Justizministerin will zügige Umsetzung von "Recht auf Reparatur"

Stefanie Hubig präsentiert Gesetz zur Förderung des Rechtes auf Reparatur elektronischer Geräte.

Justizministerin will zügige Umsetzung von "Recht auf Reparatur"

() – Das Bundesjustizministerium unter Leitung von Stefanie Hubig (SPD) will die EU-Richtlinie für ein „Recht auf Reparatur“ für elektronische Geräte wie Smartphones, Waschmaschinen und Kühlschränke noch bis Ende Juli in nationales Recht umsetzen.

Der Gesetzentwurf, über den die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (Donnerstagausgaben) berichtet, soll die Hersteller verpflichten, die Produkte „während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren“ und dafür Ersatzteile vorrätig zu halten. Für Waschmaschinen und Wäschetrockner gilt dies etwa für zehn Jahre, für Smartphones für mindestens sieben Jahre nach Ende der Produktion.

Ziel ist es auch, dass mehr Produkte so hergestellt werden, dass sie sich tatsächlich reparieren lassen, um die Wirtschaft stärker kreislauforientiert auszurichten. So soll keine mehr eingesetzt werden dürfen, die eine Reparatur behindert, und bei der Reparatur durch Dritte sollen nicht nur Originalteile verwendet werden können.

Konkrete Folgen des Gesetzes wären zum einen ein auf Reparatur zu einem angemessenen Preis, auch Jahre nach Ablauf der Gewährleistungspflicht, sowie auf Ersatzteile. Zum Zweiten soll ein Produkt als mangelhaft gelten, wenn es nicht reparierbar ist, woraus sich etwa bei einem Smartphone ein Recht auf Neulieferung ergeben könnte. Zum Dritten kann das Gewährleistungsrecht verlängert werden, wenn ein Produkt repariert statt ausgetauscht wird.

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Der Referentenentwurf muss noch innerhalb der Regierung abgestimmt werden. Länder, Verbände und interessierte Kreise können bis zum 13. Februar Stellung nehmen. Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll eine EU-Richtlinie zur der Reparatur von Waren umgesetzt werden. Im Justiz- und Verbraucherschutzministerium geht man davon aus, dass der Bundestag noch im ersten Halbjahr zustimmt, sodass das Gesetz „rechtzeitig zum 31. Juli 2026 fertig sein wird“ und in Kraft trete, wie ein Sprecher der Zeitung sagte.

„Die Wegwerfgesellschaft hat keine „, sagte Hubig der Zeitung. „Wir brauchen eine neue Kultur des Reparierens. Das Recht kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten.“

Kritik, das Gesetz könne zu einer neuen bürokratischen Belastung für die Wirtschaft werden, wies Hubig zurück, die EU-Richtlinie werde „1:1“ umgesetzt. „Reparieren ist besser als Wegwerfen. Es schont die Umwelt und auch den Geldbeutel“, sagte die SPD-Politikerin.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Stefanie Hubig (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Personen werden in dem Beitrag erwähnt?

Stefanie Hubig

Welche Institutionen oder Gruppen kommen im Text vor?

Bundesjustizministerium, Stefanie Hubig, SPD, EU, Neue Osnabrücker Zeitung, Bundestag, Justiz- und Verbraucherschutzministerium

Zu welchem Zeitpunkt hat sich das Geschehen ereignet?

Nicht erwähnt

An welchem Ort spielt die Handlung?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind:

Berlin, Deutschland

Wie lässt sich der Inhalt kurz zusammenfassen?

Das Bundesjustizministerium plant unter Stefanie Hubig, die EU-Richtlinie für ein "Recht auf Reparatur" bis Ende Juli in nationales Recht umzusetzen, wodurch Hersteller verpflichtet werden, Produkte über ihre Lebensdauer reparierbar zu halten und Ersatzteile bereitzustellen, um eine nachhaltigere Wirtschaft zu fördern.

Was war der Auslöser des Geschehens?

Der Auslöser für das beschriebene Ereignis ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die ein "Recht auf Reparatur" für elektronische Geräte fordert. Ziel ist es, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern, die Umwelt zu schonen und eine Kreislaufwirtschaft zu fördern.

Welche Reaktionen gab es von Seiten der Politik oder Öffentlichkeit?

Im Artikel wird berichtet, dass das Bundesjustizministerium unter Stefanie Hubig (SPD) plant, die EU-Richtlinie zum "Recht auf Reparatur" bis Ende Juli in nationales Recht umzusetzen, was eine Reaktion auf die Kritik an der Wegwerfgesellschaft darstellt. Die Öffentlichkeit erhält die Möglichkeit zur Stellungnahme, während Hubig betont, dass die neuen Regelungen die Umwelt schonen und die Wirtschaft nicht übermäßig belasten werden.

Welche Folgen oder Auswirkungen werden thematisiert?

Hier sind die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen:

Anspruch auf Reparatur zu einem angemessenen Preis, Anspruch auf Ersatzteile, Produkt gilt als mangelhaft, wenn nicht reparierbar, Recht auf Neulieferung bei nicht reparierbarem Smartphone, Gewährleistungsrecht kann verlängert werden bei Reparatur, Produkte sollen reparaturfreundlicher hergestellt werden, Verbot von Software, die Reparatur behindert, Möglichkeit zur Verwendung von Drittanbieter-Teilen bei Reparaturen.

Liegt bereits eine offizielle Reaktion oder Stellungnahme vor?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Stefanie Hubig zitiert. Sie sagt: "Die Wegwerfgesellschaft hat keine Zukunft. Wir brauchen eine neue Kultur des Reparierens. Das Recht kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten." Zudem weist sie Kritik an dem Gesetz zurück und betont: "Reparieren ist besser als Wegwerfen. Es schont die Umwelt und auch den Geldbeutel."

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH