Bildungsministerin knüpft neuen Digitalpakt Schule an Bedingungen
Berlin () – Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) knüpft die von den Bundesländern vehement geforderte Fortschreibung des Digitalpaktes zwischen Bund und Ländern für die Schulen an Bedingungen.
„Ich bekenne mich klar zum Digitalpakt 2.0 ab 2025. Aber bevor wir als Bund neues Geld in die Hand nehmen, müssen die Mittel aus dem ersten Digitalpakt genutzt werden“, sagte Stark-Watzinger dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Montagausgaben). Das sei aber noch nicht vollständig der Fall, so die Ministerin.
Zudem müsse aus den Erfahrungen mit dem ersten Digitalpakt gelernt werden. „Der neue muss unbürokratisch sein, die Kommunen miteinbeziehen und auch die Fortbildung der Lehrer und die Wartung der Geräte berücksichtigen“, sagte sie.
Aus dem Mitte 2019 aufgelegten Digitalpakt I mit Bundesmitteln in Höhe von 6,5 Milliarden Euro sind nach Angaben des Bildungsministeriums 4,2 Milliarden Euro noch nicht abgeflossen. Anträge können noch bis Mai gestellt werden. Ziel des Paktes ist eine zeitgemäße Ausstattung der Schulen mit Computern, Wlan und weiterer Netzwerk- und Digitaltechnik.
Angesichts der schlechten Pisa-Ergebnisse verlangte Stark-Watzinger zudem eine neue Form der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Bisher dürfe der Bund in der Bildungspolitik nur mit allen Ländern zusammen Vereinbarungen treffen, sagte sie. „Damit wir schneller werden, würde ich mir wünschen, dass der Bund auch mit einer Gruppe von Ländern zusammenarbeiten kann“, betonte die Ministerin. Auf die Frage, ob sie damit eine „Koalition der Willigen“ bilden wollen, antwortete die FDP-Politikerin: „Das kann man gerne so nennen. Wir brauchen mehr Tempo für bessere Bildung.“
Stark-Watzinger warnte die Länder in diesem Zusammenhang davor, das geplante Startchancen-Programm für Schulen in sozial schwierigen Lagen zu verschleppen. „Es war vereinbart, dass Bund und Länder bis Ende des Monats zu einer abschließenden Verständigung kommen. Es darf jetzt keine große Verzögerung seitens der Länder geben“, mahnte sie. „Wir haben hier ein exzellentes Förderprogramm für etwa 4000 Schulen in herausfordernder Lage erarbeitet, das wirklich einen Unterschied gerade bei den Grundkompetenzen machen wird“, betonte die Ministerin.
Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
Bildhinweis: | Bettina Stark-Watzinger (Archiv) |
Zusammenfassung
– Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) knüpft Fortschreibung des Digitalpakts an Bedingungen.
– Sie fordert, dass Mittel aus dem ersten Digitalpakt genutzt werden müssen, bevor neues Geld bereitgestellt wird.
– Der neue Digitalpakt sollte unbürokratisch sein, Kommunen miteinbeziehen und die Fortbildung von Lehrern berücksichtigen.
– Aus dem Digitalpakt I sind bisher 4,2 Milliarden Euro der insgesamt 6,5 Milliarden Bundesmittel nicht abgeflossen.
– Stark-Watzinger wünscht sich eine neue Form der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, um schneller bessere Bildung zu erreichen.
Fazit
Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger stellt Bedingungen für den zweiten Digitalpakt der Schulen. Die Mittel aus dem ersten Digitalpakt sollten vollständig genutzt werden und der neue Pakt müsse unbürokratischer sein, Kommunen einbeziehen und Lehrerfortbildung sowie Gerätewartung berücksichtigen. Von den 6,5 Milliarden Euro des 2019 gestarteten ersten Pakts sind 4,2 Milliarden noch nicht abgeflossen. Die Ministerin wünscht sich mehr Tempo und eine engere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern für eine bessere Bildung.
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