Neues Organspende-Register gestartet
Berlin () – Nach langer Vorbereitung ist am Montag die erste Stufe des neuen zentralen Organspende-Registers gestartet. Damit sollen Entscheidungen zur Organ- und Gewebespende künftig auch online festgehalten werden können, teilte das Bundesgesundheitsministerium mit.
Das Register soll schrittweise aufgebaut werden. Zur Sicherheit müssen sich Nutzer mit einem Ausweisdokument mit der sogenannten eID-Funktion identifizieren. Ab Montag können Entnahmekrankenhäuser, die bereits an das Organspende-Register angebunden sind, mögliche Organspende-Erklärungen suchen und abrufen. Bis Juli 2024 müssen alle Entnahmekrankenhäuser an das Organspende-Register angebunden sein.
Bis spätestens Ende September 2024 soll zudem die Abgabe der Erklärung mithilfe der „Digitalen Identität für Versicherte“ (GesundheitsID) ermöglicht werden. Ab 2025 sollen dann die Gewebeeinrichtungen die Bereitschaft zu Gewebespenden bei potenziellen Spendern über das Abrufportal klären können. Vermerke in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung sollen auch nach der vollständigen Inbetriebnahme des Registers gültig bleiben.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bezeichnete den Start des Registers als „wichtigen Meilenstein“, um mehr Organspenden möglich zu machen. „Zum ersten Mal besteht damit auch die Möglichkeit, online seine Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende zu hinterlegen“, sagte er. Dies ermögliche den Ärzten, auf schnelle und zuverlässige Weise die Spendenbereitschaft eines potenziellen Organspenders zu ermitteln. Zudem würde im Erstfall Angehörige entlastet.
Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
Bildhinweis: | Bluttransport (Archiv) |
Zusammenfassung
– Erste Stufe des zentralen Organspende-Registers gestartet
– Online-Festhaltung von Entscheidungen zur Organ- und Gewebespende möglich
– Schrittweiser Aufbau des Registers, Identifikation durch eID-Funktion
– Entnahmekrankenhäuser können Organspende-Erklärungen suchen und abrufen
– Anbindung aller Entnahmekrankenhäuser bis Juli 2024
– Abgabe der Erklärung mit GesundheitsID bis Ende September 2024 möglich
– Gewebeeinrichtungen können Bereitschaft zu Gewebespenden ab 2025 klären
– Organspendeausweis und Patientenverfügung bleiben gültig
– Bundesgesundheitsminister Lauterbach nennt Start einen „wichtigen Meilenstein“
Fazit
Die erste Stufe des zentralen Organspende-Registers ist in Deutschland gestartet. Künftig können Entscheidungen zur Organ- und Gewebespende online festgehalten werden. Entnahmekrankenhäuser können ab sofort mögliche Organspende-Erklärungen suchen und abrufen. Bis 2024 müssen alle Entnahmekrankenhäuser an das Register angeschlossen sein. Ab 2025 sollen dann Gewebeeinrichtungen die Bereitschaft zur Gewebespende über das Abrufportal klären können.
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