Julian Reichelt gewinnnt vor Bundesverfassungsgericht

Bundesverfassungsgericht (Archiv)
hat's entschieden: Julian Reichelt, der ehemalige Chef von Bild, hat's vor dem Bundesverfassungsgericht krachen lassen. Der Streitpunkt? Ob die deutsche Regierung ihm verbieten darf, zu sagen, würde Kohle an die Taliban für Entwicklungshilfe in Afghanistan locker machen. Julian hatte auf /X getweetet – und das ganz schön scharf –, dass Deutschland in den letzten zwei Jahren unfassbare 370 Millionen Euro an Entwicklungshilfe an die Taliban gezahlt haben soll. Dazu packte er noch: “Wir leben im Irrenhaus”.

Nun, das Berliner Kammergericht meinte erst, Julian sei zu weit gegangen, weil die Kohle ja nicht direkt an die Taliban, sondern an Hilfsorganisationen vor Ort fließt. Aber Julian hat nicht locker gelassen und siehe da: Das Bundesverfassungsgericht gab ihm recht. Die Sache ist die, Meinungsfreiheit wiegt schwer. Die Richter klargemacht haben: Der Staat muss auch knallharte Kritik aushalten können.

Die Moral von der Geschicht'? Julian darf weiter sagen, was er denkt, und das Bundesverfassungsgericht hat sich als echter Hüter der Meinungsfreiheit bewiesen.

Karlsruhe () – Ex-Bild-Chefredakteur Julian Reichelt hat vor dem Bundesverfassungsgericht in höchster Instanz einen Rechtsstreit gegen die Bundesregierung gewonnen, in dem diese ihm eine Äußerung verbieten lassen wollte.

Im August 2023 hatte Reichelt auf Twitter/X behauptet, dass Deutschland in den letzten zwei Jahren 370 Millionen Euro Entwicklungshilfe an die Taliban gezahlt habe und ergänzt: “Wir leben im Irrenhaus, in einem absoluten, kompletten, totalen, historisch einzigartigen Irrenhaus. Was ist das nur für eine Regierung”. In der Kurznachricht verlinkt war ein Artikel zu Reichelts neuem Magazin “Nius” mit der Überschrift “Deutschland zahlt wieder Entwicklungshilfe für Afghanistan”.

Das Berliner Kammergericht hatte dem Antrag der Bundesregierung, vertreten durch das Entwicklungshilfeministerium (BMZ), stattgegeben, weil die Äußerung aus dem Tweet eine unwahre Tatsachenbehauptung sei, und geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die Tätigkeit der Bundesregierung zu gefährden. Denn tatsächlich überweise die Bundesregierung kein an die Taliban, sondern an die in Afghanistan tätigen Hilfsorganisationen.

Das Bundesverfassungsgericht führte nun aus, die Entscheidung des Kammergerichts verletze den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus dem Grundgesetz. Dem Staat hingegen komme “kein grundrechtlich fundierter Ehrenschutz zu”. Er habe stattdessen grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten. Man dürfe zudem den verlinkten Artikel bei der Beurteilung nicht ausblenden.

Ähnlich hatte auch schon das Berliner Landgericht argumentiert und für Reichelt entschieden, dagegen war die Bundesregierung aber in die nächste Instanz gegangen und hatte vor dem Kammergericht auch vorübergehend Erfolg, der nun vom Bundesverfassungsgericht kassiert wurde: “Indem das Kammergericht für seine Beurteilung die in der Kurznachricht wiedergegebene Schlagzeile `Deutschland zahlt wieder Entwicklungshilfe für Afghanistan` ausblendet, verharrt seine Sinndeutung auf einer isolierten Betrachtung des Kurznachrichtentextes”, so die Karlsruher Richter (Beschluss vom 11. April 2024, 1 BvR 2290/23).

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesverfassungsgericht (Archiv)
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