Bundestag setzt EU-Richtlinie für einheitliche Ladekabel um
Berlin () – Der Bundestag hat am Donnerstagnachmittag mit einer Novelle des Funkanlagengesetzes eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt, mit der die Industrie verpflichtet wird, einheitliche Ladekabel anzubieten. Alle Fraktionen stimmten für das Gesetz, die Linken-Gruppe enthielt sich. Die BSW-Gruppe war nicht anwesend.
Ab Ende diesen Jahres soll USB-C als Standard für neue Handys, Tablets, Kopfhörer, tragbare Spielekonsolen und weitere ähnliche Geräte gelten. Ab 2026 soll der Standard auch für Laptops gelten. Darüber hinaus sollen Nutzer Neugeräte künftig auch ohne Netzteil erwerben können. Durch die EU-Richtlinie sollen in der EU 11.000 Tonnen Elektroschrott vermieden werden und Verbraucher 250 Millionen Euro jährlich einsparen.
„Wir hatten zu Beginn einmal 33 verschiedene Ladekabel und das Ganze wurde auch im Rahmen einer Selbstverpflichtung der Wirtschaft dann entsprechend auf drei reduziert – und jetzt der Sprung auf ein einheitliches“, sagte Jan Metzler (CDU). Ohne Apple beim Namen zu nennen, kritisierte Tabea Rößner (Grüne) den Technologiekonzern. „Lange hatte sich insbesondere ein Hersteller gegen eine gesetzliche Regelung gewehrt, aber die freiwillige Selbstverpflichtung der großen Hersteller von 2009 zeigte eben nicht die erwünschte Wirkung“, sagte sie.
Ralph Lenkert (Linke) sprach von „Abzocke“ durch die Technologieunternehmen. „Bitter, wie viel wir seit Jahren unnötig bezahlen mussten und wie viele Ressourcen verschwendet wurden. Damit soll jetzt Schluss sein“, so Lenkert. Er kritisierte zugleich, dass auch künftig Ladeleistung und Software der Kabel variabel sein dürfen. „Da brauche ich keine Fantasie, um zu wissen, dass die Hersteller ihre kunstvollen Variationen vom Stecker auf die Ladeleistung und Software verlagern werden.“
Nicole Bauer (FDP) befürwortete das Gesetz, warnte zugleich jedoch auch vor neuer Bürokratie und mögliche Hindernisse für neue Innovationen durch Richtlinien wie diese. „Deshalb erwartet die FDP-Bundestagsfraktion, dass die EU ein Monitoring der technischen Entwicklungen macht – kontinuierlich, wohlgemerkt – und falls notwendig, schnelle Anpassungen auf den Weg bringt, damit Innovation und technischer Fortschritt nicht gehindert wird“, sagte sie.
Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
Bildhinweis: | Ladekabel USB-C (Archiv) |
Zusammenfassung
– Der Bundestag setzt EU-Richtlinie um und verpflichtet Industrie, einheitliche Ladekabel anzubieten
– USB-C soll ab Ende 2021 für neue Handys, Tablets, Kopfhörer, Spielekonsolen usw. gelten, ab 2026 auch für Laptops
– Neugeräte können künftig auch ohne Netzteil erworben werden
– EU-Richtlinie soll 11.000 Tonnen Elektroschrott vermeiden und 250 Millionen Euro jährlich einsparen
Fazit
Der Bundestag hat eine Novelle des Funkanlagengesetzes verabschiedet, die die Industrie dazu verpflichtet, einheitliche Ladekabel anzubieten. Ab Ende 2022 soll USB-C als Standard für neue Handys, Tablets, Kopfhörer und weitere ähnliche Geräte gelten, ab 2026 auch für Laptops. Dadurch sollen in der EU jährlich 11.000 Tonnen Elektroschrott vermieden und Verbraucher 250 Millionen Euro eingespart werden. Künftig sollen Nutzer Neugeräte auch ohne Netzteil erwerben können.
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