Ärger beim Glasfaserausbau – worauf ist beim Vertragsabschluss zu achten?

Ärger beim Glasfaserausbau – worauf ist beim Vertragsabschluss zu achten?

Mogelpackungen, Trittbrettfahrer, Druck bei Verkaufsgesprächen – der ständige Ärger beim Glasfaserausbau beschäftigt die Verbraucherzentralen. Sogar von unlauteren Vertriebsmethoden ist die Rede. Immer mehr Kunden sind verärgert oder gefrustet, dabei sollte nach dem Willen der Regierung rund um den Glasfaserausbau doch alles rund laufen. Das, was zuverlässig ein hohes Tempo im bieten soll, wird immer öfter zum Ärgernis.

Ärger beim Glasfaserausbau durch unlautere Methoden?

Der Bandbreitenbedarf ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Vor gut 20 Jahren reichten noch einige Megabit pro Sekunde aus, um die Mails zu lesen oder im Internet etwas nachzuschauen. Heute sind die Anforderungen an den Internetanschluss deutlich angestiegen. Streaming, -Gaming und vor allem die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten, verlangen nach einem schnellen Internet. Die beste Verbindung ins Internet bietet aktuell der Glasfaseranschluss, der zuverlässig für hohes Tempo sorgt. Die deutschen Provider setzen auf den weiteren Ausbau, aber es gibt auch Ärger beim Glasfaserausbau. Um zu einem Vertragsabschluss zu kommen, sollen einige unlautere Methoden verwenden, sagen die Verbraucherzentralen.

Immer mehr Beschwerden

Unternehmen, die für den Glasfaserausbau werben, scheuen sich nicht, von Haustür zu Haustür zu gehen, immer in der Hoffnung, Verträge abschließen zu können. Hierbei gibt es jetzt immer mehr Beschwerden und der Ärger beim Glasfaserausbau nimmt zu. Viele Verbraucher fühlen sich nicht nur schlecht informiert, sondern auch unter Druck gesetzt, sie sollen den Vertrag möglichst sofort unterschreiben. Dazu kommen sogenannte Trittbrettfahrer, die den Verbrauchern, unter dem Vorwand des Glasfaserausbaus, diverse undurchsichtige Internetverträge unterschieben wollen. So werden beispielsweise herkömmliche Kabelanschlüsse einfach als Glasfaseranschlüsse verkauft. Die vermeintlichen Mitarbeiter der Provider sprechen dabei von „Kabel-Glasfaser“, was zum Einsatz kommen soll.

Falsche Versprechen

Besonders der Begriff „Kabel-Glasfaser“ sorgt immer wieder für Ärger. Die Provider rüsten ihre Netzinfrastruktur mit Glasfaser auf, aber nur bei den sogenannten FTTH-Anschlüssen, (Fiber to the Home) reicht die Glasfaser dann tatsächlich bis ins Wohnzimmer. Nur wenn dies der Fall ist, handelt es sich um einen Glasfaseranschluss. Die FTTH-Anschlüsse sollten zudem nicht mit dem Mix aus Glasfaser und verwechselt werden. In diesem Fall reicht die Glasfaser nur bis zum Anschluss im Keller und wird als FTTB bezeichnet, Fiber to the Building. Geht der Anschluss nur bis zum Verteilerkasten, dann nennt sich das FTTC, Fiber to the curb. Von dort aus geht es dann über Kupferkabel weiter in die Haushalte.

Auf das Kleingedruckte achten

Wer sich nicht sicher ist, wie viel Tempo benötigt wird, sollte zunächst einmal einen langsameren Tarif buchen. Ein Upgrade auf ein schnelleres Tempo ist in der Regel sogar noch vor dem Ende der vertraglichen Mindestlaufzeit möglich. Bei einer Herabstufung hingegen ist so etwas erst hinterher möglich. Wie bei allen Verträgen, so sollte hier auf das Kleingedruckte geachtet werden. In einigen Tarifen muss erst nach sechs bis zwölf Monaten ein höherer Preis gezahlt werden. Ebenso wichtig ist es, auf die oben genannten Abkürzungen zu achten, wer hier Bescheid weiß, erspart sich unter Umständen viel Ärger.

Fazit zu Ärger beim Glasfaserausbau

Ganz gleich, ob ein Internetvertrag am Telefon, im Internet oder an der Haustür abgeschlossen wird, der Kunde hat grundsätzlich ein Widerrufsrecht von zwei Wochen. Falls der Vertrag jedoch im Laden abgeschlossen wird, dann gilt dieses Recht auf Widerruf nicht.

Bild: © Depositphotos.com / kubais

Ulrike Dietz