BKA will mehr Befugnisse im Kampf gegen Cyberkriminalität

Ein Computer-Nutzer arbeitet konzentriert an einem Laptop gegen Cyberkriminalität.

BKA will mehr Befugnisse im Kampf gegen Cyberkriminalität

() – Das Bundeskriminalamt (BKA) fordert im Kampf gegen Cyberkriminalität mehr Befugnisse. „Wir dürfen beispielsweise bei Cyberangriffen keine gefahrenabwehrenden Maßnahmen durchführen, wenn es nicht um den internationalen Terrorismus geht“, sagte BKA-Präsident Holger Münch dem „Tagesspiegel“. Derzeit dürfe das BKA nur im Zuge der Strafverfolgung vorgehen. „Ich denke nicht, dass das noch zeitgemäß ist“, sagte Münch.

Der BKA-Präsident argumentierte: „In der realen Welt ist die Aufgabe der Polizei zur Gefahrenabwehr, also die Verhinderung von Schäden an Personen, Sachen und der Umwelt, nichts Besonderes.“ Aber: „In der digitalen Welt fehlen der Polizei, so auch dem BKA, passende Befugnisse.“

Münch forderte dementsprechend: „Wir brauchen daher zur Stärkung der Cybersicherheit dringend rechtliche Grundlagen im BKA-Gesetz, um Gefahrenabwehr in herausragenden Cybersachverhalten zielgerichtet umsetzen zu können.“ Nur so könne man Cyberangriffen auf Bundesebene erfolgreich begegnen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: -Nutzer (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Personen werden in dem Beitrag erwähnt?

Holger Münch

Welche Institutionen oder Gruppen kommen im Text vor?

Bundeskriminalamt (BKA), Holger Münch, Tagesspiegel

Zu welchem Zeitpunkt hat sich das Geschehen ereignet?

Nicht erwähnt

An welchem Ort spielt die Handlung?

Berlin

Wie lässt sich der Inhalt kurz zusammenfassen?

Das BKA fordert mehr rechtliche Befugnisse zur Bekämpfung von Cyberkriminalität, um präventive Maßnahmen gegen Cyberangriffe zu ermöglichen, anstatt nur im Rahmen der Strafverfolgung handeln zu können.

Was war der Auslöser des Geschehens?

Der Auslöser für das angesprochene Ereignis ist der zunehmende Anstieg von Cyberkriminalität und die damit verbundene Erkenntnis, dass die bestehenden rechtlichen Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) nicht ausreichen, um effektive Gefahrenabwehr im digitalen Raum zu garantieren. BKA-Präsident Holger Münch betont die Notwendigkeit, die Befugnisse zur präventiven Bekämpfung von Cyberangriffen zu erweitern, um besser auf die Gefahren reagieren zu können.

Welche Reaktionen gab es von Seiten der Politik oder Öffentlichkeit?

Im Artikel fordert der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, mehr Befugnisse zur Bekämpfung von Cyberkriminalität, da die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen lediglich eine Strafverfolgung und keine präventiven Maßnahmen erlauben. Diese Forderung könnte auf eine verstärkte Diskussion in der Politik und Öffentlichkeit über die notwendigen Anpassungen im BKA-Gesetz führen, um die Cybersicherheit zu verbessern.

Welche Folgen oder Auswirkungen werden thematisiert?

Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind: mehr Befugnisse für das BKA, Unterstützung der Gefahrenabwehr bei Cyberangriffen, rechtliche Grundlagen im BKA-Gesetz, erfolgreiche Bekämpfung von Cyberangriffen auf Bundesebene.

Liegt bereits eine offizielle Reaktion oder Stellungnahme vor?

Ja, der Artikel zitiert eine Stellungnahme von BKA-Präsident Holger Münch. Er fordert, dass das BKA mehr Befugnisse im Kampf gegen Cyberkriminalität benötigt, da die aktuellen Regelungen nicht zeitgemäß seien und die Polizei in der digitalen Welt keine angemessenen Befugnisse zur Gefahrenabwehr habe. Münch betont, dass rechtliche Grundlagen im BKA-Gesetz erforderlich sind, um Cyberangriffen effektiv begegnen zu können.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH