reaktionen gab es von Seiten der Politik oder Öffentlichkeit?

Im Artikel wird die positive Reaktion von Alexander Throm, dem innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU, auf den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung beschrieben. Er betont die Notwendigkeit dieser Maßnahme zur Terrorabwehr und zum Schutz von Kindern, während er gleichzeitig klarmacht, dass die Daten nur bei konkretem Verdacht auf schwere Straftaten verwendet werden.

Welche Folgen oder Auswirkungen werden thematisiert?

Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind: Verbesserung der Terrorabwehr, Schutz von Kindern vor sexuellen Missbrauchsdarstellungen im Netz, Speichern von IP-Adressen durch Internetanbieter für drei Monate, Verwertung der Daten nur bei konkreten Anhaltspunkten für schwerste Straftaten, Löschung der Daten bei fehlenden Anhaltspunkten.

Liegt bereits eine offizielle Reaktion oder Stellungnahme vor?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Alexander Throm, dem innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, zitiert. Er begrüßt den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung und betont, dass diese Maßnahme dringend erforderlich sei, insbesondere für die Terrorabwehr und den Schutz von Kindern vor sexuellen Missbrauchsdarstellungen im Netz.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH