„Wir müssen doch was tun“, hört man von Dirk Wiese von der SPD, als wäre es ein Ruf nach Gerechtigkeit im modernen Cowboy-Film. Die Zeitenwende, sagt er, macht’s notwendig, dass auch innenpolitisch mal ordentlich Staub gewischt wird.
Dann ist da noch Lars Castellucci, der meint: „Hey, warum sollten Telekom-Firmen entscheiden, ob Bösewichte geschnappt werden oder nicht?“ Klingt logisch, nicht wahr? Indes, Thüringens Innenminister Georg Maier legt nach, mit dem knackigen Vergleich, dass IP-Adressen quasi wie die Fahrgestellnummern von Fluchtautos sind.
„Wir tappen im Dunkeln, wenn wir die nicht haben“, gibt er zu bedenken. Ja, so ist das im digitalen Zeitalter. Der Europäische Gerichtshof gab 2022 zwar grünes Licht für eine gezielte Datenspeicherung, aber wie’s aussieht, hakt es an der Umsetzung. Mal sehen, wie sich der Knoten lösen lässt. Denn am Ende wollen wir ja alle, dass die Guten gewinnen, oder?
Berlin () – Angesichts der wieder wachsenden islamistischen Terrorgefahr steigt in der Ampelkoalition der Druck auf Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), eine Neuregelung der sogenannten Vorratsdatenspeicherung nicht weiter zu blockieren.
„Es ist nur folgerichtig, dass die Zeitenwende auch innenpolitisch gesetzgeberische Maßnahmen für unsere Sicherheitsdienste nach sich zieht“, sagte der Vizechef der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, dem „Handelsblatt“ (Donnerstagsausgabe).
Der stellvertretende Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Lars Castellucci (SPD), plädiert für eine gesetzliche Pflicht zur befristeten Speicherung von IP-Adressen. „Es kann nicht vom Telekommunikationsanbieter abhängen, ob schwere Straftaten verfolgt werden können“, sagte er.
Auch die Länder drängen auf eine Rechtsgrundlage zur Datenspeicherung. „Wir müssen den Sicherheitsbehörden die Steine aus dem Weg räumen, nicht die Felsen liegen lassen, hinter denen sich die Kriminalität verschanzt“, sagte Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) dem „Handelsblatt“. „IP-Adressen sind nichts anderes als die Seriennummern der Tatmittel“, so Maier. „Diese nicht kennen zu wollen, erschwert die Strafverfolgung deutlich.“ Denn wer die Anschrift krimineller digitaler User nicht kenne, „der befindet sich bei der Verbrechensbekämpfung im World Wide Web auf einem Blindflug“.
Derzeit ist die Vorratsdatenspeicherung hierzulande ausgesetzt. Der EuGH hatte 2022 entschieden, dass eine gezielte und zeitlich begrenzte Speicherung von Kommunikationsdaten bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit möglich sei. Zur Bekämpfung schwerer Kriminalität kann laut EuGH auch eine Vorratsspeicherung der IP-Adressen möglich sein.
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