Künast offen für Altersgrenze bei Sozialen Medien

Junge Leute mit Smartphones (Archiv)

Künast offen für Altersgrenze bei Sozialen Medien

() – Ex-Verbraucherschutzministerin Renate Künast zeigt sich offen für eine Altersgrenze zur Anmeldung auf Social-Media-Plattformen.

“Das kann auch eine Bereicherung für uns sein”, sagte die Grünen-Politikerin dem “Tagesspiegel” mit Blick auf Bestrebungen von Frankreichs Premierminister Gabriel Attal, der eine Altersgrenze von 13 Jahren für soziale Medien einführen will. “Was da macht, werde ich mir sehr genau ansehen”, so Künast. Grundsätzlich sehe sie aber Handlungsbedarf: “Es ist richtig, dass wir viel mehr Jugendschutz brauchen.”

Man könne bei dieser Aufgabe nicht die Eltern allein lassen, so die Grünen-Abgeordnete weiter. Wie Attal appelliert auch Künast an die Betreiber von Plattformen – wie Facebook, X oder Tiktok: “Die Social Media sind in der Pflicht, ihr Geschäftsmodell nicht ohne Rücksicht auf den Jugend- und Kinderschutz auszuüben.”

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Junge Leute mit Smartphones (Archiv)

Zusammenfassung

  • Renate Künast offen für Altersgrenze zur Anmeldung auf Social-Media-Plattformen
  • Frankreichs Premierminister Gabriel Attal will Altersgrenze von 13 Jahren einführen
  • Künast sieht Handlungsbedarf für mehr Jugendschutz
  • Eltern sollten nicht allein gelassen werden bei dieser Aufgabe
  • Künast appelliert an Betreiber von Plattformen, ihr Geschäftsmodell nicht ohne Rücksicht auf Jugend- und Kinderschutz auszuüben
Siehe auch:  Warum die Arbeit eines Webdesigners so wichtig ist

Fazit

Die ehemalige Verbraucherschutzministerin Renate Künast zeigt Interesse an einer Altersgrenze für die Anmeldung auf Social-Media-Plattformen. Sie bezieht sich auf den französischen Premierminister Gabriel Attal, der eine Altersgrenze von 13 Jahren für soziale Medien einführen möchte. Künast betont, dass mehr Jugendschutz benötigt wird und Social-Media-Plattformen in der Pflicht sind, ihr Geschäftsmodell unter Berücksichtigung des Jugend- und Kinderschutzes auszuüben.

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