Oberlandesgericht: Instagram muss bei Bezahl-Abo nachbessern
Düsseldorf () – Der Internetkonzern Meta muss bei seinem Bezahl-Abo für Facebook und Instagram nachbessern. Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf untersagte dem US-Konzern am Donnerstag, den Bestellprozess durch Auslösen einer Schaltfläche zu gestalten, “ohne dass sich auf dem Bestellbutton ein eindeutiger Hinweis auf eine zahlungspflichtige Bestellung befindet”.
Seit November 2023 werden Nutzer der sozialen Netzwerke vor die Wahl gestellt, ob sie für eine werbefreie Nutzung monatlich Geld zahlen wollen oder in Kauf nehmen, dass ihnen weiterhin personalisierte Werbung angezeigt wird. Die Buttons für die kostenpflichtigen Abonnements waren mit “Abonnieren” bzw. “Weiter zur Zahlung” beschriftet. Dagegen klagte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Das Gericht entschied nun im einstweiligen Verfügungsverfahren, dass bei einem Online-Kauf die Zahlungspflicht klar erkennbar sein muss – durch eine entsprechende Beschriftung des Bestellbuttons, zum Beispiel mit “Zahlungspflichtig bestellen”.
In einem weiteren Verfahren gegen Meta will die Verbraucherzentrale NRW gegen das neue Wahl-Modell des Konzerns vorgehen. Sie argumentiert, Meta verstoße mit der Einführung des “Pay-or-Consent”-Modells (zahle oder willige in Werbung ein) gegen das Datenschutzrecht. Für die kostenfreie, aber werbefinanzierte Nutzung der Dienste von Instagram und Facebook hole der Anbieter keine wirksame Einwilligung in die Verwendung personenbezogener Daten zu Werbezwecken ein, so die Verbraucherzentrale.
Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
Bildhinweis: | Instagram-Logo auf einem Smartphone (Archiv) |
Zusammenfassung
- Internetkonzern Meta muss Bezahl-Abo für Facebook und Instagram nachbessern
- Oberlandesgericht Düsseldorf untersagt unklaren Bestellprozess
- Bestellbuttons müssen eindeutigen Hinweis auf zahlungspflichtige Bestellung haben
- Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen Meta
- Weiteres Verfahren gegen Meta wegen “Pay-or-Consent”-Modell und Datenschutzrecht
- Verbraucherzentrale kritisiert fehlende wirksame Einwilligung in Verwendung personenbezogener Daten
Fazit
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat Meta dazu verpflichtet, den Bestellprozess für das Facebook- und Instagram-Bezahl-Abo zu überarbeiten. Die Beschriftung der Bestellbuttons soll einen eindeutigen Hinweis auf eine zahlungspflichtige Bestellung enthalten. Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen die ursprüngliche Gestaltung geklagt und plant, auch gegen das neue Wahl-Modell von Meta vorzugehen, da sie es für datenschutzrechtswidrig hält.
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