Ampel einigt sich auf Quick-Freeze-Verfahren

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In hat die Ampel-Koalition endlich grünes Licht für das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren gegeben, und das ist wirklich ein Durchbruch. Manuel Höferlin von der FDP schwärmt regelrecht davon! Endlich, nach einem langen, zähen Ringen, hat die Polizei ein frisches an der Hand, um die Kriminalität effektiver anzugehen. Keine ewigen Wartezeiten mehr! Es geht um den direkten Zugriff auf notwendige Daten, natürlich alles streng nach Vorschrift.

Konstantin von Notz von den Grünen sieht's ein bisschen zweigespalten. Ja, es ist ein Schritt in die richtige Richtung – weg von der undifferenzierten Massenspeicherung. Aber der Dämpfer? Die alte Regelung der Vorratsdatenspeicherung, die rechtlich mehr als wackelig ist, bleibt technisch auf dem Papier. Zwar wird sie nicht mehr angewandt, bleibt aber ein unliebsames Relikt.

Mit dem Quick-Freeze-Verfahren können jetzt Telekommunikationsanbieter bei einem Verdachtsfall Daten “einfrieren”. Ein cleverer Schachzug, um Ermittlungen zu beschleunigen, ohne dass jeder gleich das Gefühl haben muss, unter Generalverdacht zu stehen.

Berlin () – Ermittlungsbehörden sollen künftig bei der Bekämpfung von Kriminalität auch das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren nutzen können. Darauf einigte sich die Ampel-Koalition am Mittwoch.

Die Einigung sei “ein Meilenstein”, sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Manuel Höferlin. “Nach über zehn Jahren des Wartens erhalten die Beamten endlich ein rechtssicheres und anwendbares Instrument zur Verbrechensbekämpfung.” Damit zerschlage man “den Gordischen Knoten bei Ermittlungen im Netz, denn seit Jahren gab es keine verfassungsfeste Regelung zur Vorratsdatenspeicherung”, so Höferlin.

Die Einigung stelle eine “Abkehr von anlasslosen Massendatenspeicherungen” und einen “entscheidenden Schritt” in Richtung einer “die Strafverfolgung verbessernden” und zugleich verhältnismäßigen, die Freiheit der Bürger achtenden Sicherheitspolitik dar, sagte Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz.

“Einziger Wermutstropfen des nun ausgehandelten Kompromisses ist zweifellos, dass die von der Großen Koalition geschaffene, seit Jahren ausgesetzte, bisherige gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung, die gleich von mehreren höchsten Gerichten auf Bundes- und Europaebene für nichtig erklärt wurde und offen verfassungswidrig bleibt, nicht zurückgenommen werden soll.” Dieses Instrument werde jedoch nicht mehr zum kommen und es gebe keinen Spielraum, “diesen Zombie wiederzubeleben”, ergänzte er.

Das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren sieht vor, dass Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden, bei Verdacht Daten zu einzelnen Nutzern für einen bestimmten Zeitraum zu speichern – sozusagen “einzufrieren”.

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