EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Alphabet, Apple und Meta

Computer-Nutzerin (Archiv)

EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Alphabet, Apple und Meta

Brüssel () – Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen Alphabet, und Meta eröffnet. Hintergrund sind mögliche Verstöße gegen den Digital Markets Act (DMA), teilte die Brüsseler Behörde am Montag mit.

Man habe den Verdacht, dass die von den ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um ihre Verpflichtungen aus dem DMA wirksam zu erfüllen, hieß es. Unter anderem wolle man prüfen, ob die Maßnahmen, die Alphabet und Apple in Bezug auf ihre Verpflichtungen in Bezug auf -Stores ergriffen haben, gegen das Gesetz verstoßen. Bei Alphabet geht es zudem auch um die Regelungen zur Anzeige von -Suchergebnissen und bei Apple um die Möglichkeit der einfachen Deinstallation von Softwareanwendungen.

Mit Blick auf die Facebook-Mutter Meta hat die Kommission ein Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob das kürzlich eingeführte “Bezahlen oder Einverständnis”-Modell für Nutzer in der EU mit dem Datenschutzgesetz vereinbar ist. Man sei besorgt, dass die binäre Wahl, die Meta mit dem Modell vorgebe, keine “echte Alternative” für den Fall biete, dass die Nutzer ihre Zustimmung nicht erteilen, so die EU-Wettbewerbshüter.

“Wir vermuten, dass die von den drei Unternehmen vorgeschlagenen Lösungen nicht vollständig mit dem DMA übereinstimmen”, sagte EU-Kommissionsvize Margrethe Vestager. “Wir werden nun prüfen, ob die Unternehmen die DMA einhalten, um offene und wettbewerbsfähige digitale Märkte in Europa zu gewährleisten.”

Die EU-Kommission beabsichtigt nach eigenen Angaben, das Montag eröffnete Verfahren innerhalb von zwölf Monaten abzuschließen. Im Falle eines Verstoßes drohen Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes des Unternehmens. Bei wiederholten Verstößen können solche Geldbußen bis zu 20 Prozent betragen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: -Nutzerin (Archiv)

Zusammenfassung

  • EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Alphabet, Apple und Meta.
  • Mögliche Verstöße gegen den Digital Markets Act (DMA) im Fokus.
  • Untersuchung der Maßnahmen von Alphabet und Apple in Bezug auf App-Stores.
  • Prüfung von Alphabets Google-Suchergebnis-Regelungen und Apples -Deinstallation.
  • Überprüfung von Metas “Bezahlen oder Einverständnis”-Modell auf Datenschutzkonformität.
  • Ziel: Offene und wettbewerbsfähige digitale Märkte in Europa gewährleisten.
  • Verfahren soll innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden.
  • Mögliche Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes bei Verstößen.

Fazit

Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen Alphabet, Apple und Meta eingeleitet, um mögliche Verstöße gegen den Digital Markets Act (DMA) zu untersuchen. Dabei geht es um die von den Unternehmen ergriffenen Maßnahmen in Bezug auf App-Stores, Google-Suchergebnisse und die Deinstallation von Softwareanwendungen sowie Metas “Bezahlen oder Einverständnis”-Modell für Nutzer in der EU. Die EU-Kommission beabsichtigt, das Verfahren innerhalb von zwölf Monaten abzuschließen, und im Falle eines Verstoßes drohen Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes des betroffenen Unternehmens.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH