Während Justizminister Marco Buschmann der Speicherung ohne konkreten Anlass eher abgeneigt ist, sieht die Sache im Innenministerium unter Nancy Faeser offensichtlich anders aus. Das neue Verfahren soll Telekommunikationsanbietern aufbürden, Daten bei Verdachtsmomenten zu „frieren“. Das ist der aktuelle Plan – aber die Diskussion? Die geht garantiert in die nächste Runde.
Berlin () – Der Ampel-Streit um die Speicherung von IP-Adressen geht auch nach der Einigung auf das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren weiter. Der Beschluss des Kabinetts beinhalte „ausdrücklich keine Vereinbarung darüber, wie IP-Adressen künftig gespeichert werden, ob und wie diese gespeichert werden“, sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Mittwoch in Berlin.
„Das heißt, diese Frage wurde ausgeklammert.“ Die Frage bleibe offen, die unterschiedlichen Positionen seien auch bekannt. „Über die Frage, wie IP-Adressen künftig gespeichert werden, wird also weiter zu beraten sein, unabhängig von den jetzt getroffenen Vereinbarungen“, so der Sprecher. Es bleibe ein „wesentliches Mittel“, um Täter identifizieren zu können.
Zudem sei klar, dass IP-Adressen nicht „eingefroren“ werden könnten, wenn sie nicht gespeichert würden. Das heiße, dass die Speicherung von IP-Adressen eben auch eine notwendige Voraussetzung sei, damit dieses neue Verfahren überhaupt funktionieren könne, so der Sprecher. Ein Sprecher des Justizministeriums sagte derweil, dass die Position von Justizminister Marco Buschmann (FDP) zum Thema anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten „hinlänglich bekannt“ sei.
Der Streit zwischen Buschmann und Innenministerin Nancy Faeser (SPD) läuft bereits länger. Das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren, auf das sich die Koalition am Mittwoch einigte, sieht vor, dass Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden, bei Verdacht Daten zu einzelnen Nutzern für einen bestimmten Zeitraum zu speichern – sozusagen „einzufrieren“.
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Bildhinweis: | Marco Buschmann und Nancy Faeser (Archiv) |
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