Die Opposition im Bundestag kritisiert, dass sowohl der Bundesrat als auch die Ampel-Koalition das „Recht auf schnelles Internet“ für die Bürger zu einer unsinnigen und widersinnigen Sache gemacht haben. Erleichtert sind hingegen die Netzbetreiber. Aus der Opposition hagelt es massenhaft Proteste an der Verordnung der Regierung über die Mindestanforderungen für das Recht auf eine Versorgung mit den Telekommunikationsdiensten, kurz TKMV, für die der Bundesrat jetzt den Weg freigemacht hat.
Eine schlechte Variante
Das „lahme“ Internet für alle kommt aber in einer Variante, wie sie schlechter kaum sein kann, so beschreibt es Anke Domscheit-Berg, die digitalpolitische Sprecherin der Fraktion „Die Linke“ im Bundestag. Was die Länder und der Bund da beschlossen haben, sei nicht nur peinlich, sondern nach zwei Jahren Pandemie auch nicht mehr zu akzeptieren. Mit der Zustimmung des Digitalausschusses des Bundestages sowie der Länderkammer hat die Regierung die sogenannte Internet-Grundversorgung festgelegt. Demnach beträgt die Bandbreite zehn Mbit/s im Download und 1,7 Mbit/s im Upload und das bei einer Latenz von maximal 150 Millisekunden. Der Universaldienst wurde erweitert, ist aber nach Ansicht der Opposition gerade einmal für einen Single-Haushalt gedacht.
Nicht für Familien
Nicht nur „Die Linke“ kritisiert, dass besonders die Familien bei der Planung einfach vergessen wurden. Bei diesen Mindestraten ist an parallel verlaufende Videokonferenzen, wie sie für Schule und Beruf gebraucht werden, überhaupt nicht zu denken. Dieses so lahme Internet, so die Sprecherin der Linken, wird keineswegs kurzfristig zu den Offlinern kommen. Von einer Beschwerde bei der Bundesnetzagentur, kurz BNetzA, bis hin zur Bereitstellung der Mindestinternetbreite sind laut Zeitplan 14 Monate vorgesehen. Wahrscheinlich wird es aber deutlich länger dauern, da allein für die Bearbeitung der mindestens 300.000 Haushalte, die jetzt einen Anspruch haben, von der BNetzA keine zusätzlichen Mitarbeiter vorgesehen sind. Eine offene Frage ist zudem, ob das Mindestinternet überhaupt bezahlbar sein wird.
Was sagt die Bundesregierung?
In einer sogenannten Protokollerklärung sicherte die Regierung den Bundesländern zu, dass die Mindestrate ab 2023 für den Download von zehn auf 15 Mbit/s ansteigen wird. Digitalminister Volker Wissing (FDP) sprach von einem reinem „Sicherheitsnetz“, damit für die Bürger eine „angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe“ gewährleistet werden kann. Er begrüße die Einigung im Bundesrat, die sich auf mehrere Gutachten zum Thema Mindestversorgung stützt, erklärte der Minister gegenüber dem Branchenverband VATM. Das erklärte Ziel sei es, so Wissing, die besonders schlecht versorgten Haushalte in Deutschland nicht mit ein paar mehr Mbit/s zu versorgen. Vielmehr sei es jetzt wichtig, so schnell wie möglich auf Gigabit aufzurüsten.
Ein Fehler der Großen Koalition?
Liegt der Fehler vielleicht noch bei der ehemaligen Großen Koalition? Sie hatte in der vergangenen Legislaturperiode das „Recht auf schnelles Internet“ beschlossen, aber nur in den Grundzügen. Jetzt wird das Ganze ad absurdum geführt, kritisierte Reinhard Brandl, der Digitalexperte der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Die Union habe sich vergeblich bemüht und auch beantragt, die Mindestbandbreiten „maßvoll“ von 20 Mbit/s im Download und 3,4 Mbit/s im Upload anzuheben. Kritik kommt zudem vom IT-Verband Bitkom. Der Verband moniert, dass der Einsatz geostationärer Satellitenkommunikation für die Grundversorgung mit schnellem Internet ausgeschlossen wird. In der Begründung der TKMV gibt es dazu aber eine Sonderregelung.
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