Gericht verbietet die Amazon Dash Buttons

Mit einem Knopfdruck Waschpulver, Seife oder Windeln zu kaufen, ist sehr einfach, aber leider nicht mehr erlaubt. Das Landgericht I sieht in den Dash Buttons des -Riesen Amazon eine Rechtswidrigkeit. Das aus den sieht das natürlich etwas anders und geht in die nächste Instanz. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig und Amazon geht daher in Berufung.

Mit dem Gesetz nicht zu vereinbaren

Am vergangenen Donnerstag hat das Landgericht München I die Dash Buttons von Amazon für nicht gesetzeskonform erklärt. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale bereits im September des vergangenen Jahres, kurz nach Einführung der Dash Buttons in . Nach Meinung der Verbraucherzentrale NRW und des Münchner Landgerichts bekommen die Kunden, die mit dem Dash Button bei Amazon bestellen, keine Auskunft über den aktuellen Kaufpreis und können so auch keine Preisvergleiche anstellen. Der Kunde weiß nicht, wie teuer die Ware ist, da es für die Dash Buttons kein Display gibt.

Amazon hat gegen das Gesetz verstoßen

Mit der Einführung der Dash Buttons hat Amazon klar gegen geltendes Recht verstoßen, so die Richter am Landgericht I in München. Es fehlt der Hinweis, der den Kunden auf eine zahlungspflichtige Bestellung hinweist und damit verstößt der amerikanische Superkonzern gegen den Paragrafen 312j, Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Auf den Dash Buttons ist lediglich das Logo von Amazon sowie die Warengruppe zu sehen, aus der bestellt wird, aber nicht der Aufdruck „Zahlungspflichtig bestellen“.

Was ist ein Dash Button?

Kunden von Amazon haben die Möglichkeit, einen Dash Button für 4,99 Euro zu kaufen. Die Vergütung dieser Betrages erfolgt dann bei der ersten Bestellung. Noch vor der ersten Verwendung ist es möglich, den Dash Button mit einer passenden zu einem Produkt und einer bestimmten Warengruppe zu belegen. Die Bestellung via Dash Button wird dann über eine WLAN-Verbindung abgeschickt. Mit der Bestellbestätigung bekommt der Kunde dann erst Informationen zum Produkt und erfährt den Kaufpreis. Die Kunden kaufen praktisch die berühmte Katze im Sack, denn sie wissen nicht, was das Produkt alles bietet und was es kostet. Sollte der Artikel nicht gefallen, dann gibt es die Möglichkeit der Rücksendung. Kunden können es sich nach dem Drücken des Dash Buttons auch noch anders überlegen und die Bestellung stornieren.

Amazon kann nicht verstehen, inwiefern sie gegen das deutsche Gesetz verstoßen. Daher werde man in Berufung gehen, hieß es in einer Pressemitteilung des Unternehmens. Der Kunde kann sich nach Ansicht von Amazon sowohl über Einzelheiten zum betreffenden Produkt als auch über den Preis informieren.

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Ulrike Dietz