Cyberattacken: Neue Befugnisse für Sicherheitsbehörden geplant

Sicherheitskräfte analysieren Cyberbedrohungen, während moderne Technik zur Abwehr von Angriffen eingesetzt wird.

Cyberattacken: Neue Befugnisse für Sicherheitsbehörden geplant

() – Die Bundesregierung will die Befugnisse deutscher Sicherheitsbehörden zur Abwehr von Cyberattacken deutlich ausweiten und nimmt dabei auch Angreifer aus dem Ausland ins Visier. Das geht aus dem Entwurf des Bundesinnenministeriums für ein Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit hervor, über den der „Spiegel“ berichtet. Bundespolizei, Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für in der Informationstechnik (BSI) sollen Angriffe künftig nicht nur erkennen, sondern auch technisch eingreifen können, indem sie Datenverkehr umleiten oder blockieren, Systeme stilllegen und in schweren Fällen Daten löschen oder verändern.

Dazu soll das Bundespolizeigesetz um einen neuen Paragrafen ergänzt werden, der der Behörde „besondere Abwehrmaßnahmen“ im Kampf gegen Hacker erlaubt. Der neue Eingriffskatalog erlaubt es nicht nur, den Betrieb von IT-Systemen zu untersagen oder Datenverkehr umzuleiten. Wenn die öffentliche Sicherheit, sensible Einrichtungen, wichtige IT-Systeme oder Leib und Leben von Menschen gefährdet sind, sollen Daten auch gelöscht oder verändert werden dürfen, ohne dass Betroffene davon erfahren. Nötig ist dafür eine richterliche Anordnung. Bei akuter Gefahr kann diese auch bis zu drei Tage im Nachhinein eingeholt werden.

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Das Bundeskriminalamt soll nach den Plänen des Innenministeriums unter Leitung von Alexander Dobrindt (CSU) vergleichbare Befugnisse erhalten und darüber hinaus die Zusammenarbeit mit ausländischen Sicherheitsbehörden bei der Cyberabwehr koordinieren. Außerdem soll das BKA eine Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr bei Cyberangriffen mit außen- oder sicherheitspolitischer Bedeutung bekommen. Bislang war der Behörde ein aktives Eingreifen nur erlaubt, wenn es um die Abwehr von internationalem Terrorismus ging. In allen anderen Fällen war sie auf die Strafverfolgung beschränkt. BKA-Präsident Holger Münch hatte diese Einschränkung als „nicht mehr zeitgemäß“ kritisiert.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll laut dem Gesetzentwurf deutlich mehr Befugnisse zum Sammeln, Speichern und Analysieren von Daten erhalten. Dazu gehört die Suche nach Aktivitäten, die der Vorbereitung eines Angriffs dienen können. Telekommunikationsunternehmen und Digitalkonzerne sollen verpflichtet werden, auf Anordnung sicherheitsrelevante technische Informationen zu liefern und Anordnungen der Sicherheitsbehörden zu befolgen. Zuwiderhandlungen sollen mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 20 Millionen Euro geahndet werden.

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Eckpunkte für den nun vorliegenden Gesetzentwurf hatte das Bundeskabinett bereits im vergangenen Sommer beschlossen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte Anfang dieses Jahres, der zunehmenden Cybergefahr künftig offensiver begegnen zu wollen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundespolizei (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Personen werden in dem Beitrag erwähnt?

Alexander Dobrindt, Holger Münch

Welche Institutionen oder Gruppen kommen im Text vor?

Bundesregierung, Bundespolizei, Bundeskriminalamt (BKA), Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Alexander Dobrindt (CSU), Holger Münch, Bundeskabinett, Telekommunikationsunternehmen, Digitalkonzerne

Zu welchem Zeitpunkt hat sich das Geschehen ereignet?

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Berlin

Wie lässt sich der Inhalt kurz zusammenfassen?

Die Bundesregierung plant, die Befugnisse deutscher Sicherheitsbehörden zur Abwehr von Cyberattacken erheblich zu erweitern, indem sie ihnen erlaubt, aktiv in IT-Systeme einzugreifen und zusammen mit ausländischen Behörden zu agieren, um die Sicherheit gegen zunehmende Cyberbedrohungen zu gewährleisten.

Was war der Auslöser des Geschehens?

Der Auslöser für die geplante Gesetzesänderung sind zunehmende Cyberangriffe und die damit verbundene Bedrohung für die öffentliche Sicherheit, sensible Einrichtungen und wichtige IT-Systeme. Die Bundesregierung möchte die Befugnisse deutscher Sicherheitsbehörden erweitern, um effektiver auf solche Angriffe reagieren zu können und die Cybersicherheit zu stärken.

Welche Reaktionen gab es von Seiten der Politik oder Öffentlichkeit?

Im Artikel wird beschrieben, dass die Bundesregierung plant, die Befugnisse deutscher Sicherheitsbehörden zur Abwehr von Cyberangriffen auszuweiten, um effektiver gegen Bedrohungen aus dem Ausland vorzugehen. Gleichzeitig wird betont, dass das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erweiterte Verantwortung und Befugnisse erhalten sollen, was auf eine kritische Reaktion des BKA-Präsidenten hinweist, der die bisherigen Regelungen als veraltet betrachtete.

Welche Folgen oder Auswirkungen werden thematisiert?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind:

Ausweitung der Befugnisse der Sicherheitsbehörden, Erlaubnis für technische Eingriffe bei Cyberangriffen, Möglichkeit der Datenumleitung und -blockierung, Stilllegung von Systemen, Löschung oder Veränderung von Daten ohne Benachrichtigung der Betroffenen, richterliche Anordnung für Eingriffe, bis zu drei Tage nachträgliche richterliche Genehmigung, Koordination der Zusammenarbeit mit ausländischen Sicherheitsbehörden, Zuständigkeit des BKA für Gefahrenabwehr bei sicherheitspolitischen Cyberangriffen, erweiterte Befugnisse des BSI zum Sammeln und Analysieren von Daten, Verpflichtung von Telekommunikationsunternehmen und Digitalkonzernen zur Bereitstellung sicherheitsrelevanter Informationen, Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro bei Zuwiderhandlungen.

Liegt bereits eine offizielle Reaktion oder Stellungnahme vor?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von BKA-Präsident Holger Münch zitiert, der die bisherigen Einschränkungen als "nicht mehr zeitgemäß" kritisiert. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, die Befugnisse der Sicherheitsbehörden im Bereich der Cyberabwehr zu erweitern.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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